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Sonderpädagogische Förderung mehrfach schwerstbehinderter Kinder

Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Landtagssitzung am 29. August 2012

Die VV-Unterrichtsorganisation wurde zum Schuljahr 2012/2013 u. a. in der Weise geändert, dass die Richtwerte für den LWS-Bedarf für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ je Schüler von 7,5 auf 7,0 sowie für das sonstige pädagogische Personal für je 20 Schüler von 1,0 auf 0,8 gegenüber der bislang geltenden VV-Unterrichtsorganisation vom 20. Dezember 2008 reduziert wurde. Diese Kürzungen führten zu personellen Problemen beispielsweise an der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ für den südlichen Bereich des Landkreises Teltow-Fläming, die Kastanienschule in Jüterbog und zu Protesten der Schulkonferenz.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den Sachverhalt hinsichtlich der ausreichenden Sicherung des Förderbedarfs besonders von Kindern mit schwerer Mehrfachbehinderung?