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Kein Aufweichen der Schallschutzwerte

Zur Diskussion um ein „neues Planfeststellungsverfahren“ erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Brandenburger Landtag, Kornelia Wehlan:

Zur Diskussion um ein „neues Planfeststellungsverfahren“ erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Brandenburger Landtag, Kornelia Wehlan:

Für DIE LINKE hat die Umsetzung des Schallschutzprogramms höchste Priorität. Hier darf es beim Schutzniveau keine Abstriche geben. Der Flughafen in Schönefeld braucht Akzeptanz in der Region. Das heißt für uns, den gesundheitlichen Belangen endlich den nötigen Vorrang einzuräumen.

DIE LINKE sagt NEIN zur Aushebelung der Lärmschutzziele und fordert die Flughafengesellschaft auf, ihren Antrag zurückzuziehen.

Das planfestgestellte Schallschutzniveau ist mit der gerichtlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Planfeststellungsvertrag rechtskräftig.
Damit steht das Tagschutzziel von Null-Überschreitungen von 55 dB fest. Mit dem Antrag der Flughafengesellschaft, der das Schutzziel offenbar aufweichen soll, ist ein behördlicher Akt in Gang gesetzt worden. Dieser Antrag ist jetzt zu prüfen und zu entscheiden.

Ich gehe aber davon aus, dass die Oberste Planfeststellungsbehörde keinen Grund sieht, ihren eigenen Baubeschluss zum Flughafen über ein neues Planfeststellungsverfahren zu revidieren.