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Antwort auf die Kleine Anfrage

Illegale Lagerung von Abfällen im Land Brandenburg

Illegale Lagerung von Abfällen im Land Brandenburg

Die Problematik der illegalen Lagerung von Abfällen im Land Brandenburg betrifft zwei Zuständigkeitskomplexe: Erstens: Ehemals immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen bzw. Anlagen, die einer Genehmigung nach dem Immissionsschutzrecht bedürfen. Die Zuständigkeit liegt beim Landesumweltamt. Zweitens: Bergrechtlich genehmigte Anlagen – in der Regel Kiesgruben, wo die Zuständigkeit beim Landesbergamt liegt.

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