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Antikorruption

Antrag der Kooperation zur Kreistagssitzung am 23. Mai 2011

Beschlussvorschlag:

1. Erklärung des Kreistages Teltow-Fläming

Korruption und Korruptionsprävention sind hochaktuelle Themen in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion. Die mit dem Begriff Vorteilsnahme und -gewährung sowie Bestechung und Bestechlichkeit bezeichneten Delikte fügen der Volkswirtschaft erhebliche finanzielle Schäden zu. Mindestens ebenso schwer wiegt, dass Korruption das Vertrauen der Bürger in die Integrität und die Funktionsfähigkeit des Staates untergräbt und darüber hinaus erhebliche volkswirtschaftliche Schäden verursacht. Der Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention muss daher konstant höchste Bedeutung beigemessen werden. Und auch wenn der absolut überwiegende Teil der Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen recht- und ordnungsgemäß arbeitet, kann durch eine genaue Kenntnis möglicher Schwachstellen manipulativem und korruptem Verhalten vorgebeugt werden.
Der Landkreis Teltow-Fläming ist durch Korruptionsvorwürfe gegen mehrere Amtsträger im Landkreis und in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming in die Schlagzeilen geraten. Das hat ein negatives Bild auf die öffentlichen Verwaltungen und den Landkreis geworfen, obgleich ausdrücklich darauf hingewiesen werden muss, dass es sich bei diesen Vorwürfen ausschließlich um staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren handelt und noch in keinem einzigen Falle ein pflichtwidriges Verhalten nachgewiesen werden konnte. Die gesetzliche Unschuldsvermutung muss insofern auch für Amtsträger gelten.

Der Kreistag erwartet, dass alle Dokumente und Richtlinien, die sich der Korruptionsbekämpfung und der Korruptionsprävention im Land Brandenburg verschreiben, Grundlage der Arbeit der öffentlichen Verwaltungen, insbesondere der Landkreisverwaltung, sind. Dazu sind wichtige Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption geschaffen. Auf europäischer Ebene wurde das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) eingerichtet, das u.a. durch seine Arbeit im Bereich interner und externer Verwaltungsuntersuchungen und der Unterstützung von Ermittlungen nationaler Behörden einen entscheidenden Beitrag im Kampf gegen Korruption leistet. Auch auf der legislativen Ebene wurden in den letzten Jahren wichtige gesetzliche Regelungen getroffen. Im Gesetz gegen die Wettbewerbsbeschränkungen wurden die entscheidenden Vergabegrundsätze, wie das Transparenzgebot, Diskriminierungsverbot, Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot, hervorgehoben. In der Vergabeordnung wurden die Möglichkeit der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Zuschlagserteilung und der Ausschluss voreingenommener Personen bei der Vergabeentscheidung bereits vor einigen Jahren nachgebessert. Nicht zuletzt stellt die strikte Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) selbst ein Mittel der Korruptionsbekämpfung dar.
Neben den gesetzlichen Maßnahmen ist jedoch die Überprüfung der praktischen Verfahrensabläufe bei der Vergabe und Bauabwicklung unerlässlich. Dazu hat der Gemeinde- und Städtebund umfassende Dokumentationen über die gesamte Vergabe- und Auftragsabwicklung erarbeitet, die alle möglichen Ansatzpunkte der Manipulation und Korruption aufzeigen sowie Maßnahmen der Prävention bieten.
Wie im Entwurf der „Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg“ (Unterrichtung gem. Art. 94 der Verfassung 5/36) richtig festgestellt wird, „kann (Korruption) wegen ihrer die Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt zerstörenden Kraft nicht als Übel hingenommen werden, das als zwangsläufig zu akzeptieren wäre. Korruption im Sinne dieser Richtlinie ist jeder Missbrauch einer amtlichen Funktion zugunsten eines anderen auf dessen Veranlassung oder aus Eigeninitiative zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten. „Die Richtlinie ist zur Arbeitsgrundlage zu machen, der Kreistag schließt sich dieser Aufgaben- und Zielstellung vollumfänglich an.

2. Für den Landkreis Teltow-Fläming ist ein Antikorruptionsbeauftragter eingesetzt. Dieser hat Ansprechpartner für die Dienststellenleitung, für die Kreistagsabgeordneten, für Bürger und Unternehmen, für die zuständige Staatsanwaltschaft und die zuständige Polizeibehörde zu sein. Er berät die Dienststellenleitung, die Dezernenten und Abteilungsleiter und sensibilisiert die Beschäftigten für Anzeichen von Korruption durch Schulung.

3. Der Antikorruptionsbeauftragte informiert einmal im Jahr den Kreisausschuss über seine Tätigkeit. Werden Fälle von Korruption oder Korruptionsvorwürfen im Verantwortungsbereich des Landrates festgestellt, ist in der nächstfolgenden Sitzung des Kreisausschusses die Information zu sichern; dies gilt auch für eingeleitete staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren.


Konni Wehlan im Kreistag:

- Kreisausschuss (stellv. Vorsitzende)

- Jugenhilfeausschuss (stellv. Mitglied)
- Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung beim Zweckverband der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (stellv. Mitglied)

- Verbandsversammlung des Sübrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) (stellv. Mitglied)

Die Kooperation:

Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Kreistag in der IV. Wahlperiode zwischen SPD/Grüne, DIE LINKE. und FDP/Bauernverband als pdf-Datei

Kommunalwahl 2008:

Unser Wahlprogramm zum Kreistag als pdf-Datei.