Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Haushalt 2016

Rede der Landrätin Kornelia Wehlan zum Haushalt des Landkreises Teltow-Fläming für das Jahr 2016 auf der Februar-Sitzung des Kreistages

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, verehrte Dezernenten und Amtsleiter der Verwaltung,

ich möchte Ihnen zuerst einmal danken für die sachdienliche Arbeit bei der Diskussion der Haushaltsdokumente 2016. Mit der Kraft des Kreistages und der Verwaltung sind alle Anstrengungen unternommen worden, um entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung im Haushaltsjahr 2016 einen Überschuss von 4,5 Millionen Euro auszuweisen zu können. Und das war beileibe kein leichter Gang.

Gestartet ist der Kämmerer in die Haushaltsdiskussion 2016 im Sommer des vergangenen Jahres mit den Fachbereichen bei „0“-Euro-Überschuss.

Es waren also fast zwei Prozent Kürzungen zum Gesamthaushalt über alle Produkte notwendig, um das Konsolidierungsziel zu erreichen. Damit verband sich beispielsweise auch die Festlegung einer Höchstgrenze von 250.000 Euro bei den Fort- und Weiterbildungskosten der Kreisverwaltung im Jahr 2016. Plananmeldungen und damit doch ein um einiges höherer Bedarf hatten diesen Betrag um 70.000 Euro überzeichnet.

Ich darf daran erinnern, dass wir uns im Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2014 verpflichtet – und dazu von unserer Kommunalaufsicht, dem Innenministerium, auch beauflagt wurden – ein Einsparziel von einem halben Prozent durch Kürzung der ordentlichen Aufwendungen darzustellen.

Die damit einhergehende Aufgabenkritik mit dem Ergebnis der Senkung der Aufwendungen schreibt sich all die kommenden Haushaltsjahre fort. Wir sollten also das eingangs erwähnte gute Ergebnis nicht geringschätzen und von außen in Frage stellen lassen.

Die Verwaltung ist gebunden an die Beschlüsse des Kreistages. Der Kreistag beschließt über den Haushalt und das Haushaltssicherungskonzept. Und Sie, sehr geehrte Abgeordnete, haben sehr weise bei der Leitbilddiskussion im Ziel 7 „Verwaltung und Finanzen“ entschieden, dass die Wiederherstellung und Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit sowie der Liquidität des Landkreises Teltow-Fläming die Kernaufgabe der nächsten Jahre sein muss.

Die Anstrengungen des Kreistages und der Kreisverwaltung sind darauf gerichtet, den dauerhaften gesetzlichen Haushaltsausgleich wiederherzustellen und eine ausgeglichene Finanzplanung im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit zu gewährleisten.

Dieser Aufgabe stellen wir uns ohne Wenn und Aber. Das ist eine klare Vision, mit der sich der Anspruch verbindet, nicht zu Lasten und auf Kosten zukünftiger Generationen zu leben. Fehlbeträge sind konsequent abzubauen – das gilt hier wie im Privaten und schließt ein, nicht mehr auszugeben als man hat.

Nun gibt es die Auffassungen:

  • der im Haushalt ausgewiesene Jahresüberschuss wäre nur durch eine verbesserte Ertragssituation, insbesondere durch erhöhte Einnahmen aus der Kreisumlage entstanden,
  • die zusätzlichen Erträge würden nicht zur Fehlbetragssenkung eingesetzt, sondern einem weiter steigenden Aufwuchs der Aufwendungen dienen. Die Fraktion Plan B/BVBB-WG fordert sogar, die Mehreinnahmen von 10,6 Millionen Euro aus der Kreisumlage zusätzlich einzusparen.
  • Und überhaupt gäbe es keine wirkliche Aufgabenkritik – gezweifelt wird an der Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts und dem dort beschriebenen Personalabbau von 53 Stellen bis 2024.

Natürlich freuen wir uns – wie übrigens alle Landkreise, Gemeinden und Städte – über die insgesamt sehr guten Rahmenbedingungen. Gewerbesteuereinnahmen sprudeln – wir befinden uns konjunkturell gesehen in sehr guten Zeiten.

Den Jahresüberschuss 2016 auf diese Rahmenbedingungen zu reduzieren, würde aber den Anstrengungen der Verwaltung und auch Ihrer Arbeit im Kreistag nicht annähernd gerecht werden.

Letztendlich schlagen 114.000 Euro weniger an Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gegenüber der Planung 2015 und 1,03 Millionen Euro gegenüber dem vorläufigen Ist 2014 zu Buche, und die haben wir uns hart erarbeitet. Als größte Einzelkonsolidierungsmaßnahme wirkt natürlich auch im Jahr 2016 der Kauf des Kreishauses.

