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            <title>Die Linke Kornelia Wehlan: RSS-Feed</title>
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                <copyright>Die Linke Kornelia Wehlan</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 00:56:13 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 21 Sep 2026 00:56:13 +0200</lastBuildDate>
            
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                        <pubDate>Wed, 17 Oct 2012 11:50:00 +0200</pubDate>
                        <title>Bezahlbare Strompreise für alle</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/bezahlbare-strompreise-fuer-alle/</link>
                        <description>Antrag der Fraktion zur SVV-Sitzung am 23. Oktober 2012</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</p><ol><li>Die Stadtverordnetenversammlung erklärt zur aktuellen Diskussion über die Erhöhung der Strompreise:<br /><br /></li>Das Thema bezahlbare Strompreise ist gerade in aller Munde. Denn die Strompreise belasten alle Haushalte, aber insbesondere die mit geringen und mittleren Einkommen. Die Energiekosten nehmen einen immer größeren Anteil am Haushaltsbudget ein, während die vier großen Energieriesen 80 Prozent des Marktes besitzen und Milliardengewinne einstreichen. Sie beteiligen sich nicht an der Finanzierung der Energiewende. Die Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien werden äußerst ungleich auf die Schultern der Stromkundinnen und -kunden verteilt. Während die energieintensive Großindustrie von EEG-Umlage wie Netzentgelten größtenteils befreit ist, tragen kleinere und mittlere Unternehmen sowie Privathaushalte den Großteil der Kosten. Wir meinen, dass gerade hier Konzepte her müssen, um diese Verbrauchergruppen zu entlasten.<br />Die Städtischen Betriebswerke Luckenwalde können das nicht leisten. Sie sind durch Bundesgesetze angehalten, Umlagen, Steuern und Netzentgelte an die Verbraucher durchzureichen.<br />Die Stadtverordneten fordern von der Bundespolitik wirksame Maßnahmen zu beschließen, die den Teufelskreis – alles beim Privatkundenverbraucher und den kleinen und mittelständischen Unternehmen abzuladen – durchbrechen. <br /><li>Die Stadtverordneten fordernd ihre Vertreter in der Gesellschaft auf:</li></ol><ul><li>alle Möglichkeiten zu nutzen, um die volle Umlegung der Strompreiserhöhungen zu verhindern.</li><li>mit dafür zu sorgen, dass Zahlungsschwierigkeiten nicht zu Stromsperrungen bzw. -abschaltungen führen. Mit den Sozialbehörden im Kreis sollte dabei eng zusammengearbeitet werden.</li></ul>]]></content:encoded>
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 17 Oct 2012 11:42:00 +0200</pubDate>
                        <title>Teilung des Tagesordnungspunktes „Bericht des Geschäftsführers derStädtischen Betriebswerke Luckenwalde GmbH“ in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil </title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/teilung-des-tagesordnungspunktes-bericht-des-geschaeftsfuehrers-derstaedtischen-betriebswerke-luckenwa/</link>
                        <description>Antrag der Fraktion zur SVV-Sitzung am 23. Oktober 2012</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Begründung:</p>
<p>Die Linksfraktion hält es für notwendig, dass sich die Stadtverordnetenversammlung Luckenwalde in Anbetracht der aktuellen Diskussion zur Erhöhung der Strompreise erklärt. Wenn auch diese Erhöhungen an Bundesgesetze gekoppelt sind, sollten unsere Vertreter in der Gesellschaft dazu angehalten werden, alle Möglichkeiten zu prüfen, um eine volle Umlage der Steigerungen zu verhindern. Der Tagesordnungspunkt „Bericht des Geschäftsführers der Städtischen Betriebswerke Luckenwalde GmbH“ gibt die Möglichkeit dazu. Eine Erklärung sollte aber in der öffentlichen Sitzung stattfinden.</p>]]></content:encoded>
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 25 Oct 2011 20:20:00 +0200</pubDate>
                        <title>Zur Sache: Zum erneuten Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14/94 &quot;Zapfholzweg II&quot;</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/zur-sache-zum-erneuten-entwurfs-und-offenlegungsbeschluss-zum-bebauungsplan-nr-1494-zapfholzweg/</link>
                        <description>Antrag der Fraktion zur Beschlussvorlage B-5313/2011 zur Sitzung der SVV am 25. Oktober 2011</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschluss:</b></p>
<p>Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Stadt Luckenwalde verkauft keine Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes an Investoren, die eine Biomethangasanlage errichten wollen, um sie zur Herstellung von Gas oder Strom aus Biomasse zu nutzen und das Gas oder Strom in die öffentlichen Verbrauchsnetze eingespeist werden soll. Zur Sicherung dieser Verpflichtung sollen Bauverpflichtungen mit Rückabwicklungsklauseln in die Grundstücksverträge aufgenommen werden. </p>
<p><b>Erläuterung/Begründung:</b></p>
<p>Nach der Begründung zum jetzigen Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Zapfholzweg II ist es überwiegender Wille der Stadtverordneten und der Luckenwalder Bürger, im Planungsgebiet keine Biomethangasanlage errichten zu können. Um dies abzusichern ist es notwendig, eine Nutzungsbegrenzung nach § 1 Abs. 9 BauNVO im Bebauungsplan darzustellen.</p>
<p>Die Notwendigkeit der Errichtung einer Biomethangasanlage im Stadtgebiet nicht zuzustimmen, ergibt sich bereits aus dem RUBIRES-Gutachten, wonach die verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen bereits zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend sind, die bereits vorhandenen Biogasanlagen im Umfeld der Stadt mit Biomasse zu versorgen.</p>
<p>Weiterhin soll auf den im Eigentum der Stadt stehenden Flächen ein erfolgreiches Industrieund Gewerbegebiet entwickelt werden, um Arbeitsplätze für die Region durch Ansiedlung von Firmen zu schaffen.<br />Eine zu errichtende Biogasanlage, die über den Eigenbedarf hinaus Mengen an Energie produziert, ist dafür abträglich. Dies ist umso mehr beachtenswert, als dass eine Biomethangasanlage regelmäßig keine nachhaltigen Arbeitsplätze schafft (vgl. die umliegenden Anlagen mit lediglich 3-5 Arbeitsplätzen).</p>
