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Antrag zum Schmutzwasserbeseitigungskonzept – Drucksachen-Nr. B-4421/2006

Antrag an den Hauptausschuss/die SVV

Der Hauptausschuss/die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Kanalanschlussbeitrag zu reduzieren. Die Zielstellung -  ein Beitragssatz je Quadratmeter von drei Euro – ist durch die Verlängerung des Kalkulationszeitraumes, die Berücksichtigung von Einsparpotentialen aus laufenden Betriebskosten sowie investiven Maßnahmen zu erreichen.
2. Die zu erstellenden Beitrags- und Gebührensatzungen sind so zu gestalten, dass differenzierte Zahlungsmodalitäten (Zahlungszeiträume, Kostenstaffelung) nach der Grundstücksfläche im Satzungstext vorgesehen werden.
3. Laufende Anträge der Grundstückseigentümer, wie Teilungsanträge, sind vor Festsetzung der Beitragspflicht zu berücksichtigen.
4. Für Grundstücke mit großer Entfernung zum Kanal ist eine kostengünstige Variante zu finden, um finanzielle Härten zu vermeiden.
5. Um eine vergleichende Abwägung zu treffen, sind Grundstücke mit unterschiedlich hohen Kanalanschlusskosten, auf der Grundlage des Jahreskostenvergleiches der Abwasserentsorgung bei zentraler Entsorgung, in ihren Auswirkungen auf die Gesamtbeitrags- und -gebührenberechnung anderen technischen und dezentralen Lösungen gegenüberzustellen.
6. Die Änderung des Schmutzwasserbeseitigungskonzeptes im Sinne der vorgenannten Punkte und die Einarbeitung dieser in die Beitrags- und Gebührensatzungen macht eine erneute Beteiligung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal notwendig.

Begründung

Im Schmutzwasserbeseitigungskonzept unter dem Punkt 2.1. ist die voraussichtliche Höhe der zukünftigen Kanalanschlussbeiträge auf 4,31 €/qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche festgesetzt. Begründet wird die Erhöhung von derzeit 2,83 €/qm mit ausbleibenden Fördermitteln des Landes. Bereits in unserem Antrag zur Sicherung einer stabilen Preisentwicklung bei der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, der auf der Stadtverordnetenversammlung am 8.11.2005 beschlossen wurde, hatten wir auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. In diesem Zusammenhang sollte die Stadt konzeptionelle Vorstellungen entwickeln, um in Anbetracht des veränderten förderrechtlichen Rahmens auch zukünftig eine bezahlbare kommunale Trink- und Abwasserpolitik zu sichern. Das sehen wir mit der vorgesehenen Kanalanschlussbeitragserhöhung von 2,83 €/qm auf voraussichtlich 4,31 € nicht gegeben. Auch sollte entsprechend unseres Antrages die Kommunalisierung der Trink- und Abwasserversorgung in die Variantenprüfung einbezogen werden. Nicht nur ausgehend von der aktuellen Diskussion zur Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent ab 2007 wäre es hilfreich gewesen - zeitnah zur Beschlussfassung im November 2005 - ein entsprechendes Gutachten auf den Weg zu bringen. Anders als von der Stadtverwaltung im Erläuterungsteil der Beschlussvorlage beschrieben sehen wir durchaus einen unmittelbaren Einfluss der zukünftigen Organisations-/Gesellschaftsstruktur auf das Schmutzwasserbeseitigungskonzept. Schließlich hat die Frage, ob die Mehrwertsteuer auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt werden muss, oder eben nicht, einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Gebühren und Beiträge. Darüber hinaus steht die Frage, ob die Übertragung der hoheitlichen Aufgabe zur Trink- und Abwasserversorgung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal auf die Stadt Luckenwalde auch mit einem anderen Organisations-/Gesellschaftsmodell noch Bestand hat.