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Festlegung von Windeignungsgebieten in der Regionalplanung

Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Landtagssitzung am 17. Dezember 2010

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 14.09.2010 den sachlichen Teilplan Windkraft des Regionalplans Havelland-Fläming aufgrund von Abwägungsfehlern für unwirksam erklärt.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Festlegung von Windeignungsgebieten im Rahmen der Regionalplanung?