<p>Darüber hinaus wollen die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung das Signal an die Bürger von Luckenwalde geben, eine Biomethangasanlage, die industriell produziert, nicht zu zulassen.</p>]]></content:encoded>
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 27 Sep 2011 20:20:00 +0200</pubDate>
                        <title>Zum erneuten Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14/94</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/zum-erneuten-entwurfs-und-offenlegungsbeschluss-zum-bebauungsplan-nr-1494/</link>
                        <description>Antrag der Fraktion zur Beschlussvorlage B-5313/2011 zur Sitzung der SVV am 27. September 2011</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschluss:</b></p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten des Ausschlusses einer Biomethangasanlage oder einer Biomethangasanlage ab einer bestimmten Größe durch Einschränkungen im Bebauungsplan nach § 1 Abs. 9 BauNVO rechtlich prüfen zu lassen. Bis zur Vorlage des Ergebnisses der rechtlichen Prüfung wird der Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Zapfholzweg II zurückgestellt.</p>
<p><b>Erläuterung/Begründung:</b></p>
<p>Durch den derzeitigen Bebauungsplanentwurf wird das Gebiet am Zapfholzweg II als Industriegebiet ausgewiesen werden. Damit wird die Ansiedlung von Biomethangasanlagen jeglicher Art und Größe möglich. Der geplante Selbstbindungsbeschluss der Verwaltung ist nicht geeignet, Biomethangasanlagen in der geplanten Größe zu verhindern. Sinnvoll ist daher nur ein Ausschluss im Bebauungsplan. (Die Anfrage des Bauplanungsamtes vom 12.08.2011 an den Landkreis Teltow-Fläming und das Institut für Städtebau Berlin ist nicht geeignet, diese Rechtsfrage zu klären. Diese Anfrage ist aufgrund des Wortlautes nicht geeignet, eine objektive Betrachtung der rechtlichen Möglichkeiten herbeizuführen.)</p>]]></content:encoded>
                        
                        
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                        <pubDate>Fri, 25 Mar 2011 20:20:00 +0100</pubDate>
                        <title>Veränderung im Tarifsystem Freibad Elsthal</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/veraenderung-im-tarifsystem-freibad-elsthal/</link>
                        <description>Antrag der Fraktion zur Änderung der Beschlussvorlage B-5270/2011/1 zur Sitzung der SVV am 29. März 2011</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschluss:</b></p>
<p>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Beschlussvorlage wird dahingehend verändert, dass - die Regelung für Inhaber des Sozialpasses von 0,25 Euro bestehen bleibt und - für Kinder unter 6 Jahre 0,50 Euro zur Anwendung kommen.</p>
<p><b>Erläuterung/Begründung:</b></p>
<p>Der Sozialpass „Luckenwalde-Pass“ wurde 1992 mit den Stimmen aller Fraktionen in Luckenwalde eingerichtet. Er wurde auf den Weg gebracht, um einkommensschwachen Familienhaushalten, die über Einkommensobergrenzen verfügen, die mit den Bewilligungsgrenzen der Rechtsnormen SGB XII, SGB II und AsylbLG übereinstimmen, die Teilhabe am sportlichen, kulturellen und Freizeitleben der Stadt zu ermöglichen. Über die ganze Zeit galt der Tarif für die Nutzung des Freibades von erst 0,25 DM bis heute von 0,25 Euro. Selbst in Zeiten der Haushaltsarbeit nach einem Haushaltssicherungskonzept, da ein Defizit in der Stadt abzubauen war, überdauerte dieser Tarif. Von allen Seiten wird eingeschätzt, dass mit der Tariferhöhung gerade bei den Sozialpassinhabern um 400 Prozent nicht „der große Wurf“ an Einnahmen zu realisieren ist.</p>
<p>Die Tarifanhebung wird eher dafür sorgen, dass die Nutzung durch Passinhaber zurückgeht und damit geplante Einnahmen ebenso. Das Freibad Elsthal ist ein öffentlicher Raum, der mit Badbetreibung, Rettungsschwimmer und funktionierendem Familienbetrieb ein gutes Sozialgefüge bietet. Diese Art der Freizeitgestaltung ist allemal besser, als wenn sich Kinder und Jugendliche in Räume zurückziehen, wo Möglichkeiten für Gefahren anderer Art gegeben sind.</p>
<p>Die Anhebung des Tarifs für Kinder bis zu 6 Jahren sollte nicht mehr als 100 Prozent betragen. Die Regelungen auch in sehr kleinen Orten des Landkreises bestärken uns in unserer Auffassung.</p>]]></content:encoded>
                        
                        
                    </item>
                
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                        <guid isPermaLink="false">news-14249</guid>
                        <pubDate>Mon, 25 Oct 2010 14:17:00 +0200</pubDate>
                        <title>Auftrag an die Bürgermeisterin - Freibad Elsthal</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/auftrag-an-die-buergermeisterin-freibad-elsthal/</link>
                        <description>Antrag der Fraktion zur SVV-Sitzung am 26. Oktober 2010</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:</p>
<p>Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Informationsvorlage über die Fläming-Therme und das Freibad Elsthal zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass das Defizit des Freibades Elsthal zu hoch ist. Die Stadtverordneten stellen weiterhin fest, dass sie Informationen über die Sanierungsfähigkeit der technischen Anlagen benötigen.</p>
<p>Um einen öffentlichen Diskurs über das Freibad Elsthal zu Beginn des Jahres 2011 zu führen und die technische Sicherstellung für die Saison 2011 rechtzeitig zu erörtern, beauftragt die Stadtverordnetenversammlung die Bürgermeisterin,</p>
<p>a) die Sanierung des Rohrnetzes im Freibad Elsthal zu prüfen und dafür gegebenenfalls Haushaltsmittel im Jahr 2010 bereitzustellen und</p>
