18. Mai 2010

Fainessabkommen

Im August 2009 ist durch die Landesregierung angestrengt worden, ein Fairnessabkommen für den Öffentlichen Schienenverkehr mit Verkehrsunternehmen und Gewerkschaften zu schließen. Dieser Versuch ist gescheitert, da die Ausschreibungen des Elbe-Elster-Bahnnetzes nicht den Vorgaben des Abkommens entsprochen haben. Von den Gewerkschaften wurden zunächst die Gespräche aufgekündigt. Dennoch ist es notwendig, zügig
zu belastbaren gegenseitigen Absprachen zu gelangen. Insbesondere vor dem Inkrafttreten eines Brandenburger Vergabegesetzes sollten Vorgaben zur tariflichen und sozialen Absicherung der Beschäftigten bei Ausschreibungen erfolgen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. In welcher Art und Weise sind sie tätig geworden, um die Gewerkschaften wieder für Gespräche zu einem Fairnessabkommen zu gewinnen und wie ist der aktuelle Stand?
  2. Was hat die Landesregierung konkret unternommen, um bei künftigen Ausschreibungen die Anwendung der EU-Verordnung 1370/2007 zu garantieren? Sind in diesem Zusammenhang die tarifgerechte Weiterbeschäftigung der betroffenen Mitarbeiter bei Unternehmenswechsel, eine qualifizierte Zugbegleitung und die Berufsausbildung junger Menschen gesichert?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, darauf hinzuwirken, dass Eisenbahnunternehmen, die öffentliche Aufträge bekommen haben, vorhandene Instandsetzungsund Umbaukapazitäten im Land Brandenburg nutzen, um Arbeitsplätze zu sichern?
  4. Wie ist der Arbeitsstand mit anderen Bundesländern, insbesondere Berlin, um bei länderübergreifenden Streckenvergaben die Intentionen eines Fairnessabkommens durchzusetzen?
  5. Welche Strecken werden bis 2020 in Verantwortung bzw. Mitverantwortung des Landes Brandenburg ausgeschrieben?