Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Nutzung der neuen Möglichkeiten der Anwendung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi in Luckenwalde

Antrag für die Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2009

Fraktion DIE LINKE. in der SVV Luckenwalde

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 
Die Bürgermeisterin wird beauftragt:

  • umgehend die neuen Möglichkeiten zur Anwendung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi für Luckenwalder Langzeitarbeitslose zu erschließen.
  • Spätestens im April 2009 soll die Stadtverordnetenversammlung über die Umsetzung des Projekts, einschließlich der Trägerschaft, informiert werden und über die damit verbundene Bereitstellung notwendiger Eigenmittel.

Begründung:

Das Bundesprogramm Kommunal-Kombi kann nun auf weitere Landkreise ausgeweitet werden.  Bisher waren nur Landkreise und kreisfreie Städte am Bundesprogramm Kommunal-Kombi anspruchsberechtigt, die im Referenzzeitraum zwischen August 2006 bis April 2007 eine durchschnittliche Arbeitslosigkeit von mindestens 15,0 Prozent verzeichneten. Diese  Schwelle wurde nun auf 12,0 Prozent gesenkt. Obwohl Brandenburg bisher Spitzenreiter bei der Inanspruchnahme des Kommunal-Kombi-Programms ist, wurden mit Stand vom 30. November 2008 erst 2276 „Kommunal-Kombi“-Stellen beantragt und 1746 bewilligt. Bis Ende 2009 stehen für Brandenburg insgesamt 11 300 Stellen zur Verfügung, von denen das Land  bis zu 7539 Stellen kofinanziert und dafür bis zum Ende der dreijährigen Laufzeit des Bundesprogramms rund 40 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt bereitstellt.

Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Gemeinden, Städte oder Kreise zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben. Der Zuschuss des Bundes an den Arbeitgeber (Kommune oder anderer Träger) beträgt 50 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, aber maximal 500 Euro.  Außerdem übernimmt der Bund aus ESF-Mitteln die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers in Höhe bis zu 200 Euro.  Für geförderte Langzeitarbeitslose ab 50 Jahren gibt es einen weiteren monatlichen Zuschuss zum Bruttoarbeitsentgelt von 100 Euro, der ebenfalls durch ESF-Mittel finanziert wird. Aus Landesmitteln  wird ein monatlicher Betrag von 150 Euro beigesteuert.  Die erstmalige Besetzung des Arbeitsplatzes muss zwischen dem 01.01.2008 und dem 31.12.2009 liegen. Die Förderung eines Arbeitsplatzes ist maximal für die Dauer von drei Jahren, also längstens bis zum 31.12.2012 möglich. Anträge auf Förderung können noch bis 31.12.2009 durch förderfähige Arbeitgeber beim Bundesverwaltungsamt gestellt werden. Die konkrete Zielgruppe in den entsprechenden Regionen sind Langzeitarbeitslose, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und seit mindestens einem Jahr Arbeitslosengeld II beziehen.

Ein Grund, weshalb das Förderprogramm bislang eher zurückhaltend angenommen wurde, liegt u.a. daran, dass ein Eigenanteil aufzubringen ist, was vielen Kommunen bzw. potenziellen Trägern schwer fällt. Aber eine angemessene Kofinanzierung der Kommunen bzw. eine Trägerpauschale ist notwendig, damit die geförderten Langzeitarbeitslosen ein Existenz sicherndes Einkommen erzielen können und  tatsächlich aus dem Leistungsbezug (Hartz IV) heraus kommen. Angesichts der Finanzkrise und drohender weiterer Auswirkungen auch für unseren regionalen Arbeitsmarkt wäre der Einsatz dieser Mittel ein Zeichen für eine konkrete städtische Maßnahme, um Einschnitte in die Familienhaushalte abmildern zu helfen.