Verkehrssicherheit und Tempo 30 vor Schulen und Kindertagesstätten
Antrag der Kooperation zur Kreistagssitzung am 12. Dezember 2011
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
- Der Landrat wird beauftragt ein Verkehrssicherheitskonzept zur Umsetzung von Tempo 30 vor Schulen und Kindertagesstätten nach dem Vorbild des Konzeptes „ Tempo 30 vor Nürnberger Schulen „ zu erarbeiten.
- Der Kreistag appelliert an die Bürgermeister und den Amtsdirektor im Landkreis, diese Initiative zu unterstützen und alle Möglichkeiten zu nutzen, um vor Schulen und Kindertagesstätten den Fragen der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen höchste Priorität einzuräumen.
Begründung:
Ob Tempolimit-Schilder am Straßenrand stehen oder nicht: «Im Bereich vor Schulen oder Kindergärten sollten Kraftfahrer grundsätzlich nie schneller als 30 km/h fahren», appelliert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) an alle motorisierten Verkehrsteilnehmer. Weshalb eine gemäßigte Fahrweise vor Schulen so wichtig ist, wird anhand eines Rechenbeispiels zum Bremsweg deutlich, das jeden Fahrzeugführer nachdenklich stimmen sollte.
Wenn etwa 15 Meter vor dem Wagen plötzlich ein Kind auf die Fahrbahn läuft, dann beträgt der Anhalteweg eines Autos, das sich mit Tempo 30 nähert, knapp 14 Meter - der Wagen ließe sich also rechtzeitig stoppen, bevor es zu einem Unfall kommt. Weniger glimpflich würde die Situation ausgehen, wenn das Auto gerade einmal 8 km/h schneller fährt. Bei Tempo 38 muss man mit 19 Metern Anhalteweg rechnen. Fährt das Auto mit den innerorts erlaubten 50 km/h, braucht der überraschte Fahrer dann rund 29 Meter, um seinen Wagen zu stoppen. Die Aufprallgeschwindigkeit würde 48 km/h betragen - das ist vergleichbar mit einem Sprung vom Zehn-Meter-Turm in ein Schwimmbecken ohne Wasser – so der Deutsche Verkehrssicherheitsrat.
Hinzu kommt, dass Schulbusse oftmals in diesen Bereichen halten und eine Tempo-30-Zone beim Ein-und Aussteigen der Kinder für eine weitere Verkehrsberuhigung sorgen könnte. Viele halten sich nicht daran und wissen es oftmals auch nicht, dass man an einem Schulbus nicht mehr vorbeifahren darf, sobald dieser mit eingeschaltetem Warnblinker eine Haltestelle anfährt.
Vor Schulen und Kindertagesstätten liegt eine qualifizierte Gefahrenlage vor, was eine Anordnung Tempo 30 nach § 45 (9) S.2 StVO u.E. ermöglicht.
Über die Tempo-30-Anordnung hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Verkehrssicherheit vor Schulen und Kindertagesstätten zu erhöhen. Wie beispielsweise, eine ausreichende Beleuchtung der Vorplätze und Straßen, die umfassende Einsichtnahme vor diesen Einrichtungen, Rad- und Gehwege und Fußgängerampeln. Diese befinden sich oftmals in der Zuständigkeit der Gemeinden und Städte – diesem Anliegen wollen wir im Punkt 2 des Beschlussvorschlages Rechnung tragen.
Konni Wehlan im Kreistag:
- Kreisausschuss (stellv. Vorsitzende)
- Jugenhilfeausschuss (stellv. Mitglied)
- Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung beim Zweckverband der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung des Sübrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) (stellv. Mitglied)
Die Kooperation:
Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Kreistag in der IV. Wahlperiode zwischen SPD/Grüne, DIE LINKE. und FDP/Bauernverband als pdf-Datei
