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Mündliche Anfrage

für die Landtagssitzung am 09./10. April 2008: Personenstandsrecht

für die Landtagssitzung am 09./10. April 2008: Personenstandsrecht

Am 01. Januar 2009 tritt das derzeit gültige Personenstandsrecht außer Kraft und damit entfällt die bisher bundesrechtlich geregelte sachliche Zuständigkeit der Kommunen/Standesämter für den Vollzug der personenstandsrechtlichen Aufgaben. Die bundesrechtliche Regelung überträgt die Zuständigkeiten dafür den Ländern. In ersten Gesetzentwürfen tendieren sowohl Bayern als auch Hessen dazu, an der kommunalen Zuständigkeit festzuhalten, gleichwohl den Gemeinden die Möglichkeit zu eröffnen, sich zur Aufgabenerfüllung zusammenzuschließen bzw. die Aufgaben an das Standesamt einer benachbarten Kommune oder auch an den Landkreis zu übertragen. Entscheidend beeinflusst wird das Thema von der Frage, auf welche Weise die Einführung der elektronischen Registerführung erfolgen wird.
Die Wahrnehmung der personenstandsrechtlichen Aufgaben bedeutet nicht nur Verwaltungsarbeit, was möglicherweise eine zentrale Erledigung durchaus sinnvoll erscheinen lässt. Schon längst haben diese Aufgaben eine touristische und identitätsstiftende Ausstrahlung erreicht, die es wert ist auch zukünftig erhalten zu bleiben. Das dokumentiert beispielsweise im Süden des Landkreises Teltow-Fläming die positive Entwicklung von Trauungen unter dem Motto „Heiraten im Fläming“, wie in der Hochzeitsmühle Dennewitz und im Roten Salon im Kulturzentrum DAS HAUS.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewerten Sie den dargelegten Sachverhalt besonders hinsichtlich der zukünftigen Regelung der Zuständigkeiten für das Personenstandswesen in Brandenburg und der Zeitschiene dafür?