Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Förderung von Kunst im öffentlichen Raum

Antrag für die SVV vom 16.10. 2007

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bürgermeisterin wird beauftragt:

- eine Richtlinie zur Förderung von „Kunst im öffentlichen Raum“ zu erarbeiten und im I. Quartal 2008 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen;
- zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, beispielsweise über einen Beirat, um im Gebiet der Stadt Luckenwalde örtliche Schwerpunkte, zeitliche Vorstellungen und Realisierungskonzepte zu entwickeln.

Begründung

„Kunst im öffentlichen Raum“ hat für die Lebensqualität und die Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimatstadt eine große Bedeutung. Gerade in finanzpolitisch schwierigen Zeiten darf die öffentliche Hand nicht nachlassen, Kunst zu fördern.  Ziel der Richtlinie soll es sein, die Beteiligung von Kunst und Kunsthandwerk bei kommunalen Hochbauvorhaben in der Stadt zu sichern und zu fördern. Das ist entsprechend der Baugesetzgebung möglich und gestattet es, Kunst auch außerhalb des eigentlichen Kulturetats der Stadt zu unterstützen. Damit würden so gute Projekte, wie das Bildhauersymposium, vor allem aber der Umgang mit den Kunstprojekten, die in der Vergangenheit auch nicht immer nur positive Resonanz in der Bürgerschaft gefunden haben (Haag und Große Weinbergstraße), auf eine solidere Grundlage gestellt.