Bau von Windkraftanlagen außerhalb von geplanten Windkraft-Konzentrationsflächen
Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Landtagssitzung am 22. März 2012
Die Gemeinde Ihlow hat im Januar 2012 den Entwurf eines Flächennutzungsplans beschlossen, der zurzeit öffentlich ausgelegt wird. Dieser sieht auch umfangreiche Konzentrationsflächen für Windenergienutzung vor. Ein gültiger Regionalplan mit ausgewiesenen Windeignungsgebieten existiert in der Planungsregion nicht. Beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz liegt ein Genehmigungsantrag für drei Windkraftanlagen außerhalb der geplanten Konzentrationsflächen vor. Das Amt Dahme/Mark hat einen Antrag auf Rückstellung des Baugesuches gemäß § 15 Absatz 3 Baugesetzbuch gestellt, damit keine vollendeten Tatsachen vor Festsetzung des FNP geschaffen werden können. Zu diesem Antrag ist ein Widerspruchsverfahren anhängig, in dem zu klären ist, ob der Antrag fristgemäß eingereicht wurde. Gleichzeitig hat das Amt bei der Gemeinsamen Landesplanung beantragt, das Bauvorhaben wegen Unvereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung zu untersagen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten gibt es in diesem Fall, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern, die den Planungszielen der Gemeinde zuwiderlaufen?
Kornelia Wehlan in der SVV:
- Hauptausschuss
