Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Kornelia Wehlan

Rede zum Haushalt 2019

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

zunächst danke ich Ihnen sehr herzlich dafür, dass sie sich in den Diskussionsprozess um den Haushalt 2019 sehr engagiert eingebracht haben. Dabei lag Ihr Augenmerk unter anderem darauf,

  • dass das Thema Senkung der Kreisumlage weiterhin höchste Priorität für den Landkreis hat und auch zukünftig haben wird,
  • dass die großen Produktbereiche des Kreishaushaltes vor Aufstellung des Haushaltsplanes im Haushalts- und Finanzausschuss ihre Zahlen einschließlich der Standards und Kennzahlen offenzulegen hatten,
  • dass die Herangehensweise zum Stellenplan vor Aufstellung des Haushaltsplanes im Kreistag dargelegt und begründet wird,
  • dass die Zuschüsse für die Flugplatz Schönhagen GmbH kritisch aufgerufen wurden und das Land für die Aufgaben, die mit dem Luftverkehrskonzept des Landes im Zusammenhang stehen, deutlich in die Verantwortung genommen werden soll;
  • dass die Schülerbeförderung und der ÖPNV von der volkswirtschaftlichen Bedeutung, der Nachhaltigkeit und der Daseinsvorsorge her stärker in den Blick genommen wurden und werden.

Und es haben sich die Kommunen zu Wort gemeldet. Der Rangsdorfer Bürgermeister hat mit dem Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow Hinweise gegeben, die wir gern aufnehmen und teilweise auch schon umsetzen. So wird aktuell im Dezernat I von Herrn Ferdinand an einem Immobilien- und Liegenschaftskonzept des Landkreises gearbeitet. In einem ersten Schritt werden Grundsatzentscheidungen im Umgang mit den eigenen Immobilien vorbereitet.

Die durch Veräußerung gewonnene Liquidität wollen wir wiederum für die Schaffung von Vermögen im Rahmen unserer Aufgabenerfüllung einsetzen. Darin eingebunden ist z. B. auch die Klärung der Frage zur zukünftigen zentralen Unterbringung des Straßenverkehrsamtes. Herr Steinhausen, Sie haben sich dazu jüngst an die Landrätin gewandt. Aber auch das Kreismedienzentrum und notwendige Ausbildungsräume für den Brand- und Katastrophenschutz sowie die Rettungswache in Luckenwalde sind dabei zu thematisieren.

Die Bitte des Bürgermeisters aus Ludwigsfelde nehmen wir gern an und greifen sie erneut auf, um uns zu den Standards von kreislichen Aufgaben tiefgründiger und gemeinsam in die Diskussion zu bringen. Ich meine, wir sind auf einem guten Weg. Beispielsweise haben wir die Signale der Bürgermeister zur Schulsozialarbeit an Grundschulen sehr ernst genommen.

Das ist keine Pflichtaufgabe des Landkreises. Wir waren einer der wenigen Landkreise, die sich dieser Aufgabe gemeinsam mit den Kommunen zugewandt haben. Sie kennen die Diskussionen hier im Kreistag zur Schulsozialarbeit an allen Schulen einschließlich Gymnasien. Schulsozialarbeit gehört zur Bildung und ist keine originäre Kreisaufgabe. Wir haben Sozialarbeit in den Sozialräumen zu sichern.

Im Doppelhaushalt des Landes 2019 und 2020 sind nun Finanzzuschüsse eingestellt worden für Schulsozialarbeit an Grundschulen. Leider kann unser Landkreis diese nicht nutzen, weil das Programm nur für neu eingerichtete Stellen gilt. Ein Unding, so meine ich.

Oder Standards im ÖPNV. Ja, der Landkreis ist Aufgabenträger des kommunalen ÖPNV. Wie er das tut, ist ihm überlassen. Es handelt sich hier um keine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Das gilt auch für die Schülerbeförderung. Deshalb bekommen die Landkreise nur eine anteilige Finanzierung über die Regionalisierungsmittel des Bundes und nicht – wie bei Aufgabenübertragung nach Konnexitätsprinzip – entsprechend der Landesverfassung „gegen- bzw. ausfinanziert“.

