Unter der Überschrift „Dialog für ein Brandenburg der Regionen“ soll unser vorliegendes Leitbild eine breite Diskussion in der Partei und mit den Brandenburgerinnen und Brandenburgern anstoßen.
Mitreden

Damit ich das kann, stehen mir im Landtag verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören Anfragen, die die Landesregierung innerhalb bestimmter Fristen beantworten muss, Anträge und Gesetzentwürfe, die ich gemeinsam mit meiner Fraktion in den Landtag einbringen kann und natürlich Reden im Plenum. All diese Materialien finden Sie hier.
Der Newsletter der Landtagsfraktion - in der aktuellen Ausgabe:
Ältere Ausgaben auf den Seiten der Landtagsfraktion www.dielinke-fraktion.brandenburg.de.
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weitere Begriffserklärungen hier
Mündliche Anfrage
Sie kann von jedem/r Abgeordneten in der Fragestunde jeder Plenarsitzung gestellt werden, darf nur eine Frage enthalten und wird sofort beantwortet.
Kleine Anfrage
Sie kann von jedem/r Abgeordneten jederzeit gestellt werden, darf sich nur auf einen klar abgegrenzten Sachverhalt beziehen und kann mehrere Fragen zum selben Thema enthalten. Sie muss von der Landesregierung innerhalb von vier Wochen schriftlich beantwortet werden.
Große Anfrage
Sie kann nur von einer Fraktion oder 20% aller Abgeordneten gestellt werden. Sie beschäftigt sich umfassend mit größeren Themenkomplexen. Zur schriftlichen Beantwortung hat die Landesregierung drei Monate Zeit. Zu Großen Anfragen gibt es grundsätzlich eine Aussprache im Landtag.
Antrag
Jede Fraktion hat das Recht, Anträge in den Landtag einzubringen. Mit einem Antrag wird das Ziel verfolgt, ein konkretes Handeln auszulösen. Der Landesregierung, einzelnen Ministerien oder dem Landtag können Handlungsaufträge erteilt werden oder eine Position festgelegt werden, nach der sich die betreffenden Gremien im politischen Raum verhalten müssen.
Gesetzentwurf
Der Landtag ist Gesetzgeber für das Land Brandenburg. Im Landtag werden daher Gesetzentwürfe behandelt, die durch die Landesregierung, Fraktionen des Landtags oder 20% der Abgeordneten eingebracht werden können. Diese Gesetze werden im Landtag und seinen Ausschüssen beraten und beschlossen.
Hier finden Sie alle Drucksachen und Beratungsvorgänge, Anfragen an die Landesregierung und die Antworten darauf, Anträge, Beschlüsse und Gesetzentürfe, ...

Die Debatte um den Umgang mit der MfS-Vergangenheit von Landesbediensteten wurde in der jüngsten Landtagssitzung zum Teil mit großer Heftigkeit geführt. Auf der Internet-Präsenz des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) sind u.a. die Redebeiträge der Fraktionsvorsitzenden Kerstin Kaiser und ihres Stellvertreters Stefan Ludwig, der Redner des Koalitionspartners SPD sowie der Opposition in Bild und Ton dokumentiert.