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Landrätin Kornelia Wehlan (DIE LINKE) während ihrer Rede zum Haushalt 2018

Rede von Landrätin Kornelia Wehlan zur Beschlussfassung des Haushaltes 2018

Anrede,

hinter uns liegen angespannte Wochen der Haushaltsdiskussion in den Fachämtern, Abstimmungen in den Beratungen mit den Ausschüssen und des Festlegens von Konsolidierungsmaßnahmen, um Ihnen heute einen ausgeglichenen Haushalt, unter Berücksichtigung von Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre, für das Haushaltsjahr 2018 vorlegen zu können. Nun liegt es an Ihnen und ich empfehle Ihnen ausdrücklich, den Haushalt 2018 zu beschließen und auf den Weg zu bringen. 56 Fragen wurden zum Haushalt schriftlich beantwortet, darin einberechnet sind nicht die mündlichen Fragen, die in den Fachausschüssen bereits diskutiert und beantwortet wurden.

Welche Botschaften verbinden sich nun mit dem Haushalt 2018:

  1. Wir haben es erreicht, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2017, die Kreisumlage um insgesamt 1,5 Prozent zu senken. Der Erwartung der Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und des Amtsdirektors aus dem Jahr 2016, Senkung der Kreisumlage um 2,0 Prozent ab 2018, konnte damit nicht in vollem Umfang nachgekommen werden. Ja, es liegt auch im Interesse des Landkreises, den finanziellen Handlungsrahmen der Kommunen durch die Kreisumlage nicht dauerhaft über Gebühr einzuschränken.
    Mit der Haushaltsaufstellung 2018 ist es erneut gelungen, den Haushaltsausgleich nachweisen zu können. Dafür waren strenge Maßnahmen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung notwendig. Da diese nicht ausreichten, um eine weitere Senkung der Kreisumlage zu erwirken, wurde über alle Produkte eine Reduzierung des Aufwandes in Höhe von 1,24 Mio. Euro verfügt. Darüber hinaus wurde bei den Hilfen zur Erziehung das Fachamt beauftragt, eine als notwendig dargestellte Aufwandserhöhung von 4,4 Mio. Euro um eine Mio. Euro zu reduzieren. Es sei an dieser Stelle auch auf den Vorbericht zum Haushalt 2018 und auf die Ausführungen zu den Personalkosten verwiesen. Aufgrund von Erfahrungswerten wurden dort bereits Aufwandsreduzierungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro einberechnet.
  2. 80 Prozent der Ausgaben für Soziales und Jugend werden in Brandenburg über die Kreishaushalte finanziert. Ein Umstand, der direkt die Bedarfslagen bei den Familien, Alleinerziehenden, Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden und Städten betrifft. Allein in diesem Bereich hat sich das Haushaltsvolumen von 2010 an fast verdoppelt und sind die Aufwendungen von damals ca. 109 Mio. Euro auf heute ca. 188 Mio. Euro gestiegen. Es fehlt eine grundsätzliche Ausfinanzierung, was am steigenden Zuschussbedarf von 62 Mio. Euro in 2010 zu 83 Mio. Euro in 2018 sehr deutlich wird. Damals wie heute sind die Aufwendungen bei weitem nicht durch Erträge gedeckt. Die knapp eine Mio. Euro zusätzlichen Erträge über den seit Juli 2014 geltenden Jugendhilfelastenausgleich ändern daran nichts. Die Verwaltung unterstützt ausdrücklich den Antrag von CDU, LINKE und SPD, mit dem der Bund und das Land Brandenburg aufgefordert werden, die Landkreise und Kommunen besser finanziell auszustatten und den Grundsatz der Konnexität konsequent umzusetzen.
  3. Zusätzlich bilden sich im Haushalt 2018 und in den Folgejahren Aufwendungen ab, wie die
    - 750.000 Euro Schulkostenbeitrag in 2018 (ab 2019 ff. 3,4 Mio. Euro), die durch die Veränderung des Schulgesetzes an die Kommunen mit weiterführenden Schulen zu leisten sind oder
    - die Übernahme der Eigenmittel der Gemeinden und Städte, die nicht in der Haushaltssicherung sind, bei der Breitbandförderung ab 2019 in Höhe von 600.000 Euro, wie auch
    - der PlusBus mit 400.000 Euro ab 2018, die eine weitere Senkung der Kreisumlage derzeit nicht möglich machen.
    Ja, der Kreistag hat die Einrichtung einer PlusBus-Linie beschlossen. Vorausgegangen waren dem Initiativen der CDU und SPD-Kreistagsfraktionen und eine Beschlussfassung im Nahverkehrsbeirat, wo die Kommunen vertreten sind und aktiv mitwirken. Der Vorsitzende des Nahverkehrsbeirates hat in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft am 12.10.2016 diese Stellungnahme dem Beschlussvorschlag für den Kreistag als Anlage beigegeben. Hier wurde die Wichtigkeit der einzurichtenden PlusBus-Linie Ludwigsfelde-Potsdam für die Gemeinden entlang der Anhalter Bahn deutlich unterstrichen.
  4. Aufgrund der angespannten Haushaltslage, in der sich der Landkreis in der zurückliegenden Zeit befand und auch nach wie vor befindet, sind Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an kreislichen Infrastruktureinrichtungen auf ein Minimum zurückgefahren worden. Selbst Maßnahmen, wie die Zentralisierung des Straßenverkehrsamtes, die auf Dauer zur weiteren Konsolidierung des Haushaltes führen würden, konnten nicht berücksichtigt werden. Die Investitionsquote von 1,4 Prozent ist beredter Ausdruck dafür.

Anrede,

die Senkung der Kreisumlage auf 45 Prozent ist weiterhin erklärtes Ziel der Verwaltung. Die Fraktionen CDU, DIE LINKE und SPD haben einen Antrag zur weiteren Senkung der Kreisumlage eingebracht. Über diesen Antrag wurde durch den Haushalts- und Finanzausschuss am 4.12.2017 beschlossen und dem Kreistag am 11.12.2017 die Annahme empfohlen. Wenn die endgültig festgesetzten Schlüsselzuweisungen für den Landkreis, die Umlagegrundlagen der Kreisumlage und der Finanzausgleichsumlage bekannt gegeben sind und zu positiven Veränderungen auf der Ertragsseite des Landkreises führen, dann sollen die Kreisumlage für 2018 weiter gesenkt und Maßnahmen zur weiteren Förderung der Tagesmütter für das Haushaltsjahr 2018 veranlasst werden.

Ebenso werden die vorläufigen Ergebnisse des Haushaltsjahres 2017 in einer Informationsvorlage mit Stand 31.12.2017 für den Kreistag im Februar vorbereitet. Die Verwaltung stellt sich ohne „Wenn“ und „Aber“ diesen Aufgaben.

Zum nun geänderten Antrag von Plan B/BVBB-WG über den Beschluss der gleich mitgelieferten Nachtragssatzung verweise ich auf die Stellungnahme der Verwaltung und empfehle dem Kreistag die Ablehnung. Nur so viel: Sowohl die Kämmerer als auch alle Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis wissen um das Verfahren zum Erlass einer Nachtragssatzung auf der Grundlage der Brandenburger Kommunalverfassung. Die Zuständigkeiten liegen nicht bei einer Fraktion, sondern beim Kämmerer des Landkreises. Dieser legt den Entwurf der Nachtragssatzung der Hauptverwaltungsbeamtin zur Feststellung vor. Mit dem Beschluss der Fraktionen CDU, LINKE und SPD ist das Erfordernis für eine Nachtragssatzung bereits klar beschrieben. Dem stellt sich die Verwaltung.