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Qualitätssicherung

Anfrage an die Kreisverwaltung zur Kreistagssitzung am 14. September 2009

In der Jugendhilfeausschusssitzung am 01.07.2009 wurde eine Zusammenfassung des Gutachtens der Organisationsuntersuchung im Amt für Jugend und Soziales vorgelegt und ein Bericht über das Ergebnis der Organisationsprüfung sowie über die bereits eingeleiteten Maßnahmen von der Amtsleiterin gegeben.

Das Gutachten enthält grundlegende Aussagen zum Führungsmanagement des Amtes für Jugend und Soziales. So wird unter anderem festgestellt:

  • Es bedürfe eines Führungskonzeptes (u. a. konkreter Führungsrichtlinien) und einer gezielten und nachhaltigen Förderung der Führungskompetenzen aller  Leitungskräfte
  • Angesichts der Bedeutung für den Kreishaushalt sei eine strategische und wirkungsorientierte Steuerung erforderlich. Diesbezüglich bestehe noch erheblicher Entwicklungsbedarf.
  • Notwendig sei eine integrierte Sozial- und Jugendhilfeplanung mit einer Vernetzung zu anderen Fachplanungen.
  • Eine notwendige Sozialberichterstattung und Sozialraumanalyse sei bislang nur in Ansätzen erkennbar.
  • Ein erheblicher Nachholbedarf bestehe bei der Weiterentwicklung des Fach- und Finanzcontrolling in Verbindung mit einem aussagefähigen Berichtswesen.
  • Zu befürworten sei ein auf die Entwicklung und Sicherung von Qualität ausgerichtetes Qualitätsmanagementsystem.

Der von der Leiterin des Amtes für Jugend und Soziales vorgetragene Bericht enthielt kaum Aussagen zu diesen grundlegenden Feststellungen aus dem Gutachten.

Selbst auf eine entsprechende Nachfrage wurde als einzige Schlussfolgerung die regelmäßige Teilnahme an Schulungen dargestellt (siehe Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses S. 3 u. 4).

Ich frage die Kreisverwaltung:

  1. Wie bewerten Sie das vorliegende Gutachten, hinsichtlich der aufgeführten Feststellungen?
  2. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Kreisverwaltung aus den grundlegenden Hinweisen im Gutachten zur Führungsqualität des Amtes für Jugend und Soziales?
  3. In welcher Art und Weise wird der Jugendhilfeausschuss einbezogen, der im besonderen Maße, auf eine qualitative Arbeit des Amtes für Jugend und Soziales angewiesen ist?
  4. Wurde und wird in diesen Prozess der Personalrat ausreichend beteiligt?

Konni Wehlan im Kreistag:

- Kreisausschuss (stellv. Vorsitzende)

- Jugenhilfeausschuss (stellv. Mitglied)
- Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung beim Zweckverband der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (stellv. Mitglied)

- Verbandsversammlung des Sübrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) (stellv. Mitglied)

Die Kooperation:

Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Kreistag in der IV. Wahlperiode zwischen SPD/Grüne, DIE LINKE. und FDP/Bauernverband als pdf-Datei

Kommunalwahl 2008:

Unser Wahlprogramm zum Kreistag als pdf-Datei.