Und was den Aufwuchs der Mehraufwendungen betrifft: Erhebliche Steigerungen sind hauptsächlich im Bereich der Transferaufwendungen zu verzeichnen, deren Höhe durch den Landkreis nur sehr eingeschränkt beeinflussbar ist.

So steigen die Transferaufwendungen im Bereich Jugendamt um 10,5 Millionen Euro. Die Erträge hinken aber mit nur 6,2 Millionen Euro hinterher. Was bleibt, ist ein Zuschuss-Mehrbedarf von 4,3 Millionen Euro. Die jährlichen Aufgabenzuwächse, die dem Landkreis durch die Steigerung der Zahl der betreuten Kinder und der Personalkosten – Stichwort Tarifabschluss Sozial- und Erziehungsdienst sowie Verbesserung des Personalschlüssels – entstehen, werden durch die Zuweisungen des Landes nicht ausreichend abgedeckt. Hier liegt der Hase im Pfeffer, und deshalb wird von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern durchaus anerkannt, dass die Kreisumlage nicht erhöht wird und stabil seit 2012 bei 47 Prozent liegt.

Die erreichten Ergebnisse der Haushaltskonsolidierung sind im Haushaltssicherungskonzept dargestellt, das der Genehmigungspflicht der Kommunalaufsicht unterliegt. Auf dem Wege der Haushaltskonsolidierung haben wir uns konsequent an den Auflagen des Ministeriums für Inneres und Kommunales orientiert.

Auflage 1: Die im Haushaltsjahr zusätzlich erwirtschafteten Erträge dienen nicht zur Deckung von zusätzlichen Aufwendungen, sondern sind zur Reduzierung des Fehlbedarfs einzusetzen.

Sie wissen, dass wir diesen Grundsatz in unserer Nachhaltigkeitssatzung 2014 beschlossen haben und seitdem konsequent daran festhalten. Das waren im Jahr 2014 fast 870.000 Euro. Auf der Seite 31 des Haushaltssicherungskonzepts 2016 ist das Ergebnis von 2015 dargestellt: 1,33 Millionen Euro.

Alle zusätzlich erwirtschafteten, nicht zweckgebundenen Erträge des Landkreises Teltow-Fläming werden monatlich erfasst und dienen dem Fehlbetragsabbau. Dazu haben wir ein konsequentes Controlling und Berichtswesen eingerichtet.

Auflage 2: Regelmäßige Überprüfung der Ertragsquellen

Insbesondere die entgeltfinanzierten Einrichtungen sollen gezielt daraufhin überprüft werden, ob sie in höherem Maße kostendeckend angeboten werden können.

Die Überarbeitung von Gebührensatzungen ist ein stetiger Prozess, der fortgeführt wird. Ich verweise auf die Seiten 31 bis 36 und 176 bis 181 des HSK. Die Überarbeitung der Entgeltordnung für die Skate-Arena und die Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung sind gegenwärtig aufgerufen und stehen demnächst vor dem Abschluss.

Mit letzterer wird dann die bislang geltende Gebührensatzung aus dem Jahr 2001 novelliert und den aktuellen Erfordernissen angepasst sein. Ja, und ich sage ganz ehrlich, ich hätte mir dieses Ergebnis schon im Jahre 2015 gewünscht. Aber wir sind hier beim Thema Satzung und Gebührenkalkulationen, und die müssen gerichtsfest sein. Das bedarf im Vorfeld gründlicher Prüfungen.

Konsequent halten wir daran fest, dass Vermietungen und Verpachtungen nur noch gemäß ortsüblichem Pachtzins erfolgen. Über die Akquise von Spenden- und Sponsoring-Geldern werden wir weitere Verwaltungsausgaben mindern.

Auflage 3: Stellenplanentwicklung, Stellenbesetzung und Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes

Im Personalentwicklungskonzept ist für das Jahr 2016 ein Stellenabbau von fünf Stellen vorgesehen. Tatsächlich werden im Haushaltsjahr 2016 sechs Stellen abgebaut. Das ist Ergebnis einer gründlichen Aufgabenkritik in den Fach- und Aufgabenbereichen, und damit verbunden ist eine Personalkostenreduzierung von 272.200 Euro.

