Rede zum Tätigkeitsbericht 2013
Rede der Landrätin zum Tätigkeitsbericht der Kreisverwaltung 2013
Sehr geehrte Abgeordnete,
ich komme Ihrem Wunsch nach, den Tätigkeitsbericht mit einer inhaltlichen Debatte über ein Schwerpunktthema zu verbinden. Aus gegebenem Anlass habe ich das Thema Bildung gewählt.
Über kaum ein Thema wird so viel und so leidenschaftlich diskutiert wie über Bildung. Sie verspricht dem Einzelnen sozialen Aufstieg und wird als Universallösung beschworen für viele Herausforderungen, die unsere Gesellschaft bewältigen muss: demografischer Wandel, Krise der Demokratie, Wandel zur Wissensgesellschaft, die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich, internationale Wettbewerbsfähigkeit – und selbst den Klimawandel. Entsprechend groß ist das Spektrum der Erwartungen und Forderungen, die an die Bildungspolitik adressiert werden. In vielen Punkten ist man sich heute im Prinzip einig: Bildungserfolg von sozialer Herkunft zu entkoppeln, Bildungsarmut zu bekämpfen, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu inkludieren und Lernen im Lebensverlauf zu unterstützen. Eines ist klar: Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und findet daher überwiegend in öffentlichen Einrichtungen statt. Und diese Einrichtungen sind hier vor Ort in unseren Städten und Gemeinden – im Landkreis – und sind somit ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge.
Der Landkreis ist Aufgabenträger der Schulentwicklungsplanung. Mit dem Brandenburgischen Schulgesetz sind die erforderlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben fixiert. Hier werden die konkreten Verantwortlichkeiten für den Landkreis aufgezeigt. Eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe ist die Schulentwicklungsplanung für das Gebiet des Landkreises in enger Abstimmung mit den Kommunen und Nachbarlandkreisen.
Heute haben wir bereits den vierten Schulentwicklungsplan, der genehmigungspflichtig ist und den Bescheid vom MBJS am 15. Juli 2013 erhalten hat, für die Jahre 2012 bis 2017. Eine besondere Herausforderung wird sein, für den nachfolgenden Planungszeitraum unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung sowie den Erfordernissen von inkludierender Bildung als „Schule für alle“, den Schulentwicklungsplan zu erstellen. Die Bevölkerungsprognose ist zwar bis 2020 noch relativ stabil, weist aber aus, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren bis 2030 um 6.400 sinken wird. Die Herausforderung in den nächsten Jahren wird darin bestehen, in welcher Art und Weise mit dem Rückgang der Schülerzahlen umgegangen wird. Das ist ein Thema, das nicht nur auf die kommunale Ebene verbracht werden kann. Hier sind Land und Bund gefordert, wenn es um die Beantwortung der Frage geht, ob der Rückgang der Schülerzahlen mit einem Mehr an qualitativer Arbeit in den Schulen verbunden werden kann und soll. Stichworte: kleinere Klassen, mehr Förder- und Teilungsunterricht, mehr Zeit zur Unterrichtsvorbereitung, Umgang mit Unterrichtsausfall. Von diesen Entscheidungen werden auch maßgeblich die Ausbildungsfähigkeit, die Reduzierung der Schülerzahlen ohne Schulabschluss und insgesamt die Fachkräftesicherung im Landkreis geprägt sein.
Große Wirkung haben diese Fragen ebenso in Beachtung des Nord-Süd-Gefälles – mit steigendem Druck auf die Ertüchtigung der Schullandschaft im Norden und einem Hinterfragen der bestehenden Schullandschaft im Süden. Dabei ist noch völlig unklar, wie es mit dem Thema Umgang mit der begonnenen Inklusion weiter gehen wird. Eine rechtsverbindliche Regelung durch den Gesetz- und Verordnungsgeber ist nicht da und wird vermutlich erst nach den Landtagswahlen auf den Weg gebracht. Davon direkt betroffen wären im Kreis die Förderschulen Lernen.
Eine zweite große Aufgabe nimmt der Landkreis in seiner Eigenschaft als Schulträger wahr. Der Landkreis ist Träger von elf Schulen – sechs Förderschulen, de m Oberstufenzentrum, dem zweiten Bildungsweg an der Volkhochschule sowie von vier Gymnasien. Der Landkreis trägt somit direkt Verantwortung für ca. 4.200 der insgesamt 13.800 Schülerinnen und Schüler im Kreis. Der finanzielle Aufwand für den Betrieb der Einrichtungen beläuft sich auf ca. 4,8 Millionen Euro jährlich. Die sonstigen weiterführen den Schulen, also die Oberschulen und die Gesamtschule Dabendorf, sind in kommunaler Trägerschaft, werden aber neben dem Schullastenausgleich des Landes im Rahmen der Schulkostenbeitragserstattung vom Landkreis mit 2,37 Millionen Euro jährlich refinanziert – mit steigender Tendenz. Schulkostenbeiträge an Schulträger außerhalb des Landkreises sind u. a. auch für verschiedene Berufsbildungsgänge, spezielle Förderschulen oder auch Spezialschulen zu entrichten. Hier sind 1,54 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr erforderlich. Insgesamt sind das Schulkostenbeiträge im Jahr 2014 in Höhe von 3,72 Millionen Euro.
