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Zum erneuten Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14/94

Antrag der Fraktion zur Beschlussvorlage B-5313/2011 zur Sitzung der SVV am 27. September 2011

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten des Ausschlusses einer Biomethangasanlage oder einer Biomethangasanlage ab einer bestimmten Größe durch Einschränkungen im Bebauungsplan nach § 1 Abs. 9 BauNVO rechtlich prüfen zu lassen. Bis zur Vorlage des Ergebnisses der rechtlichen Prüfung wird der Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Zapfholzweg II zurückgestellt.

Erläuterung/Begründung:

Durch den derzeitigen Bebauungsplanentwurf wird das Gebiet am Zapfholzweg II als Industriegebiet ausgewiesen werden. Damit wird die Ansiedlung von Biomethangasanlagen jeglicher Art und Größe möglich. Der geplante Selbstbindungsbeschluss der Verwaltung ist nicht geeignet, Biomethangasanlagen in der geplanten Größe zu verhindern. Sinnvoll ist daher nur ein Ausschluss im Bebauungsplan. (Die Anfrage des Bauplanungsamtes vom 12.08.2011 an den Landkreis Teltow-Fläming und das Institut für Städtebau Berlin ist nicht geeignet, diese Rechtsfrage zu klären. Diese Anfrage ist aufgrund des Wortlautes nicht geeignet, eine objektive Betrachtung der rechtlichen Möglichkeiten herbeizuführen.)