2014 hatten wir beispielsweise einen Kreiszuschuss für den kommunalen ÖPNV von 2,5 Millionen Euro zu leisten; 2019 sind wir bei 4,6 Millionen Euro. Das ist fast eine Verdopplung. Dennoch kann es uns hier nicht nur um Standards gehen. Wir müssen uns gleichermaßen den zusätzlichen Pendlerverkehren und Fahrgastaufkommen im Norden und der Sicherung des Grundbedarfs und der Erreichbarkeit der Zentren für Arbeit, Bildung und Gesundheit für immer weniger Menschen im strukturschwachen ländlich geprägten Süden zuwenden. Der Landkreis hat die gleichmäßige Entwicklung der Regionen zu sichern – auch das ist Verfassungsgebot.

Zu 90 Prozent läuft der kommunale ÖPNV im ländlichen Raum über die Schülerbeförderung, im Norden sind es 60 Prozent. Ich denke, wir sind uns nach wie vor über eines einig: Es kann nicht sein, dass während der Schulferien im Sommer im Süden nichts mehr läuft – oder besser gesagt fährt … Achsen stärken und die Zwischenräume mit dem Rufbus ausfüllen – dieses Konzept geht auf, hat sich bewährt, gehört zum Grundbedarf und muss natürlich auch finanziert werden. Und das auch in den Ferien.

Oder der Plus-Bus. Es ist ein Tropfen auf den heißen Stein, was das Land dazu gibt. Dabei handelt es sich um landesbedeutsame Linien. Um Verkehrsverbindungen, die kreisübergreifend zu Zentren und zur Landeshauptstadt Potsdam führen. Sie erinnern sich: Eine dieser Linien – Potsdam-Wünsdorf – wurde vom Land ersatzlos eingestellt, obwohl 250 Beschäftigte im Landesdienst in Wünsdorf nach wie vor ihren Dienst tun. Es gab Briefe der Beschäftigten, der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner sowie Aufforderungen der Bürgermeisterin und der Stadtverordnetenversammlung von Zossen an den Landkreis, als Aufgabenträger des kommunalen ÖPNV umgehend zu handeln und den Verkehrskorridor von Ost nach West wieder zu schließen.

Bei aller Diskussion um die Kreisumlage – ja, hier ging und geht es auch um Standards – sollten wir nicht aus den Augen verlieren, dass es um den Lebensalltag der Menschen in den kreisangehörigen Gemeinden und Städten geht.

Seit Freitag liegt ein Schreiben der Bürgermeister der Städte Zossen und Jüterbog, die auch Einwendungen gegen den Kreishaushalt erhoben haben, und des Amtsdirektors des Amtes Dahme/Mark vor. Heute ist auch der Bürgermeister von Nuthe-Urstromtal diesem Schreiben beigetreten.

Ja, ich habe im Haushalts- und Finanzausschuss und auch an anderer Stelle darauf hingewiesen, dass der Landkreis und die Gemeinden und Städte gleichermaßen unter der fehlenden Ausfinanzierung der Aufgaben leiden. Auf einen Teil bin ich bereits eingegangen.

Nur rund der Hälfte der Landkreise in Brandenburg gelingt es, einen ausgeglichenen Kreishaushalt aufzustellen. Mit dem „Ausstieg“ des Landkreises aus der Haushaltssicherung im Jahr 2017 wurde die Kreisumlage kontinuierlich gesenkt.

Die konjunkturunabhängige Wachstumsdynamik bei den Ausgaben für Jugend und Soziales ist unverändert als maßgeblicher Kostentreiber zu benennen. Der Kämmerer hat in den Haushaltsdiskussionen die entsprechenden Folien aufgelegt.

Das Bundesministerium der Finanzen hat für die Brandenburger Landkreise für den Zeitraum von 2008 bis 2017 einen jährlich sukzessiven Aufwuchs der Pro-Kopf-Ausgaben für soziale Leistungen von 521 Euro je Einwohner auf 712 Euro je Einwohner ausgewiesen.

Die Sachinvestitionen der Kommunen – Landkreise, Gemeinden und Städte – sind im Untersuchungszeitraum 2012 bis 2016 dreimal so stark gesunken wie die des Landes. Der im Schreiben der drei Bürgermeister und des Amtsdirektors angemahnte Sanierungsstau in die gemeindliche soziale und verkehrliche Infrastruktur betrifft den Landkreis gleichermaßen. Wir haben einen Investitionsrückstau bei fast allen kreislichen Liegenschaften, insbesondere in den Schulen. Beispielsweise lernen von den rund 17.500 Schülern im Landkreis rund 4.500 in elf Schulen mit kreislicher Trägerschaft.