Anders als bei den weiterführenden Schulen in kommunaler Trägerschaft sind in den vergangenen Jahren in die kreislichen Schulen nur geringe Investitionen geflossen. Das ist insofern völlig unverständlich, da vor wenigen Jahren mit dem Konjunkturpaket der Bundesregierung gute Möglichkeiten für die bauliche, energetische und auch sicherheitsrelevante Ertüchtigung unserer Schulen gegeben waren.
Ich weiß, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, dass diese Fragen weder im Bildungsausschuss noch im Kreistag eingespeist und damit auch nicht debattiert werden konnten. Die notwendigen Begehren des Fachamtes wurden bereits auf dem Verwaltungsweg der Haushaltsaufstellung gestrichen. Das wirkt heute schwer, weil wir uns in einem Zeitraum, in dem Schulden abgebaut werden müssen, dieser Zukunftsfrage Bildung ohne Wenn und Aber zu stellen haben. Ich habe mir den Investitionsbedarf aus der Sicht des Fachamtes auf den Tisch legen lassen. Dieser sieht in den nächsten fünf Jahren einen Investitionsbedarf von mindestens 12 Millionen Euro vor. Wenn man bedenkt, dass wir 2014 insgesamt nur 2,7 Millionen Euro investive Schlüsselzuweisungen zur Verfügung haben, für die nächsten zwei oder drei Jahre bereits die noch ausstehenden 5,6 Millionen in die Fertigstellung der B 101 gebunden sind, dann wissen wir um den Kraftakt, den wir zu bewältigen haben. Auch, weil heute schon klar ist, dass die investiven Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in den kommenden Jahren deutlich zurückgehen werden. Nach den derzeitigen Regelungen im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz werden diese ausschließlich aus der Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisung des Bundes an das Land Brandenburg finanziert. Diese Zuweisungen werden mit dem Auslaufen des so genannten Solidarpakts II bis Ende 2019 schrittweise reduziert und sollen dann gänzlich wegfallen. Deshalb gehören alle Investitionsmittel und Bewirtschaftungskosten auf den Prüfstand. Eine Prioritätenliste wird durch die Verwaltung zur Haushaltplanung 2015 erstellt. Ich hoffe sehr, dass die Finanzpakete für kommunale Einrichtungen, die aktuell diskutiert werden, sich auch in den Haushaltsplanungen des Landes nach der Landtagswahl widerspiegeln und uns Fördermittel für diesen so wichtigen Bereich ermöglichen.
Sehr geehrte Abgeordnete, für die Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, ist dieser auch für das technische, verwaltende und sonstige Personal zuständig. Die grundsätzliche Personalausstattung wird im Rahmen des PwC-Gutachtens hinterfragt und gegenwärtig, bezogen auf den einzelnen Schulstandort, die Schulform und die jeweiligen Bildungsgänge durch das Fachamt analysiert und betrachtet. Die fortlaufende Prüfung einer angemessenen Personalausstattung steht hier im Fokus zukünftiger Betrachtungen. Insbesondere an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ gibt es zusätzliche Bedarfe für Pflege und Betreuung.
Zum Thema Schülerbeförderung. Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung und organisiert für ca. 7.000 Schülerinnen und Schüler des Landkreises die Beförderung zwischen Wohnung und Schule bzw. erstattet die notwendigen Kosten. Davon entfallen ca. 95 Prozent auf die Beförderung im Rahmen des ÖPNV mit einem Kostenaufwand von ca. 2,45 Millionen Euro jährlich. Die verbleibenden fünf Prozent werden im Schülerspezialverkehr realisiert und ziehen Kosten in Höhe von ca. 1,48 Millionen Euro nach sich. Trotz der seit 2009 annähernd konstanten Fahrschülerzahlen sind die Kosten in den letzten fünf Jahren um 320.000 Euro angestiegen. Über alle Fraktionen besteht Konsens – ich verweise auf die mittelfristige Finanzplanung bis 2017, dass es auch zukünftig keine Kostenbeteiligung der Eltern an den Beförderungskosten im Rahmen der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises geben soll.