<p>b) der Stadtverordnetenversammlung bis zum 31.01.2011 einen Bericht über die Machbarkeit einer Teilsanierung, mit konkreten Terminen der Sicherung dieser Teilsanierung, und deren wirtschaftliche Bewertung vorzulegen.</p>]]></content:encoded>
                        
                        
                    </item>
                
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                        <guid isPermaLink="false">news-8290</guid>
                        <pubDate>Tue, 27 Oct 2009 20:20:00 +0100</pubDate>
                        <title>Kommunale Maßnahmen gegen Klimawandel</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/kommunale-massnahmen-gegen-klimawandel/</link>
                        <description>Anfrage an die Stadtverwaltung zur Sitzung der SVV am 24. November 2009</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Erläuterung:</strong></p>
<p>Die regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming hatte am 6. Oktober 2009 zu einer regionalen Klimakonferenz nach Ludwigsfelde eingeladen. Bei dieser Auftaktveranstaltung im Rahmen des Modellvorhabens der Raumordnung (MORO) – Raumentwicklungsstrategien zum Thema Klimawandel wurde klar gefordert, der stetigen Erderwärmung auch auf kommunaler Ebene entgegenzutreten. Der Weg ist die Reduzierung des CO<sub>2</sub>-Ausstoßes.<br /> Mit dem Bundesprogramm zum experimentellen Wohnungsbau können sich Kommunen<br /> einem Klimawandel-Check unterziehen. Dabei werden innerörtliche Freiflächen unter die<br /> Lupe genommen: Gibt es Belüftungsschneisen in Wohngebieten, gibt es<br /> Versickerungsflächen bei Starkregen, gibt es Speicherflächen für Wasser bei Trockenheit und Hitze. Die Ergebnisse könnten dann in die Bauleitplanung der Kommune eingehen.</p>
<p><strong>Anfrage</strong><br /> Ich frage die Stadtverwaltung:</p><ol> 	<li>Wie bewerten Sie den dargestellten Sachverhalt aus der Sicht der Stadt Luckenwalde?<br /> 	&nbsp;</li> 	<li>In welcher Art und Weise sehen Sie zukünftigen Handlungsbedarf, um der stetigen Erderwärmung auch auf kommunaler Ebene entgegenzuwirken und Schwerpunkte für die Bauleitplanung abzuleiten.</li> </ol>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Kornelia Wehlan</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-7331</guid>
                        <pubDate>Wed, 05 Aug 2009 22:12:00 +0200</pubDate>
                        <title>Rückgriff auf Altanschlüsse</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/rueckgriff-auf-altanschluesse/</link>
                        <description>Anfrage an die Stadtverwaltung für die Sitzung der SVV am 29.September 2009</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Am 26. Januar 2009 habe ich eine Anfrage zum Umgang mit den alt angeschlossenen Grundstücken beim Abwasser an die Verwaltung gegeben. Auf Bitte der Verwaltung habe ich diese Anfrage zurückgestellt, da die abschließende gesetzliche Regelung im Umgang mit dem Thema im Landtag noch ausstand. Nun hat der Landtag vor der Sommerpause&nbsp; abschließend zur Altanschließerproblematik beraten. Dazu lagen zwei Gesetzentwürfe vor. Der Gesetzentwurf der LINKEN, der vorsah, mit einer Stichtagsregelung den Rückgriff auf Altanschließer zu verhindern. Dieser wurde durch die Regierungsmehrheit abgelehnt.<br /> Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU wurde beschlossen. Damit ist nunmehr der Weg frei für die Erhebung von Herstellungsbeiträgen alt angeschlossener Grundstücke für Investitionen nach 1990, die, so der Gesetzgeber, für alt und neu angeschlossene Grundstücke differenziert sein können. Die Berechnungsgrundlagen für die unterschiedlichen Herstellungsbeiträge fehlen im Gesetz und sollen durch die Kommunen selbst kalkuliert und festgelegt werden.&nbsp; Damit sind die kommunalen Vertretungen einem hohen Erwartungsdruck gegenüber der Bürgerschaft ausgesetzt und tragen zugleich gegenüber eventuellen Widersprüchen und Klageverfahren das volle Risiko. Das Problem bleibt also weiterhin bestehen.&nbsp;</p>
<p>Nun hat der Landtag die Verjährungsfrist auf den 31. 12. 2011 verlängert, um den Druck für die sofortige Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung von den Kommunen zu nehmen. Erste Verlautbarungen von den Entsorgungsträgern aus der Zossener und Jüterboger Region sowie aus der Stadt Ludwigsfelde zeigen aber, dass man hier schnell handeln will. Auch ist damit zu rechnen, dass besonders in den Fällen, wo Entsorgungsträger öffentliche Mittel erhalten, die Aufforderung der Kommunalaufsicht ergehen wird, die Altanschließer zu Beiträgen heranzuziehen.</p>
<p>Die Fraktion DIE LINKE. in Luckenwalde fühlt sich nach wie vor an die Erklärung der Stadtverordnetenversammlung vom März 2008 gebunden. Von Beginn an haben die jeweiligen Stadtverordnetenversammlungen in den Satzungen der Stadt bewusst nicht die Erhebung von Herstellungsbeiträgen für alt angeschlossene Grundstücke geregelt. Über die Gebührenerhebung sind bereits Zins- und Tilgungsleistungen für Investitionen durch die Bürgerschaft getragen worden. Wir haben, beginnend mit der Eröffnungsbilanz der NUWAB-GmbH zur Abwasserentsorgung und den jeweiligen Kalkulationszeiträumen, keine Unterdeckungen in den Beiträgen für den Kanalausbau festzustellen. Alle diese Gründe und der Vertrauensschutz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und auch gegenüber unserem kommunalen Wohnungsunternehmen, sind für uns Anlass, folgenden Verfahrensweg für Luckenwalde vorzuschlagen, vor allem auch, um den einzelnen Widerspruchs- und Prozessweg von den Luckenwalder Bürgerinnen und Bürgern und denen aus Nuthe-Urstromtal abzuwenden:</p><ol> 	<li>Die Stadt Luckenwalde hält an ihrer aktuellen Satzung fest und geht davon aus, dass sie über keine rechtsunwirksame Satzung verfügt.&nbsp;&nbsp;</li> 	<li>Gegen eine eventuelle Aufforderung der Kommunalaufsicht, alt angeschlossene Grundstücke nachträglich zu Herstellungsbeiträgen für Investitionen nach 1990 heranzuziehen, legt die Stadt Widerspruch ein.</li> 	<li>Sollte es zu einem Bescheid der Kommunalaufsicht kommen, unverzüglich die Satzung im Sinne der neuen Gesetzeslage zu verändern, legen wir Klage ein beim Verwaltungsgericht.</li> </ol><p>Ich frage die Bürgermeisterin:</p><ol> 	<li>Wie bewerten Sie den vorliegenden Sachverhalt, besonders hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bürger, Gewerbetreibenden und das kommunale Wohnungsunternehmen?</li> 	<li>Wie bewerten Sie den vorgeschlagenen Verfahrensweg, vor allem dahin gehend, um den einzelnen Widerspruchs- und Prozessweg für den Bürger abzuwenden?</li> 	<li>Welche weiteren Möglichkeiten einer Problemlösung sehen Sie?</li> </ol>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Kornelia Wehlan</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-7321</guid>
