Rettungsdienst
Anfrage an die Kreisverwaltung zur Kreistagssitzung am 16. Februar 2009
Anfrage an die Kreisverwaltung zur Kreistagssitzung am 16. Februar 2009
In letzter Zeit waren in den Medien Meldungen, wonach es erhebliche Probleme in Regionen des Landes Brandenburg gibt, die Hilfsfrist des Rettungsdienstes einzuhalten.
Laut Landesrettungsdienstplan bzw. Rettungsdienstgesetz sollen zwischen Eingang einer Notfallmeldung bis zum Eintreffen eines Rettungsmittels am Notfallort nicht mehr als 15 Minuten vergehen (Hilfsfrist). Die Träger des Rettungsdienstes sollen sicherstellen, dass diese Hilfsfrist in 95 Prozent aller Fälle gewährleistet ist (Urteil des OVG vom 18.12.2003).
Ich frage die Kreisverwaltung:
- Werden im Landkreis diese Vorgaben gewährleistet? Wie hoch ist der Anteil der Fälle mit einer Hilfszeit über 15 Minuten?
- Welche Regionen bzw. Orte im Landkreis können (häufig) nicht innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden?
- Sehen Sie Notwendigkeiten zur Festlegung von Maßnahmen, wie die Indienststellung zusätzlicher Rettungsfahrzeuge oder zur Verlegung von Rettungswachen bis hin zum Errichten zusätzlicher Rettungswachen, einschließlich kreisübergreifender Kooperationen?
Kornelia Wehlan
Konni Wehlan im Kreistag:
- Kreisausschuss (stellv. Vorsitzende)
- Jugenhilfeausschuss (stellv. Mitglied)
- Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung beim Zweckverband der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung des Sübrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) (stellv. Mitglied)
Die Kooperation:
Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Kreistag in der IV. Wahlperiode zwischen SPD/Grüne, DIE LINKE. und FDP/Bauernverband als pdf-Datei