Ich sage aber auch an dieser Stelle nochmals, dass der Stellenabbau nur eine Seite der Medaille ist, um die Verwaltung zukunftsfähig zu machen. Der weit schwierigere Teil wird sein, die heutige Fachkompetenz der Verwaltung annähernd zu halten und auszubauen, um dem Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Führungskräften infolge des wohlverdienten Ruhestandes wirksam zu begegnen. Im PEK ist das Thema deutlich benannt. Für den Zeitraum von 2014 bis 2024 werden 183,54 VbE (187 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen) als altersbedingte Abgänge dargestellt. 2027 werden es bereits insgesamt 283 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sein. Beharrlich arbeiten wir am Aufgabengliederungsplan, der laut PEK Ende des Jahres vorliegen soll. Vor dem Haushalts- und Finanzausschuss werden die Aufgaben des Landkreises nach:

  • Pflichtaufgaben,
  • Organleihe,
  • Freiwilligen Aufgaben und
  • Auftragsangelegenheiten

dezernatsweise dargestellt. Im März und April werden die Dezernate III und IV vor dem Ausschuss ihre Aufgaben darlegen. Dann sind wir durch. Wir sind also im Zeitplan.

Sehr geehrte Abgeordnete, wie haben Ihnen den aktualisierten Stellenplan und notwendige Veränderungen dazu im Haushaltssicherungskonzept übergeben. Der Stellenplan 2016 weist 33,5 zusätzliche Stellen aus. Nein, die werden nicht durch die sechs Stellen, die in 2016 abgebaut werden, kompensiert. Wir können uns hier unsere Welt nicht anders beschließen als sie wirklich ist. Die Aufgabe Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge hat einen Stellenzuwachs von insgesamt 27,5 Stellen notwendig gemacht. Fünf Stellen wurden davon bereits 2015 wirksam.

Und wir verorten uns hier in Teltow-Fläming keineswegs im Schlagwort „üppige Personalertüchtigung“. Im Vergleich mit den Landkreisen Dahme-Spreewald, Potsdam-Mittelmark, Havelland und Märkisch-Oderland, die, wie wir, vergleichsweise um die 2.000 Flüchtlinge aufzunehmen hatten, befinden wir uns am unteren Rand.

Die zusätzlichen acht Stellen im Jugendamt wurden im Kreistag diskutiert und beschlossen. Im Bereich der Kämmerei erfolgte für die beiden zusätzlichen Stellen eine Aufgabenübertragung durch das Land. Die Personalkosten in Höhe von 90.000 Euro werden uns erstattet. Bereits im Januar des vergangenen Jahres habe ich die Fraktionsvorsitzenden informiert, dass aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs die Wiedereinstellung eines Mitarbeiters erfolgte. In der Informationsvorlage zur halbjährlichen Abrechnung der Auflagen des Innenministeriums im September 2015 ist dieses Verfahren nachgezeichnet.

Auflage 4: Die freiwilligen Leistungen sind auf höchstens 2,5 Prozent der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushaltes zu begrenzen.

Ich darf daran erinnern, dass der Umfang der freiwilligen Leistungen 2012 8,32 Millionen Euro betrug. Wir haben alle Leistungen auf den Prüfstand gestellt. Es wurden Standards hinterfragt, Arbeiten umorganisiert und mit neuen Richtlinien auf alternative Finanzierungsformen umgestellt.

Der Haushalt 2016 umfasst freiwillige Leistungen von insgesamt 4,96 Millionen Euro. Dieses Ergebnis ist uns gelungen, ohne ein Streichkonzert bei den wichtigen Aufgaben in Kultur, Bildung, Sport und Seniorenarbeit zu veranstalten. Daran haben Sie, verehrte Damen und Herren, engagiert mitgewirkt, und das sollten und dürfen wir uns auch nicht kleinreden lassen.

Auflage 5: Entwicklung des Kassenkredits

Es war auch hier richtig, verehrte Anwesende, dass der Kreistag im § 3 der Nachhaltigkeitssatzung festgelegt hat, den Kassenkreditrahmen im Quartal um zehn Prozent zu reduzieren. Dieser Forderung ist der Landkreis im Haushaltsjahr 2015 vollumfänglich nachgekommen. Auf Grundlage der dargestellten Maßnahmen und der Liquiditätsplanung für das Haushaltsjahr 2016 schlagen wir Ihnen vor, den Höchstbetrag des Kassenkredites von bisher 43 Millionen Euro auf 34 Millionen Euro festzusetzen.

Auflage 6: Berichterstattung gemäß § 29 der KomHKV

Gemäß § 29 KomHKV ist der Landkreis verpflichtet, halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu informieren. Dabei sind die Gründe für wesentliche Abweichungen zu erläutern.

Sie finden die konkreten Daten für das Haushaltsjahr 2015 im HSK auf den Seiten 63 bis 65 dargestellt. Die Haushaltsauswertung stellt sich positiv dar im Verhältnis des Planansatzes zum vorläufigen Ist bei den Erträgen, Aufwendungen, investiven Einzahlungen sowie Auszahlungen.