Zu Recht forderte der Haushalts- und Finanzausschuss ein Benchmarking mit dem Landkreis Dahme-Spreewald. Wir haben die Daten den Bürgermeistern und auch Ihnen offen gelegt.

  • Bezogen auf das Jahr 2018 und einen annähernd gleichen Einwohnerbestand von knapp 167.000 Personen haben wir ein um 6,9 Millionen Euro geringeres Haushaltsvolumen als der Landkreis Dahme-Spreewald.
  • Mit 51 Vollzeiteinheiten je 10.000 Einwohner sind wir in Sachen Beschäftigung ein klein wenig besser als der Landkreis Dahme-Spreewald. Dort sind es aktuell 52 VZE.
  • 38 Prozent Kreisumlage mit Finanzausgleichsumlage sind in Dahme-Spreeewald 130 Millionen Euro. 44,5 Prozent Kreisumlage mit Finanzausgleichsumlage sind in Teltow-Fläming 94,7 Millionen Euro.

Das im Freitagsschreiben erneut kritisierte enorme Ansteigen des Haushaltsvolumens in den letzten Jahren ist kein Alleinstellungsmerkmal von Teltow-Fläming. Auch andere Wachstumsregionen in Brandenburg, auch der Landkreis Dahme-Spreewald, sind davon nicht ausgenommen.

Anrede,

wir haben offen vor der Aufstellung des Haushaltes die Kriterien benannt, nach denen die Abwägung erfolgt. Diese sind: Haushaltsausgleich, Rücklagen, Haushaltssicherung, Finanzhaushalt, Kredite, Einnahmeerhebung durch Realsteuern und die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben (letztere über drei Produkte und ohne Bauhöfe.)

Weder dem Finanzbedarf der Gemeinden noch dem des Landkreises kommt bei der Abwägung ein Vorrang zu. Vor der Festlegung des Umlagesolls wurde deshalb eine gleichrangige Betrachtung der Finanzbedarfe aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden und des Landkreises angestellt.

Die verfassungsrechtlich geschützte und garantierte finanzielle Mindestausstattung darf nicht angetastet werden. Allerdings ist der Finanzbedarf der bedürftigsten Gemeinde nicht mit einer Obergrenze festzusetzen. Davon wird im „Freitagsschreiben“ fälschlich ausgegangen.

Nach dem Brandenburger Finanzausgleichsgesetz darf der Umlagesatz in der Haushaltssatzung nur einheitlich festgelegt werden. Eine Mehr- oder Minderbelastung wäre zulässig, wenn der Landkreis Leistungen in besonders großem oder geringem Maße für einzelne Kommunen erbrächte. Die Hauptverwaltungsbeamten hatten sich allerdings gegen eine solche Festsetzung ausgesprochen.

Mit Schreiben vom 16. November 2018 wurden den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Ergebnisse zur Höhe der Kreisumlage mitgeteilt. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit angeboten, die Abwägungsergebnisse mit dem Kämmerer des Landkreises bis zum 30. November 2018 zu besprechen. Davon wurde kein Gebrauch gemacht.

Den Finanzbedarf der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und den eigenen Konsolidierungswillen immer im Blick habend, sind die ursprünglich durch die Fachämter geplanten Aufwendungen im ersten Haushaltsentwurf im Zuge der Haushaltsdiskussion um fast 10 Millionen Euro gesenkt worden. Erneut wurde der Kreisumlagesatz um 0,5 Prozentpunkte auf nunmehr 44 Prozent gesenkt. Das entspricht 1,2 Millionen Euro. Damit wurde in den vergangenen Jahren die Kreisumlage um insgesamt 3 Prozentpunkte gesenkt.

Allein daran sollte deutlich werden, dass der Landkreis seine Interessen weder willkürlich noch rücksichtslos zu Lasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden verfolgt.

Wie der Landkreis so hat jede Gemeinde nach § 64 Abs. 2 BbgKVerf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge zu beschaffen. Sofern sie auf Erträge verzichtet, trifft sie diese Entscheidung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung mit allen damit verbundenen Konsequenzen.

Die Ermittlung der Umlagegrundlagen für die Festsetzung der Kreisumlage 2019 erfolgt durch „Hochrechnung“ der tatsächlichen Steuerkraft aus 2017 auf die Landesdurchschnitte 2019 (Nivellierungshebesätze).

