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Regelung zum Mittagessen bei der Kindertagespflege des Landkreises Teltow-Fläming

Antrag zur Kreistagssitzung am 14. September 2009

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt:

  1. den Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu beanstanden, den Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen gemäß § 17 Absatz 1 KitaG (Essengeld) für Kinder in Kindertagespflege im Landkreis Teltow-Fläming ab 01.01.2009 pro Tag auf 2,00 Euro festzusetzen.

  2. die Höhe des Essengeldes über eine wirkliche Modellrechnung zu ermitteln, am Maßstab der „Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen“ und dem Kreistag schnellstmöglich zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Im Jugendhilfeausschuss am 2. September 2009 wurde die Höhe des Zuschusses zur
Versorgung der Kinder mit Mittagessen gemäß § 17 Absatz 1 KitaG (Essengeld) für Kinder in Kindertagespflege im Landkreis Teltow-Fläming rückwirkend ab 01.01.2009 pro Tag auf 2,00 Euro festgesetzt. Damit gibt es eine neue Sachlage, der sich unser Antrag im Neudruck zuwendet.

Am 16.02.2009 hat der Kreistag die Richtlinie zur Vergütung der Kindertagespflege im
Landkreis Teltow-Fläming beschlossen. Nicht Gegenstand dieser Richtlinie war die
Festsetzung der Höhe des Zuschusses zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen für
Kinder in Kindertagespflege nach §§ 17 und 18 des KitaG. Diesem Anliegen widmete sich unser Antrag vom 24. Mai 2009, der mit Beschluss des Kreistages an den Fachausschuss übergeben wurde.

Der Jugendhilfeausschuss hat nun im Vorgriff und auf Vorschlag des zuständigen
Fachamtes am 2. September 2009 die Höhe des Essengeldes pro Tag und je Kind in
Kindertagespflege ab 01.01.2009 rückwirkend auf 2,00 Euro festgelegt. Wir meinen, dass diese Angelegenheit, die von so grundsätzlicher Bedeutung und Regelung für den gesamten Landkreis ist, durch den Kreistag hätte entschieden werden müssen. Überdies ist die Vorlage der Verwaltung zur Festlegung der Höhe des Essengeldes handwerklich schlecht gemacht und entspricht nicht den Festlegungen im KitaG.

 

  1. Für die Höhe des Essengeldes bei Tagespflege gilt der gleiche Maßstab wie bei der Kita. Dieser Maßstab ist laut § 17 des KitaG der „Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen“. Nach Rücksprache mit Kitas im Kreis variiert der „Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen“ - nach unseren Informationen von 1,60 bis 2,00 Euro. Das verwundert schon, da der Maßstab für den Zuschuss gleich ist. Noch mehr verwundert aber, warum auf Vorschlag der Verwaltung, der JHA für die Tagespflege generell einen höheren Zuschuss festgelegt hat, obwohl das KitaG für Kita und Tagespflege den gleichen Maßstab zu Grunde legt. Das lässt vermuten, dass in einem zweiten Schritt das Essengeld in den Kitas auf eben diese 2,00 Euro angehoben werden soll. Dabei kommt es auf die tatsächlichen Kosten des Essens nicht einmal an. Die Eltern zahlen nicht das, was es kostet, sondern einen Zuschuss, wobei das u.E. schon ein Verbot der „Überdeckung“ einschließt (Beispiel Tagespflege in Dahme: tatsächliche Kosten für Mittag je Tag und Kind – 1,60 Euro – neu durch JH - Ausschuss 2,00 Euro). Bestenfalls und überhaupt kann man also nur nach dem Alter der Kinder differenzieren, das ist in der Modellrechnung der Verwaltung aber nicht geschehen.

  2. Die von der Verwaltung herangezogene Modellrechnung bzw. aktuelle Kalkulation geht vom ALG II Regelsatz für einen Erwachsenen von 359 Euro aus. Hingewiesen wird dabei, auf den gesetzlich festgelegten rechnerischen Anteil von 1,87 Euro für die Zubereitung eines Mittagessens. Verwiesen wird in der Vorlage auch, dass das Landesamt für Soziales und Versorgung mit dem Satz von 1,50 Euro für ein Kind im Alter bis zu 7 Jahren arbeitet. Warum dieser Satz für den Landkreis nicht zur Anwendung kommen soll, dazu schweigt die Verwaltung. Und auch dazu, warum bei der Kalkulation der ALG II Regelsatz für einen Erwachsenen zur Grundlage genommen wird und nicht der Kinderregelsatz, der bei 60 Prozent des Erwachsenenregelsatzes liegt. Stellt man den Kinderregelsatz in Anwendung, wovon DIE LINKE ausgeht, dann ist der rechnerische Anteil für die Zubereitung des Mittagessens 1,12 Euro. Dieser rechnerische Anteil ist wie bekannt nicht willkürlich, sondern wird vom Gesetzgeber unterstellt für die Berechnung des Regelsatzes. Die Meinung des Fachamtes mit der Festlegung des Anteils des Essengeldes in Höhe von 2,00 Euro je Tag und Kind ist eine andere und wird seit dem 01.01.2009 bereits rückwirkend praktiziert. Erst im Nachhinein und ohne Beschluss des Kreistages soll nun der Beschluss des JHA am 2. September 2009 dafür herhalten, diese Auffassung zu sanktionieren. Dem ist zu widersprechen und durch den Landrat ist der Beschluss zu beanstanden und zeitnah eine neue Regelung dem Kreistag vorzuschlagen.

Konni Wehlan im Kreistag:

- Kreisausschuss (stellv. Vorsitzende)

- Jugenhilfeausschuss (stellv. Mitglied)
- Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung beim Zweckverband der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (stellv. Mitglied)

- Verbandsversammlung des Sübrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) (stellv. Mitglied)

Die Kooperation:

Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Kreistag in der IV. Wahlperiode zwischen SPD/Grüne, DIE LINKE. und FDP/Bauernverband als pdf-Datei

Kommunalwahl 2008:

Unser Wahlprogramm zum Kreistag als pdf-Datei.