Antwort auf die Kleine Anfrage
Illegale Lagerung von Abfällen im Land Brandenburg
Illegale Lagerung von Abfällen im Land Brandenburg
Die Problematik der illegalen Lagerung von Abfällen im Land Brandenburg betrifft zwei Zuständigkeitskomplexe: Erstens: Ehemals immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen bzw. Anlagen, die einer Genehmigung nach dem Immissionsschutzrecht bedürfen. Die Zuständigkeit liegt beim Landesumweltamt. Zweitens: Bergrechtlich genehmigte Anlagen – in der Regel Kiesgruben, wo die Zuständigkeit beim Landesbergamt liegt.
Kornelia Wehlan in der SVV:
- Hauptausschuss
