Wertstofferfassung im Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (KrWG)
Antrag der Kooperation zur Kreistagssitzung am 12. Dezember 2011
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Teltow-Fläming fordert die Landesregierung auf:
- den KrWG-Gesetzentwurf des Bundes in der abschließenden Bundesratsbefassung nicht mitzutragen, da ansonsten die kommunale Abfallwirtschaft massiv gefährdet wird.
- In einem neuen KrWG ist stattdessen die kommunale Hoheit über die Wertstoffsammlung und -verwertung aus privaten Haushalten als unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge sicherzustellen.
Begründung:
Die im Dezember 2008 in Kraft getretene EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) hätte bis zum 12. Dezember 2010 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die große Überschreitung der Umsetzungsfrist ist im Streit um die Überlassungspflichten von Abfällen begründet. In dem Gesetzentwurf zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts sind deutliche Beeinträchtigungen für öffentlichrechtliche Entsorgungsträger durch die vorgesehene Einschränkung des kommunalen Zuständigkeitsbereichs vorgesehen. Damit würde gewerblichen Entsorgern die Erfassung von lukrativen Wertstoffen aus privaten Haushalten deutlich erleichtert. Aufgabe und Pflicht der Kommunen bliebe aber die kostenintensive Beseitigung des Restmülls. Durch die Neuregelung würde der bisherige Kostenausgleich zwischen den Einnahmen aus der Wertstofferfassung und den Kosten der Restmüllentsorgung bei den Kommunen entfallen. Eine deutliche Erhöhung der Müllgebühren wäre die zwangsläufige Folge. Das lehnen wir ab.
Da die sichere Entsorgung von Abfällen zu sozial verträglichen Gebühren im Interesse der Allgemeinheit liegt, zur Grundversorgung gehört und unabhängig von wirtschaftlichen Gesichtspunkten garantiert werden muss, ist sie als originärer Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge unter kommunaler Hoheit zu gewährleisten. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz schützt auch die Befugnis der Kommunen, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Aufgaben organisieren wollen.
Der vom Bundestag in 2. und 3. Lesung am 28.10.11 verabschiedete KrWG-Entwurf bedarf aber als zustimmungspflichtiges Gesetz auch der Mehrheit der Stimmen im Bundesrat.
Konni Wehlan im Kreistag:
- Kreisausschuss (stellv. Vorsitzende)
- Jugenhilfeausschuss (stellv. Mitglied)
- Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung beim Zweckverband der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (stellv. Mitglied)
- Verbandsversammlung des Sübrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) (stellv. Mitglied)
Die Kooperation:
Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Kreistag in der IV. Wahlperiode zwischen SPD/Grüne, DIE LINKE. und FDP/Bauernverband als pdf-Datei
