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Einbringung Haushalt 2017

Rede der Landrätin Kornelia Wehlan zur Einbringung des Haushaltes des Landkreises Teltow-Fläming für das Jahr 2017 auf der Dezember-Sitzung des Kreistages

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

der Haushalt 2017, den der Kämmerer jetzt einbringen wird stellt in mehrfacher Hinsicht eine Zäsur dar. Für den Landkreis Teltow-Fläming, für seine Kommunen, aber auch für mich persönlich. Sie erinnern sich: 2013 hatte ich im Zuge des Wahlkampfes um mein jetziges Amt versprochen, mich mit ganzer Kraft einzusetzen für:

• eine gute Entwicklung des Landkreises

• eine Haushaltskonsolidierung mit sozialem Augenmaß

• ein gutes Miteinander im Kreis

• Chancengleichheit und Bürgerbeteiligung …

Deshalb bin ich sehr froh und stolz, Ihnen im Folgenden mehrere positive Botschaften übermitteln zu dürfen:

Erstens: Der Landkreis Teltow-Fläming wird im kommenden Jahr – und zwar erstmals seit 2004 (!) – kein Haushaltssicherungskonzept mehr benötigen. Wir können den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich nachweisen – und zwar um Jahre eher, als wir es uns vorgenommen hatten. Strenge Aufgabenkritik, zielgerichtete Aufwandsreduzierungen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, die Sicherung möglicher Ertragsquellen und die Umsetzung haushaltskonsolidierender Maßnahmen haben Früchte getragen. Darauf bin ich, darauf können Sie, ja, darauf dürfen wir alle sehr stolz sein. Der Weg dorthin war alles andere als einfach und hat nur zum Ziel geführt, weil er von Ihnen, sehr geehrte Abgeordnete, der gesamten Kreisverwaltung und natürlich den kreisangehörigen Kommunen gemeinsam beschritten worden ist. Dafür danke ich allen Beteiligten auf das Herzlichste.

Ein kurzer Blick zurück: Die Brandenburgische Kommunalverfassung schreibt vor, dass das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen in jedem Jahr auszugleichen ist. Dies hat unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren in Plan und Rechnung zu erfolgen. Um diesen Ausgleich zu erzielen, sind alle Sparmöglichkeiten zu nutzen, alle Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen sowie Rücklagemittel und Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses einzusetzen. Ist der angestrebte Ausgleich nicht möglich, muss ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden. In dieser Situation befand sich der Landkreis bis einschließlich 2016.

Unter Berücksichtigung der belastbaren Daten aus den geprüften und beschlossenen Jahresabschlüssen der Jahre 2009 bis 2012 und der geplanten Entwicklung der Haushaltslage in den Jahren 2013 bis 2016 ist der Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2017 darstellbar. Das genaue Zahlenwerk können Sie dem Vorbericht zum Entwurf des Haushalts 2017 entnehmen, der Ihnen vorliegt.

Wie Sie wissen, hatten wir uns ursprünglich vorgenommen, den Haushaltsausgleich im Jahr 2022 zu erreichen. Davon wurde zunächst nicht abgewichen, da der Landkreis Teltow-Fläming im Jahr 2015 statt der gut 600 geplanten Asylbewerber und Flüchtlinge mehr als 2.000 Personen aufzunehmen hatte. Sie unterzubringen und zu versorgen stellte nicht nur eine besondere personelle Herausforderung dar, sondern schlug sich auch in den entsprechenden Aufwendungen nieder. Die Ausfinanzierung dieser Kosten war zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben. Zudem wusste niemand, wie sich die Zahlen künftig entwickeln würden. Angesichts der ungewissen Aussichten erschien es sowohl der Kreisverwaltung als auch den Abgeordneten nicht ratsam, ein früheres Zieljahr für den gesetzlichen Haushaltsausgleich als das bereits bekannte Jahr 2022 zu nennen.

Nun haben wir also fünf Jahre Vorlauf!

Zweitens: Der Haushalt 2017 wird nicht nur ausgeglichen sein, sondern sogar einen Überschuss von ca. 2 Millionen Euro aufweisen. Die Gründe dafür hatte ich bereits genannt.

Drittens: Mit dem Haushalt 2017 werden wir Investitionen in Höhe von 5,2 Millionen Euro auf den Weg bringen können. Diese resultieren aus:

• investiven Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.998.600 Euro

• Zuwendungen gemäß Kommunalinvestitionsfördergesetz in Höhe von 2.261.980 Euro,

• sowie weiteren Zuwendungen in Höhe von 957.640 Euro.

