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Überprüfung der Vergabe zur Reinigung in Schulen (B-4347/2005)

Antrag an den Hauptausschuss

Überprüfung der Vergabe zur Reinigung in Schulen (B-4347/2005)

Begründung

Die Verträge für die Reinigung der Schulen - in Zuständigkeit der Stadt Luckenwalde - sind zum Ende des Jahres 2005 ausgelaufen. Die Leistungen wurden für die Schulen „Friedrich Ebert“, „Ernst Moritz Arndt Grundschule“ und Oberschule „Freiherr vom und zum Stein“ neu ausgeschrieben. Kriterien der Ausschreibung waren u.a. der Leistungsansatz qm/h und die Kalkulation mit Tariflohn. In der Beschlussvorlage zum Hauptausschuss am 22.11.2005 wurden drei Angebote in die engere Wahl gezogen. Alle drei Firmen kalkulierten mit Tariflohn. Der Vorschlag der Verwaltung war eine Firma aus Guben, diesem folgte der Hauptausschuss mehrheitlich.

Ein uns jetzt vorliegender Sachverhalt, von dem auch die Stadtverwaltung über den Leiter des Hauptamtes seit Dezember 2005 Kenntnis hat, verdeutlicht, dass eine Beschäftigte der bisherigen Firma aus Potsdam, die die Reinigungsleistungen erbrachte, von der neuen Firma aus Guben angeboten bekam, sich arbeitslos zu melden und dann könne man ihr das Angebot auf Basis von 165 Euro unterbreiten und sie weiterbeschäftigen.

Dieselbe Firma aus Guben hat im Wochenspiegel eine Anzeige für Tätigkeiten auf der Basis von 165 Euro annonciert. Das verstärkt den Verdacht, dass die Reinigungstätigkeiten nicht mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen erfolgen sollen und das Kriterium des Tariflohnes nicht eingehalten wird.