                        <pubDate>Wed, 05 Aug 2009 14:48:00 +0200</pubDate>
                        <title>Vor-Ort-Gespräch im Krankenhaus Luckenwalde</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/vor-ort-gespraech-im-krankenhaus-luckenwalde/</link>
                        <description>Anfrage an die Stadtverwaltung für die Sitzung der SVV am 29.September 2009</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Bei einem Vor-Ort-Gespräch im DRK-Krankenhaus Luckenwalde konnten wir uns vom großen Engagement der Belegschaft und von der hohen technischen Ausstattung als Krankenhaus der Regelversorgung überzeugen. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Problemfelder, wie die ungenügende Parkraumversorgung, der fehlende Hubschrauberlandeplatz am Objekt und notwendige Finanzierungsmöglichkeiten für die folgenden Bauabschnitte diskutiert.&nbsp; Von Seiten der Krankenhausleitung wurde als besonderes Problem die fehlende direkte Anbindung an die Bundesstraße B 101 thematisiert. Beim Einsatz im Notfall vergeht wertvolle Zeit, da man nur über die Anbindung Woltersdorf oder Luckenwalde/Berkenbrück verfügt.</p>
<p>Ich frage die Bürgermeisterin:</p><ol> 	<li>Wie bewerten Sie die Möglichkeiten, um&nbsp; noch im aktuellen Verfahren den direkten Anschluss an die B 101 für das Krankenhaus zu sichern? Welche weiteren Möglichkeiten sehen Sie?</li> 	<li>Wie ist der aktuelle Stand zur Parkplatzumgestaltung am Krankenhaus aus Konjunkturmitteln und wie erfolgt die Einbeziehung der Krankenhausleitung in diese Diskussion, da eigene Möglichkeiten&nbsp; bei der Parkraumgestaltung durchaus gesehen werden?</li> </ol>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Kornelia Wehlan</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-5877</guid>
                        <pubDate>Mon, 26 Jan 2009 23:29:00 +0100</pubDate>
                        <title>Ausmaß der Altanschließerproblematik</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/ausmass-der-altanschliesserproblematik/</link>
                        <description>Anfrage an die Stadtverwaltung für die Sitzung der SVV am 24.Februar 2009</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage an die Stadtverwaltung für die Sitzung der SVV am 24.Februar 2009</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Fraktion DIE LINKE. hat in die letzte Landtagssitzung einen Gesetzentwurf eingebracht, der es möglich macht, bereits erfolgte Verjährungen bei altangeschlossenen Grundstücken nicht wieder neu aufleben zu lassen. Das würde sich auch positiv für unser Versorgungsgebiet auswirken.</p>
<p>Denn, mit dem Gutachten zum Ausmaß der Altanschließerproblematik in Brandenburg liegen erstmals konkrete Zahlen vor. Und die haben es in sich: 90.000 Altanschließer, die vor 1990 an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen wurden, müssten womöglich 320 Millionen Euro nachzahlen. Das ergibt eine Umfrage im Auftrag des Potsdamer Umweltministeriums. Zur umfassenden Datenerhebung wurden die kommunalen Aufgabenträger abgefordert, um die satzungsrechtliche und tatsächliche Situation in den kommunalen Zweckverbänden und Versorgungsträgern zu erfassen.<br /> &nbsp;<br /> <br /> Ich frage die Stadtverwaltung:</p>
<p>&nbsp;</p><ol> 	<li>In welcher Art und Weise hat sich die Stadt bzw. der Versorgungsträger an der Umfrage der Landesregierung beteiligt?</li> 	<li>Wie bewerten Sie das Ausmaß der Altanschließerproblematik für das Versorgungsgebiet Luckenwalde und Nuthe-Urstromtal?</li> 	<li>Gibt es Auswirkungen auf unser städtisches Wohnungsunternehmen – wenn ja, wie bewerten Sie diese?</li> </ol><p>&nbsp;<br /> &nbsp;Kornelia Wehlan</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Kornelia Wehlan</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-5881</guid>
                        <pubDate>Wed, 14 Jan 2009 23:54:00 +0100</pubDate>
                        <title>Nutzung der neuen Möglichkeiten der Anwendung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi in Luckenwalde</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/nutzung-der-neuen-moeglichkeiten-der-anwendung-des-bundesprogramms-kommunal-kombi-in-luckenwalde/</link>
                        <description>Antrag für die Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2009</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<h4>Fraktion DIE LINKE. in der SVV Luckenwalde<br></h4>
<p class="MsoNormal">Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;<br />Die Bürgermeisterin wird beauftragt: </p><ul><li>umgehend die neuen Möglichkeiten zur Anwendung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi für Luckenwalder Langzeitarbeitslose zu erschließen.</li></ul><ul><li>Spätestens im April 2009 soll die Stadtverordnetenversammlung über die Umsetzung des Projekts, einschließlich der Trägerschaft, informiert werden und über die damit verbundene Bereitstellung notwendiger Eigenmittel.<br></li></ul><p class="MsoNormal">Begründung:</p>
