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Beschlüsse zum Tagesordnungspunkt - Kanalanschlussbeitragssatzung

Antrag an die SVV vom 16.10. 2007

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Zur Vermeidung von besonderen Härten bei doppelt belasteten Grundstücksbesitzern im unbeplanten Innenbereich, sollen bei der Erhebung der Beitragspflicht zuerst die bebauten Grundstücke berücksichtigt werden. Im Übrigen finden für unbebaute Grundstücke die Billigkeits- und Härtefallregelungen Anwendung. Anspruch für das Verwaltungshandeln ist, dass kein Beitragspflichtiger aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten sein Eigentum aufgeben muss.

2. In Anbetracht der Wirkungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes (Wirtschaftlichkeit, umweltpolitisch, Kostenbelastung) ergeht an die Verwaltung der Auftrag, die 1. Novellierung des Abwasserbeseitigungskonzeptes vorzubereiten.

Begründung:

Zu 1. Dieser Punkt versteht sich als Beschluss zum Protokoll der Stadtverordnetenversammlung. Mit diesem Beschluss der SVV wird ein Anspruch an das Verwaltungshandeln im Rahmen eines Geschäfts der laufenden Verwaltung (Beitragsbescheidung und Vermeidung von Härten) formuliert.

Zu 2. Die aktuellen Diskussionen im politischen Raum lassen erkennen, dass es scheinbar keine Mehrheit mehr gibt zum beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept. Schon damals hat die Fraktion Die Linke.PDS auf die fehlende Darstellung der Wirtschaftlichkeit, die hohe Kostenbelastung und die Umwelt- und Klimabelange hingewiesen. Ein Antrag zur Aussetzung der Beschlussvorlage wurde damals abgelehnt.
Mit der konkreten Kenntnisnahme der Wirkungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes im Rahmen der Diskussion zur Kanalanschlussbeitragssatzung sind durch weitere Abgeordnete in der Stadtverordnetenversammlung Vorbehalte laut geworden, die das Festhalten am Abwasserbeseitigungskonzept in Frage stellen – z.B. den Anschluss der Ortsteile Kemnitz und Zülichendorf.