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Angemessenheit des Pachtzinses bei Garagenflächen im städtischen Eigentum, die nicht in einer Garagengemeinschaft organisiert sind

Antrag für die SVV vom 22.03.2008

Antrag für die SVV vom 22.03.2008

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

- Der Pachtzins für Garagenflächen im städtischen Eigentum, die nicht in einer Garagengemeinschaft organisiert sind, beträgt höchstens bis 120 Euro im Jahr (im Vergleich: Für Flächen der Garagengemeinschaften beträgt der Pachtzins 60 Euro im Jahr).
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt die Verträge mit diesen Pächtern zum 01.01.2009 anzupassen.
- Der städtische Pachtzins erhält seine Wirkung nur für die mit der Stadt abgeschlossenen Pachtverträge. Besteht ein Unterpachtverhältnis kommt der Pachtzins zur Anwendung, der vereinbart wurde.

Begründung
Gemäß § 72 (2) Gemeindeordnung (GO) hat die Stadt Luckenwalde für die Erfüllung ihrer Aufgaben Entgelte für die von ihr erbrachten Leistungen in vertretbarer und gebotener Höhe zu vereinnahmen. Lt. § 89 (2) GO sind die Vermögensgegenstände wirtschaftlich zu verwalten. Das gilt auch für die Bereitstellung von Garagenstellflächen und Mietgaragen. Die Diskussionen in den Fachausschüssen haben gezeigt, dass eine zu große Diskrepanz zwischen der Behandlung von Garagengemeinschaften gegenüber Einzelpächtern besteht. Ein damit durch die Verwaltung begründeter Mehraufwand bei der Verwaltung der Pachtflächen sehen wir mit der nun vorgeschlagenen Regelung angemessen berücksichtigt.