<p class="MsoBodyText">Das Bundesprogramm Kommunal-Kombi kann nun auf weitere Landkreise ausgeweitet werden.&nbsp; Bisher waren nur Landkreise und kreisfreie Städte am Bundesprogramm Kommunal-Kombi anspruchsberechtigt, die im Referenzzeitraum zwischen August 2006 bis April 2007 eine durchschnittliche Arbeitslosigkeit von mindestens 15,0 Prozent verzeichneten. Diese&nbsp; Schwelle wurde nun auf 12,0 Prozent gesenkt. Obwohl Brandenburg bisher Spitzenreiter bei der Inanspruchnahme des Kommunal-Kombi-Programms ist, wurden mit Stand vom 30. November 2008 erst 2276 „Kommunal-Kombi“-Stellen beantragt und 1746 bewilligt. Bis Ende 2009 stehen für Brandenburg insgesamt 11 300 Stellen zur Verfügung, von denen das Land&nbsp; bis zu 7539 Stellen kofinanziert und dafür bis zum Ende der dreijährigen Laufzeit des Bundesprogramms rund 40 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt bereitstellt. </p>
<p class="bodytext">Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Gemeinden, Städte oder Kreise zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben. Der Zuschuss des Bundes an den Arbeitgeber (Kommune oder anderer Träger) beträgt 50 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, aber maximal 500 Euro.&nbsp; Außerdem übernimmt der Bund aus ESF-Mitteln die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers in Höhe bis zu 200 Euro.&nbsp; Für geförderte Langzeitarbeitslose ab 50 Jahren gibt es einen weiteren monatlichen Zuschuss zum Bruttoarbeitsentgelt von 100 Euro, der ebenfalls durch ESF-Mittel finanziert wird. Aus Landesmitteln&nbsp; wird ein monatlicher Betrag von 150 Euro beigesteuert.&nbsp; Die erstmalige Besetzung des Arbeitsplatzes muss zwischen dem 01.01.2008 und dem 31.12.2009 liegen. Die Förderung eines Arbeitsplatzes ist maximal für die Dauer von drei Jahren, also längstens bis zum 31.12.2012 möglich. <strong>Anträge auf Förderung können noch bis 31.12.2009 durch förderfähige Arbeitgeber beim Bundesverwaltungsamt gestellt werden.</strong> Die konkrete Zielgruppe in den entsprechenden Regionen sind Langzeitarbeitslose, die <strong>seit mindestens zwei Jahren arbeitslos</strong> sind und <strong>seit mindestens einem Jahr Arbeitslosengeld II</strong> beziehen.<br /><br />Ein Grund, weshalb das Förderprogramm bislang eher zurückhaltend angenommen wurde, liegt u.a. daran, dass ein Eigenanteil aufzubringen ist, was vielen Kommunen bzw. potenziellen Trägern schwer fällt. Aber eine angemessene Kofinanzierung der Kommunen bzw. eine Trägerpauschale ist notwendig, damit die geförderten Langzeitarbeitslosen ein Existenz sicherndes Einkommen erzielen können und&nbsp; tatsächlich aus dem Leistungsbezug (Hartz IV) heraus kommen. Angesichts der Finanzkrise und drohender weiterer Auswirkungen auch für unseren regionalen Arbeitsmarkt wäre der Einsatz dieser Mittel ein Zeichen für eine konkrete städtische Maßnahme, um Einschnitte in die Familienhaushalte abmildern zu helfen. </p>]]></content:encoded>
                        
                        
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                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4711</guid>
                        <pubDate>Thu, 07 Aug 2008 18:45:00 +0200</pubDate>
                        <title>Standpunkt zum INSEK für Luckenwalde</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/standpunkt-zum-insek-fuer-luckenwalde/</link>
                        <description>ausführliche Stellungnahme der SVV-Fraktion der LINKEN Luckenwalde</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>ausführliche Stellungnahme der SVV-Fraktion der LINKEN Luckenwalde</p>
<p>Zum INSEK für Luckenwalde hat die Fraktion der LINKEN in der SVV Luckenwalde einen ausführlichen Standpunkt erarbeitet.</p>
<p><a href="/fileadmin/korneliawehlan/downloads/insek-stpkt0808.pdf" class="more">Lesen sie hier mehr</a></p>]]></content:encoded>
                        
                        
                    </item>
                
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                        <guid isPermaLink="false">news-3886</guid>
                        <pubDate>Wed, 28 May 2008 17:55:00 +0200</pubDate>
                        <title>Sanierung des Freibades Elsthal</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/sanierung-des-freibades-elsthal/</link>
                        <description>Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 29.05.2008</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Antrag </p>
<p>zur Sitzung des Bau-, Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses am 29.05.2008<br />-&nbsp;Hauptausschuss<br />-&nbsp;Stadtverordnetenversammlung</p>
<p><br />Der Ausschuss möge beschließen:</p>
<p>1.&nbsp;Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Prüfung der Variante Sanierung des jetzigen Freibades Elsthal zu veranlassen. <br />2.&nbsp;Dabei sind folgende Parameter zu benennen: <br />-&nbsp;Volumen der einzusetzenden Mittel von 500.000 bis höchstens 1 Mio. Euro<br />-&nbsp;Sanierung der Wasseraufbereitung<br />-&nbsp;Einsatz der kostengünstigeren Variante Folienbespannung</p>
<p><br />Begründung</p>
<p>Der aktuelle Variantenvergleich zwischen herkömmlichen Freibad und Naturbad geht von umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen aus, die sehr kostenintensiv sind. In verschiedenen Fachgesprächen wurde uns für eine Sanierung des Freibades ein geringerer finanzieller Aufwand vermittelt. Kostenrechnungen der vorliegenden Varianten im Vergleich beispielsweise zum Ausbau des Freibades in Kienbaum (Bundesleistungszentrum) veranlassen uns, nicht die umfassende Modernisierung, sondern die notwendige Sanierung des herkömmlichen Freibades in die Entscheidung einzubeziehen. In Anbetracht dessen, dass außer die zwei Varianten keine weiteren Vorgaben für die Erstellung der Planungsdokumente gemacht wurden, sind Modernisierungsstandards beschrieben worden, die sehr kostenintensiv sind. Notwendig ist, kleinere Brötchen zu backen, um über einen möglichen Sanierungszeitraum von 5 Jahren das Freibad Elsthal aus eigenen Mitteln zu stemmen.</p>
<p>Kornelia Wehlan<br />Vorsitzende</p>]]></content:encoded>
                        
                        
