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Sprachförderung für schulpflichtige Flüchtlinge und Asylbewerber

Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Landtagssitzung am 28. und 29. August 2013

Insbesondere an den Grundschulen in Luckenwalde wird Klage darüber geführt, dass die unzureichenden Deutschkenntnisse der Schulkinder unter den Flüchtlingen dazu führen, dass geregelter Unterricht nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen stattfinden kann. Es bedrückt engagierte Pädagogen, so die Bürgermeisterin der Stadt Luckenwalde, dass ein oder mehrere Kinder in der Klasse dem Unterricht nicht folgen können. Sich ihnen verstärkt zu widmen, entzieht wiederum den Mitschülern die Förderung und Zuwendung, die in der Schule allgemein erwartet werden kann.

Die Auffassung auf der kommunalen Ebene ist, dass das Problem nur entschärft werden kann, wenn Kinder und Jugendliche, die im Laufe ihrer Schulzeit nach Deutschland kommen, besondere Förderung in Sprachlernklassen oder Einzelunterricht durch qualifizierte Lehrkräfte erfahren, vielleicht über ein so genanntes Vorschuljahr, bevor sie – dann der Sprache mächtig – in die regulären Klassen wechseln.

Für Luckenwalde ist diese Situation besonders prekär, weil neben dem für 160 Menschen ausgelegtem Übergangswohnheim für Flüchtlinge und Asylbewerber in der Anhaltstraße eine weitere Einrichtung in Luckenwalde hinzu gekommen ist, die eine Kapazität von 92 Plätzen hat. Die Stadt Luckenwalde hat bereits Unterstützung signalisiert für die Bereitstellung geeigneter Lehr- und Lernmittel.

Daher frage ich die Landesregierung:

Wie bewerten Sie den Sachverhalt, besonders hinsichtlich der Einrichtung eines so genannten Vorschuljahres bzw. der Bereitstellung zusätzlicher pädagogischer Kapazitäten?