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Rede zum Schallschutz am Großflughafen BER

Rede der Fraktionsvorsitzenden zum entsprechenden Tagesordnungspunkt auf der Kreistagssitzung am 14. Mai

Sehr geehrte Damen und Herren,
der vorliegende Antrag gibt uns die Möglichkeit die aktuellen Debatten um den Flughafen Berlin Brandenburg und insbesondere dabei die Anforderungen für einen planfestgestellten Anwohnerschutz hier im Kreistag zu debattieren. Und das ist notwendig und richtig.

Ich denke, wir sind uns hier alle einig: Die Verschiebung der Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg ist ein Ding aus dem Tollhaus. Erst verschickt die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft die Einladungen zur Eröffnungsparty mit der Bundeskanzlerin am 24. Mai 2012 und dann sagt sie: April, April. Davon wusste der Verkehrsausschuss im Brandenburger Landtag nichts und das wiegt umso schwerer, weil wir in den letzten anderthalb Jahren monatlich den Flughafen auf der Tagesordnung hatten und auch Herr Schwarz, Geschäftsführer der Flughafengesellschaft, mehrmals und auch jüngst erst Rede und Antwort stehen musste. Und es grenzt an einer bodenlosen Frechheit, wenn Herr Schwartz auf die Frage, dass die Eröffnung des Flughafens nicht vor dem Einbau des Schallschutzes für die Anwohner erfolgen kann, lakonisch antwortet, dann habe man mit Regressforderungen der Luftverkehrsgesellschaften zu rechnen.

Und heute? Bei Missmanagement zum Eröffnungstermin wird der Steuerzahler geschröpft und bei Missmanagement bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms ist der Anwohner der Dumme. Für DIE LINKE stellt sich hier ganz konkret die Verantwortung der Geschäftsführung der Flughafengesellschaft.

Mit der Entscheidung zur zweiten Verschiebung des Eröffnungstermins ist die Brandenburger Politik durch die Flughafengesellschaft zum zweiten Mal vors Loch geschoben worden - zuerst mit der desolaten Umsetzung des Schallschutzprogramms und nun mit den Folgewirkungen eines missglückten Starts.

Für DIE LINKE steht die Sicherheit der Menschen vor wirtschaftlichen Erwägungen. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn aus baulichen Gründen die Eröffnung des Flughafens verschoben wird. Die Verantwortung dafür liegt beim Missmanagement der FBB, die für das operative Geschäft zuständig ist. Die nun verbleibende Zeit muss von der Flughafengesellschaft intensiv genutzt werden, um das Schallschutzprogramm für die betroffenen Anwohner konsequent umzusetzen.

Mögliche Gedankenspiele, Regressleistungen aus der Schallschutzkasse zu bezahlen, wird DIE LINKE nicht zulassen. Die Gesundheit hat Priorität: für die Sicherheit auf dem Flughafengelände und für die Anwohner um den Flughafen.

Ihr Antrag, Herr Wolny, setzt wichtige Signale, wenngleich in selber Angelegenheit der Landtag schon mehrere Beschlüsse gefasst hat. Ich darf erinnern, Herr Eichelbaum, dass in der Aprilsitzung des Landtages einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft Folge geleistet wurde. Lassen Sie mich deshalb die Punkte noch einmal zusammenfassen:

