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Züge der ODEG ohne Zugbegleiter

Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Landtagssitzung am 26. September 2013

Vor einigen Tagen wurde über die Presse bekannt, dass die ODEG auf der Strecke des RE 2 ohne Zugbegleitung fährt. Das bedeutet, dass die im Verkehrsvertrag mit dem Land Brandenburg geschlossenen Konditionen verletzt wurden. Damit geht einher, dass die Angebotsqualität auf der Strecke sinkt und sowohl der Besteller als auch der zahlende Fahrgast die zugesicherte Leistung nicht erhält. Damit werden zwar Abzüge wegen Schlechtleistungen fällig, aber eigentlich geht es doch um die Einhaltung des Verkehrsvertrages und die damit sicherzustellenden Fahrgastqualitätsparameter.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den Sachverhalt, besonders hinsichtlich der Möglichkeiten, um gegenüber der ODEG auf die Vertragseinhaltung in allen Komponenten hinzuwirken?