Durch Schließung von Schulstandorten in den zurückliegenden Jahren sind die Schüler (insbesondere Grundschüler) oftmals sehr lange unterwegs – hier gilt es für die Zukunft, verstärkt alternative Bedienformen mit einzubeziehen. Im neuen Nahverkehrsplan haben wir dazu Bedarfsverkehre im Süden des Landkreises vorgesehen.
Der Landkreis als Träger von Bildungs- und Kultureinrichtungen. In Trägerschaft des Landkreises befinden sich Bildungs- und Kultureinrichtungen, die auch gesetzlich normierte Aufgaben wahrnehmen. Dazu gehört die Kreisvolkshochschule, welche gemäß dem Brandenburgischen Schulgesetz Träger des „zweiten Bildungsweges“ ist. Darüber hinaus sichert die Volkshochschule aber auch die Grundversorgung an Weiterbildung im Prozess des lebenslangen Lernens nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz. Ich darf darauf verweisen, dass im Ausbildungsjahr 2012/2013 60 Absolventen einen Berufsabschluss ablegen konnten. 2013/2014 sind es 75 Teilnehmer.
Das Schullandheim in Dobbrikow verzahnt schulische und vorschulische Bildungsangebote mit sozialen Lernbezügen und wird stetig von KITA-Gruppen und Schulklassen intensiv nachgefragt. Eine ausführliche Darstellung der Angebote, deren Nutzung sowie den Kosten ist im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport erfolgt.
Das Kreismedienzentrum mit seinen drei grundlegenden Aufgabengruppen als Kreismedienstelle (ehemals Kreisbildstelle) für alle Schulen des Landkreises, dem bibliothekarischen Kreisergänzungsbestand sowie der Fahrbibliothek nimmt eine Schlüsselposition im Rahmen des kulturellen Bildungsangebotes ein. Diese werden von allen Altersgruppen der Bevölkerung angenommen und stellen ein wichtiges Angebot insbesondere im ländlichen Raum dar. Mit 154 Haltepunkten im Landkreis und den begleitenden Maßnahmen und Projekten mit KITA-Gruppen, Schulklassen oder Seniorengruppen in den verschiedensten Orten des Landkreises erfüllt die Fahrbibliothek im besonderen Maße auch eine soziale Funktion.
Kulturelle Bildung wird aber ebenso durch das Museum des Teltow in Wünsdorf und die Neue Galerie in Zossen Waldstadt ermöglicht. Gemeinsam koordinierte Projekte der Einrichtungen ermöglichen u. a. allen Bevölkerungsschichten den Zugang zu wissenschaftlich-historischen Ausstellungen des Museums im Kontext mit inhaltlich verzahnten Kunstausstellungen.
Kulturelle Bildung in Form musischer Bildung wird insbesondere durch das breite Angebotsspektrum der Kreismusikschule ermöglicht. An drei Standorten werden ca. 1.100 Schülerinnen und Schülern unterrichtet, und allgegenwärtig sind die Konzerte der verschiedenen Ensembles und jungen Künstler zu den unterschiedlichsten Anlässen im Kreisgebiet. Die vielseitigen Bildungs- und Kulturangebote und deren teils enge Verknüpfung wurden in der nun ablaufenden Wahlperiode mehrfach intensiv im Fachausschuss behandelt. Inhaltliche Konzepte, Nutzer- und Kostenanalysen, Vergleiche mit anderen Landkreisen oder auch anderen Trägern wurden diskutiert und gewertet. Grundsätzlich haben sich die Abgeordneten positiv zu den inhaltlichen Angeboten sowie der Arbeit der kreislichen Bildungs- und Kultureinrichtungen positioniert. Die Prüfaufträge im Haushaltssicherungskonzept 2014 zum Kreismedienzentrum und zum Umzug der Kreismusikschule am Standort Jüterbog in das dortige Gymnasium werden durch die Verwaltung bearbeitet.
Sehr geehrte Abgeordnete, die Aufgaben des Landkreises in seiner Verantwortung als örtlicher Träger der Jugendhilfe kann ich in Anbetracht der Zeit nur kurz anreißen. Diese umfassen:
1. Die Entwicklung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Luckenwalde und Zossen mit einer Haushaltsuntersetzung von 170 .000 Euro im Jahr.
2. Aufbau eines Netzwerkes von Familienzentren im Rahmen seiner pflichtigen Aufgabe der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (§16 SGB VIII). Über die Förderung von Familienzentren ist ein niedrigschwelliges, regional erreichbares Angebot für Familien auszubauen. Begonnen hat dieser Prozess 2013/14 mit der Förderung des Familienzentrums des ASB Luckau/Dahme im Viktoria-Stift in Dahme. Dafür stehen im Haushalt 30.000 Euro zur Verfügung.