Die Festsetzung des kleinsten möglichen Gewerbesteuerhebesatzes in Höhe von beispielsweise 200 v. H. liegt in der Hoheit einer jeden Kommune und ist Bestandteil der Selbstverwaltungsgarantie. Mit Blick auf die Zukunft hat beispielsweise die Kämmerin von Niedergörsdorf für ihre Gemeinde Handlungsbedarf verifiziert, damit der Gemeinde nicht 90.000 Euro jährlich verloren gingen.

Zurück zu uns. Ja, wir müssen unsere Hausaufgaben machen und Klarheit in unsere Jahresabschlussergebnisse bringen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistages hat gegenüber dem Kämmerer deutlich die umgehende Aufstellung des Jahresabschlusses 2014 angemahnt und die Landrätin aufgefordert, diesen noch im April-Kreistag einzubringen. Die Zeitschiene liegt dazu vor und der Kämmerer sichert gegenwärtig die Umsetzung. Die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 müssen sich zeitnah anschließen.

Die Entwicklung der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ist in der Tabelle im Vorbericht zum Haushalt und auch bei der Beantwortung der Fragen dargestellt. Berücksichtigt werden hier die Überschüsse aus den ordentlichen Ergebnissen, die bis einschließlich 2013 festgestellt, geprüft und durch den Kreistag beschlossen wurden. Liegen die geprüften Jahresabschlüsse noch nicht vor, können nur die geplanten Jahresergebnisse der Berechnung zugrunde gelegt werden.

Auch ich gehe davon aus, dass wir in den Jahresabschlüssen 2014, 2015 und 2016 die geplanten Ergebnisse erreichen bzw. überschreiten. werden. Sie wissen, wir waren in der Haushaltssicherung. Kreistag und Verwaltung haben sich zu Maßnahmen verständigt, um schnell von den Schulden runter zu kommen. Haushaltskonsolidierung hatte absolute Priorität. Erinnern Sie sich, Herr Steinhausen, an ihren Antrag zur Schuldenbremse.

Darüber hinaus wirkten die strengen Auflagen des Ministeriums des Innern und für Kommunales. Dazu gehörte beispielsweise, ein halbes Prozent über alle Aufwandsproduktkonten einzusparen. Zusätzliche Erträge, die nicht zur Aufgabensicherung dienten, durften nicht ausgegeben werden und waren zur Haushaltskonsolidierung einzusetzen.

Auch die Stellenpläne sind Bestandteil der Haushaltspläne. In keinem Jahr wurden, wie im „Freitagsschreiben“ der drei Bürgermeister und des Amtsdirektors unterstellt, ungerechtfertigte Höherbewertungen von Stellen durch das MIK bemängelt. Aufgrund des sehr unterschiedlichen Aufgabenspektrums zwischen Kommunen und Landkreis kann es zu Unterschieden in den Stellenbewertungen kommen.

Und nochmal zurück zu den Jahresabschlüssen der Kommunen. Diese zeigen, soweit vorliegend, auch nicht immer eine Punktlandung. Das ist aber auch völlig normal, da die Haushaltswirtschaft eines Jahres vielen Einflüssen unterliegt. Diese sind oftmals nicht planbar – da geht es uns als Landkreis nicht anders als den Städten und Gemeinden. Der Amtsdirektor von Dahme/Mark verwies erst unlängst völlig zu Recht auf die Frage zur Senkung der Amtsumlage darauf, dass das erst ginge, wenn der Jahresabschluss vorliegt. Planbar ist also nicht jede Unwägbarkeit, meine Damen und Herren.

Planbar sollte für uns hingegen das Haushaltsjahr 2019 sein. Deshalb bitte ich Sie, meine Ausführungen in Ihre Entscheidung einfließen zu lassen und für die Haushaltssatzung 2019 zu stimmen.


Konni Wehlan im Kreistag:

- Kreisausschuss (stellv. Vorsitzende)

- Jugenhilfeausschuss (stellv. Mitglied)
- Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung beim Zweckverband der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (stellv. Mitglied)

- Verbandsversammlung des Sübrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) (stellv. Mitglied)

Die Kooperation:

Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Kreistag in der IV. Wahlperiode zwischen SPD/Grüne, DIE LINKE. und FDP/Bauernverband als pdf-Datei

Kommunalwahl 2008:

Unser Wahlprogramm zum Kreistag als pdf-Datei.