  1. Erneut bekräftigt wurden alle Beschlüsse des Landtages zum Schutz der Anwohner gegen Lärm und damit notwendigen Handlungsweisen der Landesregierung gegenüber der Flughafengesellschaft. Das ist auch richtig, angesichts der jüngsten Beschlüsse des Aufsichtsrates nicht 30, sondern 17 Millionen Euro für mehr Schallschutz bereit zu stellen. Sie erinnern sich, die Brandenburger Verhandlungsführer gingen mit 30 Millionen in die Beratung. 17 Millionen waren das Ergebnis. Beschlüsse im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung können nur einstimmig gefasst werden. Dadurch sind die Beschlüsse des Landtages zu den energetisch nachhaltigen Lüftern und zu Härtefällen beispielsweise für Umsiedlungen finanziell nicht abgesichert. Ihre Punkte 6 und 13 richten sich direkt an ihre Berliner- und Bundesebene und das unterstützt DIE LINKE sehr.
  2. Hat der Landtag die Umsetzung des planfestgestellten Schutzniveaus – Null Überschreitungen von 55 dB am Tag - bekräftigt. Verbunden wurde das mit der Aufforderung an die Landesregierung, bei ihrer Haltung zur Durchsetzung dieser Lärmschutzparameter zu bleiben.
  3. Wird die Landesregierung angehalten, darauf hinzuwirken, dass der Flughafen Berlin Brandenburg die Kostenerstattungsvereinbarungen überarbeitet und Formulierungen zum Anspruchsverzicht streicht. Die Wirkungen des Antrages und der Fachdebatte im Ausschuss waren bereits spürbar. Die Flughafengesellschaft erklärte die Abgeltungsklausel nach der Aufsichtsratssitzung für nichtig.
  4. Wurde die Landesregierung angehalten, darauf hinzuwirken, dass die Umsetzung des Lärmschutzprogramms schnell, großzügig und unbürokratisch erfolgt. Darauf wurde mit den letzten Beschlüssen des Aufsichtsrates reagiert. Mit den 17 Millionen Euro für zusätzlichen Schallschutz sind die Problemlagen bei Raumhöhen, Küchengrößen und Wintergärten erfasst.
  5. Wurde die Landesregierung aufgefordert, die Schallschutzberatung in den Landkreisen Dahme- Spreewald und Teltow-Fläming bis 2017 finanziell abzusichern. Das ist ein Auftrag an die aktuelle und zukünftige Haushaltsberatung. Dazu gibt es in ihrem Antrag keinen Punkt.
  6. Hat sich der Landtag für einen qualifizierten Lärmschutz ausgesprochen und eine neutrale und verlässliche Bürgerberatung in Form einer sogenannten Schlichtungsstelle gefordert. Mit der Aufforderung an die Landesregierung über die behördliche Erarbeitung und Ableitung von festen Regeln, gemeinsam durch die Ministerien für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und Infrastruktur und Landwirtschaft, geht die Schlichtungsstelle über die von Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, geforderte Koordinierungsstelle hinaus. Damit ist die Schlichtungsstelle nicht, wie bei Ihnen, nur eine Koordinierungsstelle zwischen zwei „Privatrechtssubjekten“ – also FBB und betroffene Anwohner, sondern erlangt über die behördliche Erarbeitung und Ableitung fester Regeln eine Auslegung im Sinne einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
  7. Hat sich der Landtag für eine Evaluierung der Flugrouten und des Bahnmanagements ausgesprochen, um einen umfassenden Anwohnerschutz zu sichern. Die Chance ist uns mit dem vom Umweltbundesamt für den Flughafen vorgeschlagenen Einführungsbetrieb, der vom Bundesaufsichtsamt für ein halbes Jahr nach Eröffnung des Flughafens aufgegriffen wurde, gegeben. Damit ist der politische Handlungsauftrag gegenüber dem Bundesaufsichtsamt und Herrn Ramsauer formuliert. Der Beschluss des Landtages vom Dezember wendet sich auch direkt an die FBB – zur Optimierung des Betriebsablaufes, für ausreichende Fluglotsen und insgesamt die Umsetzung des Lärmschutzprogramms.
  8. Zu Ihrem Punkt – Finanzielle Abgeltung von Schadenersatzansprüchen. Hier sind Sie weiter als Ihre CDU auf Landesebene. Denn nach dem Antrag der CDU für eine Lärmrente sollten nur diejenigen Betroffenen eine Entschädigungszahlung erhalten, die, ich zitiere: „mit dem Beginn des 6. Monats nach beidseitiger Unterschrift (der FBS und des Anspruchsberechtigten) unter die Kostenerstattungsvereinbarung und nachweislicher eigener Bemühung zur Umsetzung der Baumaßnahmen noch nicht mit den erforderlichen Schallschutzmaßnahmen versorgt worden sind“. Da die Kostenerstattungsvereinbarungen aber von vielen Betroffenen nicht unterschrieben wurden, weil das konkrete Schutzziel nicht erkennbar ist und eine Abgeltungsklausel gelten soll, wo der Betroffene auf jeglichen zukünftigen rechtlichen Anspruch verzichtet, fand der Antrag keine Mehrheit. Wir möchten keine Scheinlösungen, sondern reale Fortschritte.
  9. Hat der Landtag beschlossen, dass der Lärmschutz zügig umzusetzen ist und durch ein Gesundheitsmonitoring begleitet wird. Dazu keine Aussage in ihrem Antrag.
  10. Hat der Landtag beschlossen, das Schutzbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und den Bau einer dritten Start- und Landebahn auszuschließen.

