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Flugrouten BB-Modell – getrennter unabhängiger Parallelbetrieb

Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Landtagssitzung am 14. November 2012

Das Flugrouten BB-Modell geht von einem getrennten unabhängigen Parallelbetrieb - Landungen auf der einen und Starts auf der anderen Piste - aus. Mit dem Modell, das die Vorgaben des PFB erfüllt, soll eine Verringerung der großflächigen Verlärmung der Anrainergemeinden des Flughafens Schönefeld BER verbunden sein und eine erhebliche Verringerung der Anzahl der vom Lärm betroffenen Menschen insgesamt. Überdies soll der Bodenverkehr deutlich vereinfacht und Kerosin eingespart werden.

Am 14.11.2011 beantragte die Gemeinde Wildau, im Einvernehmen mit acht weiteren Kommunen, dass die Fluglärmkommission beschließen möge, die Deutsche Flugsicherung zu beauftragen, für das vorgeschlagene BB-Modell eine Untersuchung der sich hieraus ergebenden Lärmbelastungen durchzuführen. Die Ergebnisse sollen mit den vorliegenden, von der DSF vorgeschlagenen Flugrouten (gemischter unabhängiger Parallelbetrieb) verglichen werden. Die Fluglärmkommission folgte dem Antrag.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung bzw. der Deutschen Flugsicherung am Vergleich der Modelle - gemischter unabhängiger Parallelbetrieb und getrennter unabhängiger Parallelbetrieb - ernsthaft gearbeitet wird bzw. eine vergleichende Untersuchung bei einer anderen Stelle - welcher? - in Auftrag gegeben worden ist?
    Sind der Landesregierung Zeiträume bekannt, bis wann mit den vergleichenden Ergebnissen zu rechnen ist?
  2. Das Umweltbundesamt hat in seiner „Lärmfachlichen Bewertung“ vom Januar 2012 (ohne Tagesangabe) das BB-Modell auf S.97f dargestellt mit dem Ergebnis: „Wir empfehlen daher, das Modell zunächst vertieft zu untersuchen, und dann auf der Grundlage der Ergebnisse eine mögliche Anwendung auf den Flughafen BER zu prüfen.“
    Was hat die Landesregierung ihrerseits bisher unternommen, um das zur Prüfung gestellte Modell zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen?
  3. Ist die Landesregierung als Miteigentümer bereit, auf eine konkrete Terminierung hinzuwirken und wenn ja, welchen Zeitraum sieht die Landesregierung hierfür?
  4. Dem Vernehmen nach hat sich die FBB mit einer Million Euro an der Prüfung des sogenannten „Münchener Modells“ – gemischter unabhängiger Parallelbetrieb – beteiligt. Damit, so Verfechter des BB-Modells, ist eine Präferierung des Flughafenbetreibers für den gemischten unabhängigen Parallelbetrieb erfolgt. Wie bewertet die Landesregierung diesen Zusammenhang, besonders hinsichtlich der Diskussionen dazu in Gremien der Flughafengesellschaft?
    Sieht die Landesregierung das Gleichbehandlungsprinzip verletzt, wenn ein Modell dergestalt präferiert wird?
    Wird die Landesregierung sich erforderlichenfalls selbst an einer Übernahme der Kosten für eine vergleichende Prüfung beteiligen bzw. zumindest auf eine Kostenübernahme durch die FBB hinwirken?