Festlegung von Windeignungsgebieten in der Regionalplanung
Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Landtagssitzung am 17. Dezember 2010
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 14.09.2010 den sachlichen Teilplan Windkraft des Regionalplans Havelland-Fläming aufgrund von Abwägungsfehlern für unwirksam erklärt.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Festlegung von Windeignungsgebieten im Rahmen der Regionalplanung?
Kornelia Wehlan in der SVV:
- Hauptausschuss
