Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Überprüfung der Mitglieder des Kreistages des Landkreises Teltow-Fläming auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR

Antrag der Kooperation zur Kreistagssitzung am 15. Februar 2010

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Die Mitglieder des Kreistages Teltow-Fläming, die vor dem 12. Januar 1990 das 18. Lebensjahr vollendeten, werden auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR überprüft. Dem Landrat wird empfohlen, ebenso eine solche Überprüfung der kommunalen Wahlbeamten einschließlich der Dezernatsleiter, die nicht kommunale Wahlbeamte sind, zu veranlassen.

  2. Der Vorsitzende des Kreistages wird beauftragt, bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes die Auskünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 b) StUG einzuholen. Für die Auswertung der Überprüfung der Mitglieder des Kreistages auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR gilt das in der Anlage festgeschriebene Verfahren, das angelehnt ist an den einstimmig gefassten Beschluss Drucksache 95/036 des Kreistages Teltow-Fläming.

Sachverhalt:

Nach dem Willen der Fraktionen SPD/Grüne, Die LINKE., FDP/Bauernverband soll eine Überprüfung der Mitglieder des Kreistages Teltow-Fläming, der kommunalen Wahlbeamten einschließlich der Dezernatsleiter, die nicht kommunale Wahlbeamte sind, auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst erfolgen. Da gemäß § 131 Abs. 1 i. V. m. § 61 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf für die Kreisbediensteten der Landrat Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde ist, kann der Kreistag über die Einbeziehung der kommunalen Wahlbeamten einschließlich der Dezernatsleiter, die nicht kommunale Wahlbeamte sind, in die Überprüfung auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR nur eine Empfehlung abgeben.
Im StUG ist die Überprüfung von Angehörigen kommunaler Vertretungskörperschaften und kommunalen Wahlbeamten ausdrücklich vorgesehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 und § 21 Abs. 1 Nr. 6 StUG).


Konni Wehlan im Kreistag:

- Kreisausschuss (stellv. Vorsitzende)

- Jugenhilfeausschuss (stellv. Mitglied)
- Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung beim Zweckverband der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (stellv. Mitglied)

- Verbandsversammlung des Sübrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) (stellv. Mitglied)

Die Kooperation:

Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Kreistag in der IV. Wahlperiode zwischen SPD/Grüne, DIE LINKE. und FDP/Bauernverband als pdf-Datei

Kommunalwahl 2008:

Unser Wahlprogramm zum Kreistag als pdf-Datei.