Zur letzten Auflage 7: Konsolidierung der SWFG

Die Zuschüsse an die Gesellschaften stehen unter besonderer Kontrolle des Beteiligungsmanagements und der Landrätin. Dabei lassen wir uns nicht von den Wunschvorstellungen der Gesellschaften leiten, sondern vom Konsolidierungsziel des Landkreises. Das bedeutet beispielsweise für die Flugplatzgesellschaft, dass Entscheidungen zu notwendigen Investitionen an diesem Ziel auszurichten sind und nicht per se zu höheren Zuschüssen führen dürfen. Ich bin den Aufsichtsratsmitgliedern und dem Geschäftsführer der FGS sehr dankbar, dass diese Herangehensweise verinnerlicht ist und nicht immer wieder neu in Frage gestellt wird.

Priorität hat nach wie vor die weitere Konsolidierung der SWFG. Wir stehen hier auch in einer besonderen Berichtspflicht gegenüber dem Innenministerium. Den aktuellen Stand haben wir im HSK auf den Seiten 65 bis 67 dargelegt. Dort ist auch begründet, warum wir entgegen der mittelfristigen Finanzplanung 2015 nicht 279.000 Euro, sondern 488.000 Euro in 2016 an Zuschüssen zahlen müssen.

Und natürlich wirken nach wie vor schwer die Ausfallbürgschaften von 13,2 Millionen Euro mit Stand vom 31. Dezember 2015.

Mit dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat ist vereinbart, dass im März über den aktuellen Stand der Gesellschaft und die zukünftigen Entwicklungsperspektiven diskutiert wird. Noch im ersten Halbjahr soll der Kreistag damit befasst werden. Dem Ministerium des Innern und für Kommunales wird über sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Konsolidierung der SWFG berichtet.

Die Beteiligungsrichtlinie des Landkreises wurde im vergangenen Jahr novelliert. Damit wird im Umgang mit den Gesellschaften eine noch größere Transparenz und Öffentlichkeit möglich. Aktuell arbeitet das Beteiligungsmanagement an neuen Zielvereinbarungen mit den Beteiligungsgesellschaften.

Ausdrücklich möchte ich an dieser Stelle Herrn Dr. Schwahn und Herrn Ferdinand für ihre sofortige Bereitschaft danken, dass auf Grundstücken der kreislichen Gesellschaften die Thermohallen zur Flüchtlingsunterbringung errichtet werden können. Herr Dr. Schwahn formulierte es sinngemäß so: Das ist ein notwendiger Beitrag für den Landkreis, der sich über Jahre hinweg ebenso für seine Gesellschaft verantwortlich fühlte und das auch zukünftig weiter tun wird.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der vorliegende Haushalt verbindet sehr engagiert die notwendigen Zukunftsfragen mit der Lebenswirklichkeit unter den Maßgaben der Haushaltssicherung. Unter diesen Prämissen gilt es Schwerpunkte zu setzen wie mit der Prioritätenliste für Investitionen in Schule und Bildung.

Das Haushaltsjahr 2016 wird entscheidend sein zur Beantwortung der Frage, mit welchen Maßgaben wir in die Haushaltsdiskussion 2017 und folgende Jahre gehen.

Dazu brauchen wir Klarheit in den Ist-Zahlen. Der Jahresabschluss 2011 hat ein viel besseres Ergebnis gebracht als die Planzahlen 2011, die einen Jahresfehlbetrag von 17 Millionen Euro ausgewiesen haben. Fast zehn Millionen Euro bringt uns das für den Abbau der Fehlbeträge. Der 2012-er Jahresabschluss ist aufgestellt und befindet sich in der Prüfung durch das RPA. Die Kämmerei hat ein positives Ergebnis von ca. 800.000 Euro festgestellt, und ich hoffe, dass das Bestand haben wird. Folgen werden die Jahresabschlüsse 2013 und 2014.

Ich wünsche mir sehr, dass wir mit der 2017-er Haushaltsplanung in der Lage sein werden in der Mittelfristplanung den gesetzlichen Haushaltsausgleich darzustellen.


Konni Wehlan im Kreistag:

- Kreisausschuss (stellv. Vorsitzende)

- Jugenhilfeausschuss (stellv. Mitglied)
- Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung beim Zweckverband der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (stellv. Mitglied)

- Verbandsversammlung des Sübrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) (stellv. Mitglied)

Die Kooperation:

Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Kreistag in der IV. Wahlperiode zwischen SPD/Grüne, DIE LINKE. und FDP/Bauernverband als pdf-Datei

Kommunalwahl 2008:

Unser Wahlprogramm zum Kreistag als pdf-Datei.