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Wiesen und Gärten in städtischer Verwaltung

Anfrage nach Geschäftsordnung

Die Stadtverwaltung hat unlängst städtische Garagen, Wiesen und Gärten aus der Verantwortung der LUGEWO in eigene Verwaltungsverantwortung übernommen.

Ich frage die Stadtverwaltung:

1. Wie viele Garagen, Wiesen und Gärten betrifft das und mit welcher Fläche?
2. Wie hoch sind die erwirtschafteten Pacht- und Mieteinnahmen sowie Nutzungsentgelte?
3. Welcher Arbeitsumfang ist im Rahmen der Verwaltungsverantwortung im Stellenplan vorgehalten und welches Amt verantwortet diesen?
4. Sind in die Verwaltungsverantwortung auch Garagen und Grundstücke gekommen, die noch nicht verpachtet waren? Wenn ja, wie viele Objekte bzw. Grundstücke, die brach lagen, konnten wieder verpachtet werden?
5. Wie viele der Flächen sind laut Flächennutzungsplan Dauergrünland und wie viele sind Flächen, auf denen eine Bebauung möglich ist?
6. Hat die Stadtverwaltung vor, Grundstücksnutzern die Pachtverträge zu kündigen und die Flächen zu verkaufen? Wenn ja, um welche Flächen handelt es sich? Besteht dafür ein öffentliches Interesse?
7. Wird (bei Verkaufsinteresse der Stadt) den gegenwärtigen Nutzern ebenso ein Vorkaufsrecht bei Veräußerung zum Verkehrswert eingeräumt, wie im Gebiet „Am Färberweg“, da die Grundstücke ja oftmals aus Öd- und Brachland und mit hohem persönlichem und finanziellem Aufwand hergerichtet wurden?