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                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-3892</guid>
                        <pubDate>Thu, 15 May 2008 18:34:00 +0200</pubDate>
                        <title>Freibad Elsthal</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/freibad-elsthal/</link>
                        <description>Anfrage an díe Stadtverwaltung zur Sitzung der SVV am 20.05. 2008</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage an díe Stadtverwaltung zur Sitzung der SVV am 20.05. 2008</p>
<p>Das Luckenwalder Freibad ist marode und muss saniert werden. Dazu wurden im zuständigen Ausschuss zwei Varianten vorgestellt: Ausbau mit einem Edelstahlbecken und der Ausbau eines Naturbades. „Die Stadt hat derzeit weder für die eine noch für die andere Variante das Geld“, wurde die Bürgermeisterin im Presseartikel wiedergegeben, der von dieser Sitzung berichtete (MAZ 8./9. März 2008). Die Fraktion DIE LINKE hat sich auf ihrer jüngsten Fraktionssitzung mit den Ausbauvarianten beschäftigt.</p>
<p>Ich frage die Stadtverwaltung:</p>
<p>1.&nbsp;Warum wird bei der Prüfung der konventionellen Variante der kostenmildernde Ausbau mit Folienbespannung nicht einbezogen, obwohl Hersteller auf eine 20’jährige Haltbarkeitsdauer verweisen?</p>
<p>2.&nbsp;Auf welche Art und Weise stellt sich die Verwaltung vor, Möglichkeiten der Finanzierbarkeit für die Modernisierung des Bades zu sichern? Wie werden notwendige Erhaltungsmaßnahmen, die den Badbetrieb ohne Einschränkung bis zum erfolgten Umbau des Bades sichern, dabei eingeordnet?</p>]]></content:encoded>
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-3893</guid>
                        <pubDate>Tue, 13 May 2008 18:37:00 +0200</pubDate>
                        <title>Programm zur Energieeinsparung</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/programm-zur-energieeinsparung/</link>
                        <description>Anfrage an die Stadtverwaltung für die Sitzung der SVV am 20.05. 2008</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage an die Stadtverwaltung für die Sitzung der SVV am 20.05. 2008</p>
<p>Vor über einem Jahr hatte unsere Fraktion beantragt (A-4036/2007/1), Möglichkeiten zu prüfen, für die Anwendung des Programms „Energetische Sanierung von Schulen, Turnhallen, Kindertagesstätten und Vereinsgebäuden“. Dieser Antrag wurde durch die Verwaltung abschlägig beantwortet (siehe Antwort zum Antrag vom 05.03.2007). Im Rahmen der Haushaltsdiskussion 2007 wurde an die Verwaltung erneut herangetragen, Möglichkeiten städtischer Energieeinsparung aufzuzeigen und mittel- und langfristige Investitionsplanungen darauf auszurichten.</p>
<p>Am 6. Mai 2008 hat nun das Kabinett der Landesregierung Brandenburg beschlossen, 6,3 Millionen Euro bereit zu stellen, um die Energieeinsparung in Kindergärten, Schulen und kommunalen Einrichtungen zu verbessern. Mit der Drittelfinanzierung von jeweils 6,3 Millionen Euro durch Bund, Land und Kommunen stehen somit knapp 19 Millionen Euro im Land zur Verfügung.</p>
<p>Der Landkreis Teltow-Fläming hat sich auf seiner jüngsten Beratung dafür ausgesprochen Solarenergiekreis zu werden. Verwiesen wurde darauf, dass sich eine Reihe von Firmen der Solarenergiebranche im Kreis angesiedelt haben, wie beispielsweise Nano Solar in der Kreisstadt Luckenwalde. Zur Prüfung beauftragt wurde bspw. die Kreisverwaltung um Möglichkeiten aufzuzeigen, auf kreislichen Gebäuden Solaranlagen zu installieren. Das unterstützt unsere Initiativen zur alternativen Energieanwendung und für einen Kooperationsverbund von Stadt, Städtischen Betriebswerken und Nano Solar, um öffentliche Einrichtungen z.B. mit Solarflächen auszustatten. Wichtige Signalwirkung haben in diesem Zusammenhang die Ansiedlung des Unternehmens Tubolina auf dem städtischen Gewerbehof und die geplanten Solarkraftwerke auf der Deponie und den ehemaligen Rieselfeldern.</p>
<p>Ich frage die Stadtverwaltung:</p>
<p>1.&nbsp;Wie ist der aktuelle Stand zu städtischen Möglichkeiten für ein Programm zur Energieeinsparung? Wird sich Luckenwalde am Bund – Länder - Programm beteiligen?</p>
<p>2.&nbsp;Wie unterstützt die Stadt den Landkreis bei seiner Initiative Solarenergiekreis zu werden, besonders bei dem Anspruch, auf städtischen Gebäuden Solaranlagen zu installieren? Gibt es dazu Kooperationen mit den SBW, der LWG und der Firma Nano Solar?</p>
<p>3.&nbsp;Wie ist der aktuelle Stand zu Möglichkeiten der Beteiligung der Stadt am Solarkraftwerk auf den ehemaligen Rieselfeldern?<br /></p>]]></content:encoded>
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-3412</guid>
                        <pubDate>Fri, 04 Apr 2008 15:24:00 +0200</pubDate>
                        <title>Erklärung der Stadtverordnetenversammlung Luckenwalde</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/erklaerung-der-stadtverordnetenversammlung-luckenwalde/</link>
                        <description>Antrag für den Hauptausschuss am 08.04.2008 und die SVV am 22.04.2008</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antrag für den Hauptausschuss am 08.04.2008 und die SVV am 22.04.2008</strong></p>
<p>Das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 12.12.2007, das die Frage geklärt hat, ob und unter welchen Umständen bei der Trink- und Abwasserversorgung auf so genannte alt angeschlossene Grundstücke Anschlussbeiträge erhoben werden können, hat zu Unruhe und Betroffenheit in der Bürgerschaft geführt. Ausdruck dafür sind Anfragen an Abgeordnete und an die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Luckenwalde.</p>
<p>Aus diesem Grund erklärt die Stadtverordnetenversammlung Luckenwalde:</p>
<p>Es ist nicht nachvollziehbar und dem Bürger nicht zu vermitteln, dass betroffene Eigentümer zu einem Anschlussbeitrag herangezogen werden sollen, obwohl ihre Grundstücke bereits vor dem 03.10.1990 – dem Tag der deutschen Einheit – an eine öffentliche Anlage angeschlossen waren. Eine Berechnung der Beiträge nach heutigen Maßstäben wird den damaligen Gegebenheiten nicht gerecht und begründet unsere Erwartung an den Landesgesetzgeber, hier Abhilfe zu schaffen.</p>