3. Familienbildung als frühe Hilfen in Kooperation mit Partnern und Trägern im Landkreis. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurde zum 1. Januar 2012 der Landkreis als örtlicher Träger der Jugendhilfe zum Aufbau eines Netzwerkes „Frühe Hilfen“ und zur Information von Eltern sowie werdenden Müttern und Vätern über Leistungsangebote zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren verpflichtet. Im Rahmenkonzept des Landkreises sind folgende Schwerpunkte gesetzt worden: 1. Erstellung einer Angebots- und Leistungsdatenbank zu Frühen Hilfen im Landkreis; 2. Entwicklung eines Familienbegleitbuches – Informationen für junge Eltern; 3. Aufbau eines Arbeitskreises Frühe Hilfen innerhalb des Netzwerkes Kinderschutz; 4. Hausbesuche durch einen Baby - Begrüßungsdienst; 5. Einsatz von Familienhebammen.
4. Kinder - und Jugendbildung als Auftrag der Jugendhilfe. Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit sind, neben Schule und Familie, eigenständige Bildungsbereiche. Die Angebote der Jugendarbeit richten sich an alle Kinder und Jugendlichen. Der Landkreis und die Träger der Jugendarbeit haben ihr besonderes Augenmerk auf sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Jugendliche gelegt. Diese Schwerpunktsetzung soll auch für die kommenden Jahre gelten. Der Landkreis und die Kommunen haben in den vergangenen Jahren ihre Aufwendungen für die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit erhöht. Der Landkreis hat seine Netto-Aufwendungen von 1,14 Millionen Euro im Jahr 2012 auf 1,26 Millionen Euro im Jahr 2014 gesteigert. Hier sind aber zusätzliche gemeinsame Anstrengung von Landkreis und Kommunen nötig. Für den Landkreis Teltow - Fläming ergibt sich nach einem Landkreis-Ranking zur Jugendarbeit ein Nachholbedarf. Ein interner Datenvergleich positioniert den Landkreis, bezogen auf die Ausgaben in der Jugend- /Jugendsozialarbeit auf einem nicht zufriedenstellenden viertletzten Rang. Der Landkreis/das Fachamt sind aufgefordert, Vorschläge zu entwickeln.
5. Sicherstellung der Sozialarbeit an Schulen in kreislicher Trägerschaft und an weiterführenden Schulen in kommunaler Trägerschaft. Die Einbindung von Sozialarbeit an Schule geschieht im Landkreis in gemeinsamer Verantwortung durch den Landkreis und die Kommunen und ist eingebunden in das Stellenprogramm des Landes. Von 32 vom Land geförderten Stellen stehen elf Stellen für die Sozialarbeit an Schulen zur Verfügung. Damit liegt der Landkreis Teltow-Fläming weit über den vom MBJS empfohlenen 25 Prozent der Stellen, die in die Kooperation mit Schulen eingebracht werden sollen. Aber: Die Grundschulen sind nicht Teil dieses Programms. Und dort haben wir einen wachsenden Bedarf an Schulsozialarbeit. Hinzu kommt die Kritik, dass die Stellen „Sozialarbeit an Schule“ der Jugendarbeit in den Kommunen verlorengehen. Ich darf auf die Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses verweisen: „Sozialarbeit an Schulen kann nur dann qualifiziert und professionell wirken, wenn die einzelne Fachkraft diese Tätigkeit möglichst für den größten Teil ihrer Arbeitszeit ausübt, am besten in Vollzeit ohne weitere andere Einsatzorte.“ Für eine Neujustierung des Stellenprogramms, die Verteilung von Stellen und die Absicherung der Schulsozialarbeit an Grundschulen und weiterführenden Schulen wird das Fachamt beauftragt, eine Lösung zu erarbeiten. Ohne die Einbeziehung der Schulträger ist eine Lösung dabei schwer bzw. nicht möglich. Letztendlich geht es um die Verbesserung der Personal- und Sachmittelausstattung für die Jugendarbeit vor Ort. Und das muss ein gemeinsames Anliegen sein.
Konni Wehlan im Kreistag:
- Kreisausschuss (stellv. Vorsitzende)
- Jugenhilfeausschuss (stellv. Mitglied)
- Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung beim Zweckverband der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung des Sübrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) (stellv. Mitglied)
Die Kooperation:
Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Kreistag in der IV. Wahlperiode zwischen SPD/Grüne, DIE LINKE. und FDP/Bauernverband als pdf-Datei
