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Information des Landrates zur Umsetzung von Hartz IV

Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung des Kreisausschusses

Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung des Kreisausschusses

Am 01. Januar 2005 soll mit der Umsetzung des Hartz IV-Konzeptes der rot/grünen Bundesregierung die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammengeführt werden. Dazu treten zum 01.05.2005 die dazu notwendigen gesetzlichen Grundlagen in Kraft, so das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitssuchende – und das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe. Mit diesen Gesetzen im Zusammenhang stehende weitere Gesetze werden ebenfalls geändert, z.B. das Wohngeldgesetz.

Das SGB II eröffnet mit §6a die Möglichkeit der Option einer kommunalen Trägerschaft. Das nähere soll ein Bundesgesetz regeln. Dieses so genannte Optionsgesetz hat der Bundestag am 29.04.2004 beschlossen und befindet sich gegenwärtig im Vermittlungsausschuss. Damit ist noch unklar, ob die Landkreise die Möglichkeit des Optionsmodells wahrnehmen können, das ALG II somit in eigener Regie durchzuführen, oder eine Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Arbeit gebildet wird, um das Kooperationsmodell umzusetzen oder eine andere Form der Zusammenarbeit gefunden wird.

Im Beschluss des Präsidiums des Deutschen Landkreistages vom 23./24. Juni 2004 bekräftigt der Deutsche Landkreistag „seine grundsätzliche Forderung nach einer kommunalen Trägerschaft bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die als eigengestaltbare Aufgabe der Kreise bei verfassungsrechtlich abgesicherter und auskömmlicher Finanzierung wahrgenommen wird.“ Im Tagesordnungspunkt 3 der Präsidiumssitzung stellt der Deutsche Landkreistag fest: „dass das Institut der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II ungeeignet ist, um die vom Gesetzgeber aufgeteilte Aufgabenträgerschaft zwischen Kreisen/kreisfreien Städten und Bundesagentur für Arbeit für die Verwaltungsumsetzung zu vereinigen.“ (Anlagen I und II)

Anders als der Beschluss des Deutschen Landkreistages hat die Kreisverwaltung in der Kreistagssitzung am 14. Juni 2004 darüber informiert, dass der Landkreis Teltow-Fläming gemeinsam mit der Agentur für Arbeit eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II errichten will. Dazu erfolgte bereits die Bildung einer Koordinierungsgruppe.

Zum Tagesordnungspunkt erwarten wir eine Antwort zu folgenden Fragen:

1. Warum hat der Landkreis sich gegen die Option der kommunalen Trägerschaft entschieden (erbitten dazu Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile unter Beachtung der Anlagen I und II)?
2. Warum wurde bei der Entscheidungsfindung der Kreistag nicht einbezogen?
3. Verbunden mit der kommunalen Trägerschaft wäre die Möglichkeit, notwendiges Personal aus den Gemeinden und dem Amt Dahme/Mark zu übernehmen. Ein solches Verfahren hat der Landrat des Landkreises Prignitz gegenüber den Gemeinden favorisiert. Wieso lehnt die Kreisverwaltung ein solches Verfahren ab, das eine größere Einbeziehung des fachkompetenten Personals der Gemeinden und des Amtes sichern würde?


Konni Wehlan im Kreistag:

- Kreisausschuss (stellv. Vorsitzende)

- Jugenhilfeausschuss (stellv. Mitglied)
- Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung beim Zweckverband der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (stellv. Mitglied)

- Verbandsversammlung des Sübrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) (stellv. Mitglied)

Die Kooperation:

Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Kreistag in der IV. Wahlperiode zwischen SPD/Grüne, DIE LINKE. und FDP/Bauernverband als pdf-Datei

Kommunalwahl 2008:

Unser Wahlprogramm zum Kreistag als pdf-Datei.