<p>Da die Stadt Luckenwalde bereits vor dem 01.01.2004 über ein rechtswirksames Satzungsrecht verfügte und Auffassung der Stadtverordnetenversammlung wie auch der Stadtverwaltung war, dass sich die Beitragspflicht lediglich auf Grundstücke erstrecken kann, die nach dem 03.10.1990 an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wurden, hat das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg für das Versorgungsgebiet der Stadt Luckenwalde keine Auswirkungen - auch in Zukunft nicht.<br /></p>]]></content:encoded>
                        
                        
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                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-3413</guid>
                        <pubDate>Sat, 22 Mar 2008 15:31:00 +0100</pubDate>
                        <title>Angemessenheit des Pachtzinses bei Garagenflächen im städtischen Eigentum, die nicht in einer Garagengemeinschaft organisiert sind</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/angemessenheit-des-pachtzinses-bei-garagenflaechen-im-staedtischen-eigentum-die-nicht-in-einer-garage/</link>
                        <description>Antrag für die SVV vom 22.03.2008</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antrag für die SVV vom 22.03.2008</strong></p>
<p>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</p>
<p>- Der Pachtzins für Garagenflächen im städtischen Eigentum, die nicht in einer Garagengemeinschaft organisiert sind, beträgt höchstens bis 120 Euro im Jahr (im Vergleich: Für Flächen der Garagengemeinschaften beträgt der Pachtzins 60 Euro im Jahr).<br />- Die Bürgermeisterin wird beauftragt die Verträge mit diesen Pächtern zum 01.01.2009 anzupassen.<br />- Der städtische Pachtzins erhält seine Wirkung nur für die mit der Stadt abgeschlossenen Pachtverträge. Besteht ein Unterpachtverhältnis kommt der Pachtzins zur Anwendung, der vereinbart wurde.</p>
<p>Begründung<br />Gemäß § 72 (2) Gemeindeordnung (GO) hat die Stadt Luckenwalde für die Erfüllung ihrer Aufgaben Entgelte für die von ihr erbrachten Leistungen in vertretbarer und gebotener Höhe zu vereinnahmen. Lt. § 89 (2) GO sind die Vermögensgegenstände wirtschaftlich zu verwalten. Das gilt auch für die Bereitstellung von Garagenstellflächen und Mietgaragen. Die Diskussionen in den Fachausschüssen haben gezeigt, dass eine zu große Diskrepanz zwischen der Behandlung von Garagengemeinschaften gegenüber Einzelpächtern besteht. Ein damit durch die Verwaltung begründeter Mehraufwand bei der Verwaltung der Pachtflächen sehen wir mit der nun vorgeschlagenen Regelung angemessen berücksichtigt.<br /></p>]]></content:encoded>
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-3411</guid>
                        <pubDate>Thu, 20 Mar 2008 15:20:00 +0100</pubDate>
                        <title>Umgang mit den Urteilen des OVG Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2007 (OVG 9 B 45.06, OVG 9 B 44.06)</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/umgang-mit-den-urteilen-des-ovg-berlin-brandenburg-vom-12-dezember-2007-ovg-9-b-4506-ovg-9-b-44/</link>
                        <description>Antrag für die SVV am 25.03. 2008</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antrag für die SVV am 25.03. 2008</strong></p>
<p>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</p>
<p>1. Die sich aus den Urteilen des OVG Berlin-Brandenburg ergebenden Möglichkeiten zur Nacherhebung von Altanschlussbeiträgen, werden auf dem Versorgungsgebiet der Nuthe-Wasser-GmbH mit dem Stadtgebiet Luckenwalde und dem Gemeindegebiet Nuthe-Urstromtal nicht angewandt.<br />2. Die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der Nuthe-Wasser-GmbH sind angehalten, nach dieser Maßgabe ihr Handeln auszurichten.<br />3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Bürgermeister und den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Nuthe-Urstromtal über diesen Handlungsanspruch für die städtischen Vertreter zu informieren.</p>
<p>Begründung<br />Das OVG hat in den o.g. Urteilen geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen auch solche Grundstücke zu einem Anschlussbeitrag herangezogen werden können, die bereits vor dem Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes (KAG) am 9. Juli 1991 an die öffentliche Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung angeschlossen waren. Das OVG Brandenburg hat bereits in seiner Entscheidung vom 05. Dezember 2001 klargestellt, dass auch altangeschlossene Grundstücke grundsätzlich beitragsfähig sind. Nach dem „alten“ Kommunalabgabengesetz (KAG) hätte der Aufgabenträger eine Satzung rückwirkend auf den Zeitpunkt erlassen müssen, zu dem er erstmals durch einen entsprechenden Rechtssetzungsakt eine Beitragssatzung für solche Anschlüsse in Kraft setzen wollte. Hätte der Aufgabenträger das getan, wäre eine Beitragsfestsetzung für die „Altanschließer“ oftmals wegen der ebenfalls rückwirkend zugleich in Gang gesetzten Verjährungspflicht (nach der Abgabenordnung 4 Jahre) nicht mehr möglich gewesen. Vielerorts haben Aufgabenträger die Eigentümer altangeschlossener Grundstücke nicht zu einem Beitrag herangezogen. Das wird sich nach den Entscheidungen des OVG ändern. Neu ist an den aktuellen Entscheidungen, dass solche altangeschlossenen Grundstücke zum heutigen Zeitpunkt zu einem Beitrag herangezogen werden können, wenn im Gebiet des Aufgabenträgers bis zum 01. Februar 2004 keine wirksame Beitragssatzung vorhanden war, weil es sich bei der Anschlussmöglichkeit bzw. dem Anschluss selbst um einen Dauertatbestand handelt. Dieser Stichtag ist entscheidend, weil mit dem Zweiten Kommunalen Entlastungsgesetz (Inkrafttreten am 01. Februar 2004) erstmals die Beitragspflicht mit dem Inkrafttreten einer rechtswirksamen Satzung entsteht. Das Zweite Kommunale Entlastungsgesetz änderte das Kommunalabgabengesetz (§ 8 Absatz 7 Satz 2) dahingehend, dass für das Entstehen der Beitragspflicht nicht mehr auf das Inkraftsetzen der Satzung, sondern auf das Inkrafttreten einer rechtswirksamen Satzung abgestellt werden muss.