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Rückgriff auf Altanschlüsse

Anfrage an die Stadtverwaltung für die Sitzung der SVV am 29.September 2009

Am 26. Januar 2009 habe ich eine Anfrage zum Umgang mit den alt angeschlossenen Grundstücken beim Abwasser an die Verwaltung gegeben. Auf Bitte der Verwaltung habe ich diese Anfrage zurückgestellt, da die abschließende gesetzliche Regelung im Umgang mit dem Thema im Landtag noch ausstand. Nun hat der Landtag vor der Sommerpause  abschließend zur Altanschließerproblematik beraten. Dazu lagen zwei Gesetzentwürfe vor. Der Gesetzentwurf der LINKEN, der vorsah, mit einer Stichtagsregelung den Rückgriff auf Altanschließer zu verhindern. Dieser wurde durch die Regierungsmehrheit abgelehnt.
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU wurde beschlossen. Damit ist nunmehr der Weg frei für die Erhebung von Herstellungsbeiträgen alt angeschlossener Grundstücke für Investitionen nach 1990, die, so der Gesetzgeber, für alt und neu angeschlossene Grundstücke differenziert sein können. Die Berechnungsgrundlagen für die unterschiedlichen Herstellungsbeiträge fehlen im Gesetz und sollen durch die Kommunen selbst kalkuliert und festgelegt werden.  Damit sind die kommunalen Vertretungen einem hohen Erwartungsdruck gegenüber der Bürgerschaft ausgesetzt und tragen zugleich gegenüber eventuellen Widersprüchen und Klageverfahren das volle Risiko. Das Problem bleibt also weiterhin bestehen. 

Nun hat der Landtag die Verjährungsfrist auf den 31. 12. 2011 verlängert, um den Druck für die sofortige Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung von den Kommunen zu nehmen. Erste Verlautbarungen von den Entsorgungsträgern aus der Zossener und Jüterboger Region sowie aus der Stadt Ludwigsfelde zeigen aber, dass man hier schnell handeln will. Auch ist damit zu rechnen, dass besonders in den Fällen, wo Entsorgungsträger öffentliche Mittel erhalten, die Aufforderung der Kommunalaufsicht ergehen wird, die Altanschließer zu Beiträgen heranzuziehen.

Die Fraktion DIE LINKE. in Luckenwalde fühlt sich nach wie vor an die Erklärung der Stadtverordnetenversammlung vom März 2008 gebunden. Von Beginn an haben die jeweiligen Stadtverordnetenversammlungen in den Satzungen der Stadt bewusst nicht die Erhebung von Herstellungsbeiträgen für alt angeschlossene Grundstücke geregelt. Über die Gebührenerhebung sind bereits Zins- und Tilgungsleistungen für Investitionen durch die Bürgerschaft getragen worden. Wir haben, beginnend mit der Eröffnungsbilanz der NUWAB-GmbH zur Abwasserentsorgung und den jeweiligen Kalkulationszeiträumen, keine Unterdeckungen in den Beiträgen für den Kanalausbau festzustellen. Alle diese Gründe und der Vertrauensschutz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und auch gegenüber unserem kommunalen Wohnungsunternehmen, sind für uns Anlass, folgenden Verfahrensweg für Luckenwalde vorzuschlagen, vor allem auch, um den einzelnen Widerspruchs- und Prozessweg von den Luckenwalder Bürgerinnen und Bürgern und denen aus Nuthe-Urstromtal abzuwenden:

  1. Die Stadt Luckenwalde hält an ihrer aktuellen Satzung fest und geht davon aus, dass sie über keine rechtsunwirksame Satzung verfügt.  
  2. Gegen eine eventuelle Aufforderung der Kommunalaufsicht, alt angeschlossene Grundstücke nachträglich zu Herstellungsbeiträgen für Investitionen nach 1990 heranzuziehen, legt die Stadt Widerspruch ein.
  3. Sollte es zu einem Bescheid der Kommunalaufsicht kommen, unverzüglich die Satzung im Sinne der neuen Gesetzeslage zu verändern, legen wir Klage ein beim Verwaltungsgericht.

Ich frage die Bürgermeisterin:

  1. Wie bewerten Sie den vorliegenden Sachverhalt, besonders hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bürger, Gewerbetreibenden und das kommunale Wohnungsunternehmen?
  2. Wie bewerten Sie den vorgeschlagenen Verfahrensweg, vor allem dahin gehend, um den einzelnen Widerspruchs- und Prozessweg für den Bürger abzuwenden?
  3. Welche weiteren Möglichkeiten einer Problemlösung sehen Sie?