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Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sind aufgefordert Ihre Stimme abzugeben. Die Wahl am 24. März 2013 gewinnt, wer mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinigt und diese Mehrheit mindestens 15 % der Wahlberechtigten entspricht. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming haben. Sollte keiner der Kandidaten diese erforderliche Mehrheit erreichen, so findet am 14.04.2013 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt. Sollte auch hier keiner der Bewerber die notwendigen 15 % der Stimmen aller Wahlberechtigten erhalten, so ist diese Direktwahl gescheitert.
Die Aufgabe der Wahl einer Landrätin / eines Landrates obliegt dann den 56 Abgeordneten des Kreistages Teltow-Fläming.

Durch die Gemeinden werden die Bürgerinnen und Bürger per Wahlbenachrichtigung über ihr Recht zur Teilnahme an der Wahl bis zum 24.02.2013 informiert.

Gewählt werden kann auch per Briefwahl. Der Antrag für die Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Die Briefwahlunterlagen werden von den Gemeinden voraussichtlich ab dem 01.03.2013 ausgegeben.

 

Stichwahl am 14. April 2013

Kornelia Wehlan und Frank Gerhard werden am 14. April 2013 zur Stichwahl aufeinandertreffen. Dann haben die Bürgerinnen und Bürger noch einmal die Gelegenheit, ihren Landrat direkt zu wählen. Die Wahl gewinnt, wer die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt und das Quorum erfüllt - also mindestens 20.691 Stimmen, 15% aller Wahlberechtigten.

Kreisverwaltung Teltow-Fläming


 

Wahllokale: Sie sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wahlkarte: Für die Stichwahl wurden keine neuen Wahlbenachrichtigungskarten ausgestellt. Die bei der Hauptwahl verwendeten Karten behalten ihre Gültigkeit. Wer seine Wahlkarte nicht zur Hand hat, muss sich im Wahllokal ausweisen können. Neue Wahlbenachrichtigungskarten gab es nur für Wähler, die seit dem Hauptwahlgang das 16. Lebensjahr erreicht haben oder neu in den Landkreis gezogen sind.

Briefwahl: Alle rund 5.600 Wähler, die bereits zur Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt hatten, sollten ihre Dokumente zur Stichwahl erhalten haben. Ein Antrag auf Briefwahl ist grundsätzlich bis heute um 18 Uhr in der Kommune möglich. Letztmalig werden Wahlbriefe von der Post am Samstag vor der Wahl an die Kreiswahlleiterin übergeben. Wer seine Briefwahlunterlagen am Sonntag abgeben möchte, muss diese bis 16 Uhr in den Briefkasten seiner Kommune oder bis spätestens 18 Uhr am Kreishaus in Luckenwalde einwerfen.

Ungültige Stimmen: Das Ungültigmachen von Stimmzetteln hat auf den Wahlausgang keinen Einfluss. Wer einen ungültigen Stimmzettel abgibt, wird aber als Wähler gezählt, so steigt die Höhe der Wahlbeteiligung.

Krankheit: Im Fall einer kurzfristigen Erkrankung können Wähler am Sonntag noch bis 15 Uhr bei der Kommune einen Wahlschein sowie Briefwahlunterlagen ausstellen lassen. Dafür kann der Erkrankte mit einer schriftlichen Vollmacht eine Person des Vertrauens bestimmen.

Quorum: Der Sieger der Stichwahl muss mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten auf sich vereinen – das sind knapp 21.000 Stimmen. Daneben muss der Sieger mehr als 50 Prozent der Gesamtstimmen erhalten.

Amtsantritt: Die Amtszeit beginnt am Tag nach der Annahme der Wahl. Vorher muss der Kreiswahlausschuss das Ergebnis prüfen und amtlich feststellen – das passiert am 18. April. Danach wird der Wahlsieger schriftlich aufgefordert, die Wahl binnen einer Woche anzunehmen oder abzulehnen. Die neue Landrätin oder der neue Landrat würde somit frühestens am 19. April ihren/seinen Dienst aufnehmen.

Ausschreibung: Geht keiner aus der Stichwahl als Sieger hervor, wird die Landratswahl zu einer Angelegenheit des Kreistages. Er bestimmt Kriterien und Fristen für die bundesweite Ausschreibung. Der Landratsposten würde dann wohl frühestens im September besetzt werden.

Direktwahl: Seit 2010 gab es in Brandenburg sechs Direktwahlen von Landräten. Allerdings gelang es nur einmal, das 15-Prozent-Quorum zu erreichen – das war im Nachbarkreis Oberspreewald-Lausitz.

Wahlstudio: Es befindet sich im Kreistagssaal in Luckenwalde und wird am Sonntag ab 18 Uhr geöffnet sein. Die ersten Ergebnisse werden um 18.15 Uhr erwartet.

Zahlen und Fakten: Rund 138.000 Bürger haben erstmals die Chance, einen Landrat oder eine Landrätin zu wählen. In den 237 Wahllokalen und acht Briefwahlvorständen arbeiten 1.600 ehrenamtliche Wahlhelfer.