Verstärkte Einflussnahme durch den Landkreis Teltow-Fläming auf die Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Teltow-Fläming
Antrag der Kooperation zur Kreistagssitzung am 12. September 2011
Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird beauftragt,
- durch geeignete Controlling-Maßnahmen seitens der Kreisverwaltung sicherzustellen, dass Zahlungen des Landkreises an die SWFG im Rahmen der Eilentscheidung zur Sicherung der Liquidität bis auf weiteres ausschließlich zum Zwecke der Liquiditätssicherung ausgereicht werden. Die Zahlungen dürfen nur erfolgen, wenn eine Liquiditätssicherung auf andere Weise (z. B. Einsparungen, Zahlungsaufschub, Bankdarlehen, Verkauf nicht notwendiger Teile des Anlagevermögens) trotz nachweislicher Bemühungen nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist. Dabei ist sicherzustellen, dass berechtigte Forderungen Dritter zum jeweiligen Fälligkeitstermin erfüllt werden.
- den genehmigten Wirtschaftsplan der SWFG in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung auf kurzfristig, d. h. bis zum Jahresende realisierbare Einsparpotenziale zu überprüfen und im laufenden Wirtschaftsjahr nicht unbedingt notwendige Ausgaben zu streichen bzw. auf ein späteres Wirtschaftsjahr zu verschieben. Maßnahmen, die zwar nicht unbedingt notwendig, aber aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll sind (z.B. rentierliche Investitionen; Abschluss bereits begonnener Maßnahmen), sind zu identifizieren und bedürfen einer erneuten Bestätigung durch den Aufsichtsrat sowie die Ausschüsse des Kreistages für Wirtschaft und Finanzen.
- den Gesellschaftszweck der SWFG in enger Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern, der Wirtschaftsförderung des Landkreises, der Geschäftsführung und dem Ausschuss für Wirtschaft bzw. der vom Kreistag eingerichteten Arbeitsgruppe unverzüglich zu überprüfen. Nicht rentierliche Geschäftsfelder und Einzelmaßnahmen sind zu identifizieren und auf ihre Verzichtbarkeit hin zu überprüfen. Dem Kreistag ist im Rahmen der bereits begonnenen Umstrukturierungsmaßnahmen möglichst bis zum Jahresende, jedoch spätestens zum Ende des I. Quartals 2012, ein Vorschlag vorzulegen.
Sachverhalt:
Der Landkreis Teltow-Fläming leistet über die kreislichen Beteiligungen einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung von öffentlichen Aufgaben auf den Gebieten der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Regional- und Strukturpolitik. Dabei ist die Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Teltow-Fläming mbH (SWFG mbH), an der der Landkreis Teltow-Fläming als Hauptgesellschafter mit 97,87 % beteiligt ist, für den selbigen ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieser Ziele.
Vor dem Hintergrund der sich verändernden globalen Rahmenbedingungen, der demografischen Entwicklung und der kommunalen Finanzen muss sich der Landkreis Teltow-Fläming auch weiterhin den wachsenden Herausforderungen sowie dem Wettbewerb mit anderen Regionen stellen. Aus diesem Grund wird seit dem Jahr 2010 an der Umstrukturierung der gesamten Gesellschaftsstruktur der wirtschaftlichen Beteiligungen des Landkreises Teltow-Fläming gearbeitet. Hier sind bereits wesentliche Schritte in Bezug auf die SWFG mbH vorgenommen worden.
Der SWFG mbH war es gelungen, eine Fondsgesellschaft zu akquirieren, die vertraglich zugesichert hat, Fondsanteile der sogenannten MBS-Immobilien zu veräußern. Die Geldeingänge aus der Veräußerung dieser Immobilien, die bereits für die erste Hälfte des Kalenderjahres 2011 avisiert wurden, sollten die wirtschaftliche Betätigung der Gesellschaft zur Umsetzung der o. g. Ziele in den nächsten Jahren absichern. Diese Finanzflüsse verzögern sich zunächst, was zur Eilentscheidung des Landrates und des Vorsitzenden des Kreistags, mit der die Liquidität der SWFG mbH gesichert werden musste, geführt hat.
In der vorliegenden Situation ist eine detaillierte Prüfung der einzelnen Aufgaben und der aktuellen Projekte der SWFG auf ihre Effektivität und finanzielle Durchführbarkeit unter direkter Mitwirkung des Landkreises notwendig. Durch diese Prüfung muss eine Konsolidierung der finanziellen Bedarfe der SWFG mbH im Kalenderjahr 2011 erreicht werden, um die vom Landkreis zur Verfügung gestellte Hilfe zur Liquiditätssicherung zu minimieren und diese möglichst effektiv einzusetzen.
Die zügige Umsetzung der zukünftigen Festlegungen der Arbeitsgruppe zur strategischen Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung im Landkreis Teltow-Fläming, deren Bildung durch den Kreistag beschlossen werden soll, wird innerhalb der SWFG mbH durch die direkte Einflussnahme des Landkreises auf die Gesellschaft ebenfalls positiv befördert.
Hierzu sind vom Landrat geeignete Maßnahmen festzulegen, um durch eine verstärkte und direkte Einflussnahme des Landkreises auf die SWFG mbH die Reduzierung der finanziellen Belastung des Kreishaushaltes zu erreichen.
Konni Wehlan im Kreistag:
- Kreisausschuss (stellv. Vorsitzende)
- Jugenhilfeausschuss (stellv. Mitglied)
- Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung beim Zweckverband der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung des Sübrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) (stellv. Mitglied)
Die Kooperation:
Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Kreistag in der IV. Wahlperiode zwischen SPD/Grüne, DIE LINKE. und FDP/Bauernverband als pdf-Datei