Bereits 2014 wurde für die Haushaltsplanung 2015 eine Prioritätenliste für Investitionen erarbeitet. Hier wurde der Schwerpunkt auf die Bereiche Bildung und Schule sowie Maßnahmen, die eine Förderung erfahren, gesetzt.

Eine der größten Änderungen in der investiven Haushaltsplanung 2017 und Folgejahre ist die Realisierung von Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz. Das Programm „Förderung finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG-Richtlinie)“ dient der Unterstützung von Investitionen in die Bildungsinfrastruktur. Der Landkreis Teltow-Fläming nutzt diese Möglichkeit der Förderung als Träger von elf Schulen, um zum einen den Investitionsstau der Bildungseinrichtungen abzubauen und zum anderen den Ergebnishaushalt im Bereich der Bewirtschaftungskosten und Kosten der baulichen Unterhaltung durch Maßnahmen der energetischen Sanierung zu entlasten.

Viertens: Mit dem Erreichen des gesetzlichen Haushaltsausgleiches ist auch eine Entlastung der Haushalte der kreisangehörigen Kommunen vorgesehen. Wir werden ab dem Haushaltsjahr 2018 die Kreisumlage um ein Prozent senken können. Sie ist neben den Erstattungen des Bundes und den Schlüsselzuweisungen eine wesentliche Einnahmequelle des Landkreises.

In den Haushaltsjahren bis einschließlich 2011 lag der Hebesatz der Kreisumlage bei 45 Prozent. Wie bereits ausgeführt, befand sich der Landkreis Teltow-Fläming schon seit Jahren in der Haushaltssicherung. Neben dem Ziel der Reduzierung der Aufwendungen wurde nicht zuletzt von der obersten Kommunalaufsichtsbehörde, dem Ministerium des Innern und für Kommunales, auch eine Verbesserung der Ertragsseite gefordert. Unter Einbeziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie einer in diesem Zusammenhang durch den Kreistag beschlossenen Nachhaltigkeitssatzung wurde seinerzeit die Kreisumlage um zwei auf 47 Prozent erhöht.

Wie Sie wissen, haben unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gefordert, davon wieder Abstand zu nehmen. Dies können wir jetzt angehen, wenn auch (noch) nicht komplett abbilden. Eine Senkung der Kreisumlage von nur einem halben Prozentpunkt zieht eine Ertragsminderung von rund einer Million Euro nach sich, und ein positives Gesamtergebnis erzielen wir lediglich bei einer reduzierten Kreisumlage von 46,5 Prozent. Alle weiteren Hebesatzmodelle zeigen ein Missverhältnis von Erträgen und Aufwendungen auf. Dies hätte zur Folge, dass ein Überschuss aus Vorjahren zur Deckung herangezogen werden müsste.

In der mittelfristigen Ergebnisplanung ist daher eine Reduzierung der Kreisumlage von einem Prozentpunkt ab dem Haushaltsjahr 2018 eingeplant. Im Haushaltsjahr 2017 verbleibt ein Überschuss von ca. 1,5 Millionen Euro, der zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren herangezogen werden muss. Dieser wird durch die Verringerung der Kreisumlage ab 2018 in voller Höhe an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden „zurückgegeben“. Soweit sich die noch ausstehenden Jahresabschlüsse oder die Haushaltsplanung 2018 positiver darstellen als geplant, wird über eine weitere Reduzierung der Kreisumlage zu beraten sein.

Ja, meine Damen und Herren, wie ich eingangs schon sagte – diese vier guten Botschaften dürfen Sie, dürfen uns alle, sehr stolz machen. Sie zeigen, dass mit dem Haushaltsjahr 2017 eine neue Zeitrechnung beginnt. Wir sind zugleich auf einem guten Weg, um eines der zentralen Ziele unseres Leitbildes umzusetzen. Dort haben wir die Wiederherstellung und Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit sowie der Liquidität des Landkreises als Kernaufgabe der nächsten Jahre formuliert.

Ich bin mir sicher, dass wir diesen guten Weg auch weiter gemeinsam beschreiten und hoffe, Sie dabei an meiner Seite zu haben. Wir sind es nicht nur der heutigen, sondern auch künftigen Generationen schuldig.

Vielen Dank.


Konni Wehlan im Kreistag:

- Kreisausschuss (stellv. Vorsitzende)

- Jugenhilfeausschuss (stellv. Mitglied)
- Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung beim Zweckverband der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (stellv. Mitglied)

- Verbandsversammlung des Sübrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) (stellv. Mitglied)

Die Kooperation:

Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Kreistag in der IV. Wahlperiode zwischen SPD/Grüne, DIE LINKE. und FDP/Bauernverband als pdf-Datei

Kommunalwahl 2008:

Unser Wahlprogramm zum Kreistag als pdf-Datei.