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Landrätin Kornelia Wehlan (Foto: Landkreis TF)

Rede zum Nachtragshaushalt 2018

Der Landkreis Teltow-Fläming erfüllt öffentliche Aufgaben. Die Finanzierung ist für alle Landkreise gesetzlich geregelt – über staatliche Zuweisungen und über die Kreisumlage, da Landkreise bekanntermaßen nicht über eigene Steuereinnahmen verfügen – anders als die Gemeinden und Städte. Für eigene Leistungen erhebt der Landkreis Gebühren. Die Kreisumlage ist zu erheben, wenn die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen, um den für die Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzbedarf zu decken. Zu beachten ist, dass die Handlungsfähigkeit der Gemeinden und Städte gleichberechtigt zu der des Landkreises abgewogen wird.

Kreisumlage ist Hauptfinanzierungsquelle

Wie in allen Landkreisen ist auch in Teltow-Fläming die Kreisumlage eine der Hauptfinanzierungsquellen.

Im Haushaltsjahr 2012 wurde die Kreisumlage von 45 auf 47 Prozent erhöht. Hintergrund war die finanzielle Schieflage, in die der Kreishaushalt geraten war. Neben Mängeln im Umgang mit der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung stemmte der Landkreis aus eigenen Mitteln infrastrukturelle Großprojekte. Dazu gehörten die Mitfinanzierung der B 101, der Bau der Flaeming-Skate und die Entwicklung des Biotechnologieparks Luckenwalde. Diese Projekte kamen der Entwicklung im Landkreis und damit allen Städten und Gemeinden zugute. Vor diesem Hintergrund wurde von den Bürgermeisterinnen, Bürgermeistern und dem Amtsdirektor die Erhöhung der Kreisumlage akzeptiert.

Den Erwartungen der kreisangehörigen Kommunen, den Hebesatz von 47 Prozent spätestens ab 2018 auf 45 Prozent zu senken, konnte der Landkreis durch konsequentes Sparen, aber auch eine verbesserte Ertragssituation entsprechen.

Senkung der Kreisumlage von 47 auf 44,5 Prozent

Bereits 2017 wurde der Hebesatz der Kreisumlage auf 46 Prozent gesenkt.

Mit der ersten Nachtragssatzung für das Jahr 2018 liegt dem Kreistag der Beschlussentwurf für eine weitere Senkung des Hebesatzes auf 44,5 Prozent vor. Dies wird u. a. durch eine Aufwands- also Kostenreduzierung über alle Produkte in Höhe von 1.238.000 Euro möglich. Wir sperren also im Haushalt die Mittel der Fachämter. Damit entspricht der Landkreis nicht nur dem Wunsch der Städte und Gemeinden, sondern sorgt dafür, dass mit der weiteren Senkung um 0,5 Prozent ca. eine Million Euro an Kreisumlage von den Kommunen nicht erhoben wird.

Im Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) des Kreistages wurde der Anspruch formuliert, dass wir uns an den Besten der Landkreise orientieren sollen. Deshalb zum Thema Höhe der Kreisumlage kurz ein Vergleich mit unserem Nachbar-Landkreis Dahme-Spreewald. Die Landkreise LDS und TF sind durchaus vergleichbar, was folgende Kriterien betrifft:

  • die Einwohnerzahl von ca. 166.000,
  • die Anbindung an den Metropolenraum,
  • das Verhältnis zwischen strukturschwachem ländlichem Raum und dem engeren Verflechtungsraum,
  • dem Haushaltsvolumen von ca. 280 Millionen Euro.

Was uns unterscheidet: Der Landkreis Dahme-Spreewald erhält auch weiterhin aufgrund der überdurchschnittlichen Entwicklung der Steuereinnahmen seiner Gemeinden und Städte vom Land keine Schlüsselzuweisungen – und das trotz einer Kreisumlage von nur 38 Prozent.

Im Vergleich beider Landkreise, bezogen auf einen wichtigen Teil der Einnahmeseite, zeichnet sich folgendes Bild:

Der Landkreis Teltow-Fläming hat aus:

  • allgemeinen und investiven Schlüsselzuweisungen Einnahmen von insgesamt 33.968.660 Euro,
  • aus der Kreisumlage bei einem Hebesatz von 44,5 Prozent sind es 93.065.082 Euro und
  • aus dem Anteil an der Finanzausgleichsumlage (FAZ) 1.719.791 Euro.

