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Kostenübernahme für Klassenfahrten

Antrag für die Sitzung des Kreistages am 28. April 2008

Antrag für die Sitzung des Kreistages am 28. April 2008

Der Kreistag möge beschließen:

Der Landrat wird beauftragt,
- umgehend die geltende Richtlinie für die Kostenübernahme für Klassenfahrten zu verändern, um zu sichern, dass für anspruchsberechtigte Kinder die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten ungekürzt übernommen werden und dass auch Kinder, aus Familien mit geringen Einkommen, bei Bedarf, Mittel für solche Klassenfahrten erhalten können;
- zu klären, auf welcher Grundlage und über welchen Weg (Antragstellung) betroffene Kinder und Jugendliche im Landkreis Teltow-Fläming aus dem Schulsozialfonds, der durch die Landesregierung neu aufgelegt wird, Mittel für besondere Problemlagen erhalten können. Dazu notwendige Verfahrensfragen in Verantwortung des Landkreises sind zeitnah zu klären;

Begründung

In der Ausgabe der MAZ vom 22. März 2008  wurde auf der Seite 5 informiert, dass der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg den Landkreis Teltow-Fläming dazu angehalten hat, eine hier geltende Regelung zu den Kosten für mehrtägige Klassenfahrten außer Kraft zu setzen. Hintergrund ist der Fall eines Empfängers von Arbeitslosengeld II, dessen Sohn für eine Klassenfahrt 190 Euro zahlen musste. Der Mann habe eine Erstattung beantragt, jedoch nur 103 Euro erhalten. Diese Summe sei in einer internen Richtlinie des Kreises als Maximalbetrag angegeben gewesen. Nach einer Beschwerde beim Petitionsausschuss erhielt der Hartz-IV-Empfänger Recht. Das Sozialministerium bestätigte, dass die einmalige Beihilfe in voller Höhe erstattet werden müsse. Diesem Ziel dient der erste Antragspunkt, eingeschlossen die Bedarfe für Kinder aus Familien die nicht Leistungsbezieher sind. Verweisen möchten wir an dieser Stelle auf das SGB II § 23, (3).

Aus den Medien war auch zu entnehmen, dass die Landesregierung sich auf einen Schulszialfonds für besondere Problemlagen von Kindern und Jugendlichen geeinigt hat. Der Sozialfonds soll im Jahr nur mit 2 Millionen Euro ausgestattet werden. Deshalb sind durch den Landkreis frühzeitig Vorkehrungen zu treffen, damit  Kinder und Jugendliche aus Teltow-Fläming finanzielle Leistungen erhalten können. Es sollte nicht an der zeitnahen Sicherung notwendiger Verfahrensfragen in Verantwortung des Landkreises liegen, mögliche Mittel nicht abzurufen.


Konni Wehlan im Kreistag:

- Kreisausschuss (stellv. Vorsitzende)

- Jugenhilfeausschuss (stellv. Mitglied)
- Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung beim Zweckverband der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (stellv. Mitglied)

- Verbandsversammlung des Sübrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) (stellv. Mitglied)

Die Kooperation:

Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Kreistag in der IV. Wahlperiode zwischen SPD/Grüne, DIE LINKE. und FDP/Bauernverband als pdf-Datei

Kommunalwahl 2008:

Unser Wahlprogramm zum Kreistag als pdf-Datei.