<br />Das hat zur Folge, dass Beiträge für die Herstellung des Anschlusses&nbsp; an Trink- und Abwassernetze auch dann erhoben werden können, wenn die Grundstücke bereits vor 1991, einschließlich hierbei&nbsp; die DDR-Zeit, angeschlossen wurden. Dazu hat die Gesetzesänderung der Regierungskoalition aus SPD und CDU im Jahre 2003 (Inkrafttreten am 01. Februar 2004) beigetragen im Zusammenhang mit der damaligen Entscheidung&nbsp; zum Zweiten Kommunalen Entlastungsgesetz. Die PDS-Fraktion im Brandenburger Landtag hat unter Hinweis auf die Kostenbelastung mit Anträgen die Streichung der entsprechenden Paragrafen gefordert. Leider ohne Erfolg. Für die betroffenen Eigentümer bedeutet das, dass sie nun zu einem Anschlussbeitrag herangezogen werden können, obwohl ihr Grundstück bereits seit Jahrzehnten an einer öffentlichen Anlage angeschlossen ist. Dies geschieht nun auf einer Grundlage, die nach heutigen Maßstäben bemessen und berechnet wurde. Nicht berücksichtigt werden dabei die Eigenleistungen und Nachfeierabend-leistungen (NAW) die zu DDR-Zeiten in diesem Bereich üblich waren, die die Eigentümer damals selbst erbracht haben, aber heute nicht mehr nachweisen können. Die Eigentümer können sich nach der Rechtsauffassung des OVG nicht auf Verjährung berufen. Da eine sogenannte Beitragspflicht erst mit dem Inkrafttreten einer rechtswirksamen Satzung entsteht.<br />Die mit den OVG-Urteilen bestehende Möglichkeit, Anschlussbeiträge gegenüber Eigentümern altangeschlossener Grundstücke zu erheben, begründet unseren 1. Antragspunkt. Der zweite Punkt begründet sich mit dem § 97 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007,&nbsp; wonach die Stadtverordnetenversammlung den Vertretern der Stadt in rechtlich selbständigen Unternehmen Richtlinien und Weisungen erteilen kann. Der dritte Punkt steht ebenso mit dem § 97 im Zusammenhang, weil die Stadtverordnetenversammlung nicht den Vertretern der Gemeinde Nuthe-Urstromtal befugt ist Richtlinien und Weisungen zu erteilen.</p>]]></content:encoded>
                        
                        
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                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-2887</guid>
                        <pubDate>Wed, 30 Jan 2008 22:07:00 +0100</pubDate>
                        <title>Gleichbehandlung aller Garagenbesitzer auf städtischen Grundstücken</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/gleichbehandlung-aller-garagenbesitzer-auf-staedtischen-grundstuecken/</link>
                        <description>Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur nächsten Hauptausschusssitzung / SVV vom 30.01. 2008</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur nächsten Hauptausschusssitzung / SVV vom 30.01. 2008</p>
<p>2005 haben wir einen Antrag eingebracht zum Vorkaufsrecht für Pächter städtischer Garten-, Wiesen- und Garagenflächen. Auf Bitte der Verwaltung wurde der Bereich Garagenflächen aus der Beschlussvorlage genommen, da die Verwaltung deutlich machte, dass einvernehmliche Vereinbarungen mit den Pächtern im Rahmen notwendiger Regelungen zum Schuldrechtsanpassungsgesetz angestrebt werden. Später wurden wir informiert, dass die Pachtverträge verlängert und Erhöhungen der Pachtpreise einvernehmlich vereinbart wurden. Jetzt wurden wir angesprochen und das bestätigte sich nach Einsichtnahme in bestehende Verträge der Stadt mit den Pächtern, dass unterschiedliche Pachtpreise für städtische Garagenflächen in Luckenwalde zur Anwendung kommen – in den vorliegenden Fällen bis über 300 Prozent.</p>
<p>Natürlich sind über den Pachtpreis hinaus die Verkehrssicherungspflichten, Reinigungsleistungen an Straßen, Steuern, Abgaben und Aufwendungen für Strom, sowie die Be- und Entwässerung kostenpflichtig für den Pächter vereinbart.</p>
<p>Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:</p>
<p>Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Sachverhalt zu prüfen und entsprechend der Gleichbehandlung aller Garagenbesitzer auf städtischen Grundstücken einen Verwaltungsvorschlag zu unterbreiten. Grundlage soll der geringste städtisch erhobene Pachtpreis für Garagenflächen sein.</p>]]></content:encoded>
                        
                        
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                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-2888</guid>
                        <pubDate>Tue, 29 Jan 2008 22:12:00 +0100</pubDate>
                        <title>Luckenwalde ist raus</title>
                        <link>https://www.konni-wehlan.de/nc/parlamente/svv-luckenwalde/detail/news/luckenwalde-ist-raus/</link>
                        <description>Anfrage an die Stadtverwaltung vom 29.01. 2008</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage an die Stadtverwaltung vom 29.01. 2008</p>
<p>Wie einer Presseinformation des Ministers für Infrastruktur und Raumordnung zu entnehmen war, gehört Luckenwalde nicht zu den 15 Brandenburger Städten, die aus dem Topf der 115 Millionen Euro EU-Mittel für die Stadtentwicklung bedient werden.</p>
<p>Ich frage die Stadtverwaltung:</p>
<p>1.&nbsp;Mit welcher Begründung wurde die Förderung von Luckenwalde abgelehnt und wie bewertet die Stadtverwaltung die Ablehnung?<br />2.&nbsp;Welche Möglichkeiten bestehen für Luckenwalde, um aus den nationalen Programmen der Städtebau- und Wohnraumförderung Projekte unseres Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (mit)finanziert zu bekommen? Wie erfolgt dazu der Abstimmungsprozess mit dem zuständigen Landesministerium, vor allem hinsichtlich der Fördermöglichkeiten auch anderer Ressorts?</p>]]></content:encoded>
                        
                        
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