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Finanzielle Unterstützung durch MIL nicht möglich

Zu einer möglichen finanziellen Unterstützung potenzieller Kläger gegen den luftrechtlichen Planänderungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20.10.2009 erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Frau Kornelia Wehlan:

Zu einer möglichen finanziellen Unterstützung potenzieller Kläger gegen den luftrechtlichen Planänderungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20.10.2009 erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Frau Kornelia Wehlan:

Auf meine Anfrage vom 17. November 2009, inwiefern das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) eine Klage gegen den Planänderungsbeschluss finanziell unterstützen kann, antwortete die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Jutta Lieske, dass „wegen der bestehenden Rechtmäßigkeit der verwaltungsrechtlichen Entscheidung kein Raum für eine finanzielle Unterstützung der Kläger gegen den Planergänzungsbeschluss bestehe“. Darüber hinaus bestehe auch keinerlei Ermächtigungs- bzw. Rechtsgrundlage, die das MIL in den Stand versetzen würde, die gewünschte finanzielle Hilfe leisten zu können. Finanzielle Zuwendungen zur Unterstützung des klageweisen Vorgehens gegen den Ergänzungsbeschluss würden daher auch jedenfalls durch das MIL ausscheiden.

Die Antwort des Ministeriums nehmen wir zur Kenntnis. Die Fraktion DIE LINKE. fordert dennoch die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft auf, alle gegebenen Einflussmöglichkeiten zu nutzen, um höhere Prozesskosten zu vermeiden. Eine Gutachtenflut würde sofort zu höheren Kosten und weiteren Belastungen der Kläger führen.

Antwortschreiben der Ministerin als pdf-Datei