Das sind insgesamt 128.753.533 Euro Einnahmen.

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat mit einer Kreisumlage von 38 Prozent und der Finanzausgleichsumlage ohne Schlüsselzuweisungen 130.471.299 Euro Einnahmen. Darüber hinaus erhebt LDS eine differenzierte Kreisumlage zur Abgeltung der ungedeckten Ausgaben gemäß Brandenburger Schulgesetz in Höhe von 1.864.100 Euro.

Da im Landkreis Teltow-Fläming die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden eben nicht überdurchschnittlich hoch sind, erhalten wir zur notwendigen Finanzierung der Aufgaben fast 34 Mio. Euro Schlüsselzuweisungen. Zu erwarten, dass wir davon Mittel nehmen, um die Kreisumlage weiter zu senken, ist nicht sachgerecht. Auch deshalb nicht, weil im gleichen Atemzug gefordert wird, beispielsweise wie von der Stadt Zossen, dass der Landkreis zusätzliche Aufgaben übernimmt, weil die landesbedeutsame Buslinie 618 von Wünsdorf nach Potsdam ersatzlos eingestellt wurde. Das ÖPNV-Gesetz des Landes regelt den übrigen Verkehr außerhalb der Schiene als freiwillige Aufgabe (!) der Landkreise. Ja, damit ist der ÖPNV-Bus von der Kassenlage der Landkreise abhängig und auch davon, dass notwendige Maßnahmen, um den Pendlerverkehren gerecht zu werden, auch gemeinsam getragen werden müssen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und insbesondere die Höhe des Hebesatzes der Kreisumlage werden frühzeitig und umfassend mit den Kommunen erörtert. Im Rahmen einer Bewertung der Leistungsfähigkeit der Haushalte der kreisangehörigen Kommunen wurden Kriterien entwickelt und für alle vergleichbar ausgestaltet. Die Städte und Gemeinden erfüllen ihre Aufgaben auf unterschiedliche Art und Weise – auch, was die freiwilligen Leistungen betrifft. Es ist zu keiner Zeit durch den Landkreis beispielsweise auf die Abschaffung eines Bauhofes hingewirkt worden, wie in den Medien unlängst kommuniziert.

188 Millionen für Soziales und Jugend

In Brandenburg werden 80 Prozent der Ausgaben für Soziales und Jugend durch die Landkreise und über die Kreishaushalte finanziert. Das sind Ausgaben, die direkt die Bedarfslagen der Familien, Alleinerziehenden, Kinder und Jugendlichen in den Gemeinden und Städten betreffen. Wie der aktuelle Jugendhilfebericht zeigt, sind in Luckenwalde, Ludwigsfelde, Zossen, Jüterbog und Blankenfelde-Mahlow die Unterstützungs- und Hilfebedarfe am höchsten. Das Haushaltsvolumen für Soziales und Jugend hat sich von 2010 an fast verdoppelt – auf heute 188 Millionen Euro. Der Zuschussbedarf des Landkreises ist von 62 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 83 Millionen Euro im Jahr 2018 angewachsen. Damals wie heute sind die Aufwendungen bei Weitem nicht durch Erträge gedeckt.

Personalkosten

Ein wichtiger Indikator für die Entwicklung der Personalkosten ist die Personalaufwandsquote – der Anteil der Personalkosten am Gesamtaufwand des Landkreises. Die Entwicklung von 2010 mit 22,44 Prozent zu 2018 mit 20,33 Prozent widerlegt die Annahme, dass die Personalkosten überproportional dem Gesamthaushaltsvolumen folgen. Die tendenzielle Senkung der Personalaufwendungen im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen berücksichtigt auch stattgefundene Tariferhöhungen. Die zwei Beigeordneten-Stellen im Landkreis sind seit 2009 im Stellenplan und Willen des Kreistags. Die Einrichtung der Stelle eines oder einer Gesundheitsbeauftragten in einer Verwaltung mit 850 Beschäftigten ist Bestandteil des Rahmenkonzeptes für das betriebliche Gesundheitsmanagement.

Im Septemberkreistag werde ich, wie in den beiden Vorjahren, die Vorlage einbringen zur „Herangehensweise bei der Aufstellung des Stellenplanes 2019“. Am 3. September werden wir die Vorlage im HFA und am 10. September im Kreisausschuss diskutieren. Zu jeder Zeit wurden und werden der Personalbedarf und die Personalentwicklung offen und transparent diskutiert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.