Die Entwicklung des Luftverkehrs bedarf gerade wegen der erheblichen nachteiligen Auswirkungen für Gesundheit und Umwelt der Steuerung und Begrenzung. Ich darf erinnern, dass im LePro deshalb u. a. eine Verringerung des Kurzstreckenluftverkehrs zugunsten des Eisenbahnverkehrs festgelegt ist. Dem gleichen Ziel dient die Festlegung im Beschluss des Landtages vom Dezember 2011, wonach die Landesregierung aufgefordert wird, sich auf Bundesebene für einheitliche Regelungen zu einem konsequenten Nachtflugverbot in dicht besiedelten Gebieten einzusetzen.
Zu diesen Positionen hat die CDU eine andere Auffassung. Deshalb haben sie diese wichtigen Fra- gen wohlweislich bei ihrem Antrag hier auf Kreisebene raus gelassen. Ich war sehr erschrocken, als die Debatte um die Verschiebung des Eröffnungstermins von Frau Ludwig (CDU) dazu genutzt wurde, um ihre Auffassungen um die Expansionspolitik für den BER öffentlich zu debattieren. Dabei hatte der Landtag auf Antrag von SPD und LINKE bereits zu diesen Absichten Stellung genommen.

Der Antrag der CDU im Landtag mit den Kernbotschaften:

  • ein Ausbau des Flughafens ist notwendig
  • zusätzliches Verkehrsaufkommen ist gewollt
  • der Flughafen muss als internationales Drehkreuz wirtschaftlich und leistungsfähig sein
  • die Kapazitätsentwicklung und international wettbewerbsfähige Betriebszeiten sind sicherzustellen, Sperenberg ist dafür vorzuhalten, wurde abgelehnt.

Die LINKE in Teltow-Fläming findet das richtig. Wir folgen ihrer Tonnen- und Luftverkehrwachstums- Ideologie all–überall – nicht. Wir haben einen anderen inhaltlichen Anspruch: Inlandverkehre bis 600 km gehören auf die Schiene und die hohen Wachstumsraten insbesondere im Inlandflugbetrieb geben uns Recht.

Sehr geehrte Damen und Herren der CDU, die in ihrem Antrag aufgeführten Sachverhalte sind Beschlusslage des Landtages und darüber hinaus hat der Landtag weitere Punkte gesetzt. Trotzdem werden wir die Überweisung ihres Antrages unterstützen. Es geht darum alle Kräfte auf allen Ebenen zu bündeln, für die konsequente Umsetzung des Anwohnerschutzes. Dabei muss ihr Antrag angereichert werden um die aktuellen Entwicklungen, die konkreten Adressaten und weiteren politischen Botschaften. DIE LINKE steht für einen planfestgestellten Schallschutz und eine zügige Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen. Und dafür gibt es keine finanzielle Obergrenze.


Konni Wehlan im Kreistag:

- Kreisausschuss (stellv. Vorsitzende)

- Jugenhilfeausschuss (stellv. Mitglied)
- Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung beim Zweckverband der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (stellv. Mitglied)

- Verbandsversammlung des Sübrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) (stellv. Mitglied)

Die Kooperation:

Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Kreistag in der IV. Wahlperiode zwischen SPD/Grüne, DIE LINKE. und FDP/Bauernverband als pdf-Datei

Kommunalwahl 2008:

Unser Wahlprogramm zum Kreistag als pdf-Datei.