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Zur Problematik der Einwohnerentwicklung der Stadt Luckenwalde und des Gebäudeleerstandes

Antrag an den Hauptausschuss

Der Hauptausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge in Abstimmung mit der stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft LUGEWO zu erarbeiten, um insbesondere jungen Familien günstige Möglichkeiten zur Schaffung ihrer „eigenen vier Wände“ im gegenwärtigen Leerstand zu eröffnen.

Begründung:

Eine Auswertung der Einwohnerentwicklung im Zeitraum 1993 bis 2004 (siehe dazu Angaben auf den entsprechenden Internetseiten) zeigt, dass Luckenwalde in diesem Zeitraum 3.495 Einwohner verloren hat. Darüber hinaus belegen diese Daten eine äußerst ungünstige Entwicklung der Altersstruktur bei weiter abnehmender Einwohnerzahl. Damit einher geht die dramatische Entwicklung des Gebäudeleerstandes, insbesondere im Altbaubestand der Innenstadt.

Dem soll zu bereits laufenden Maßnahmen wie dem Stadtumbau Ost u.a. durch weitere, von der Stadt Luckenwalde initiierte Projekte wenigstens partiell entgegengewirkt werden. Hierbei ist zu prüfen, welche Möglichkeiten die neue Ausrichtung der Förderpolitik im Land Brandenburg diesbezüglich bietet.

Die Stadt Luckenwalde verfügt über detaillierte Daten zum Wohnungs- und Gebäudeleerstand (die mit dem Beschluss zur Wohnungsleerstandszählung aktualisiert und konkretisiert werden), zu bevorstehenden Gewerbeansiedlungen und dem eventuell daraus erwachsenden Arbeitskräftebedarf. Diese Kenntnisse sind unverzichtbare Voraussetzungen für die Erarbeitung zielgenauer Projekte.

Nach unserer Auffassung, könnten günstige Möglichkeiten zur Schaffung von Wohneigentum (bei besonderer Berücksichtigung der Belange junger Familien), eine stärkere Bindung an Luckenwalde bzw. verstärkten Zuzug nach Luckenwalde bewirken.
Daher sollten neue Wege zur Schaffung von Wohneigentum aufgezeigt werden, mit denen gleichzeitig dem Problem des Leerstandes begegnet wird.

Denkbar sind unterschiedliche Modelle, bei denen den künftigen Eigentümern/Nutzern ein für sie geeignetes Objekt zur Verfügung gestellt wird, das sie auf eigene Kosten sanieren, und im Gegenzug Eigentumsrechte/Erbbaurechte daran erwerben. (Ein Objekt kann sowohl ein Grundstück als auch eine Wohnung sein.) Vorteile einer solchen Lösung sind: Reduzierung des Leerstandes ohne Sanierungsaufwand für öffentliche Kassen und Aufwertung des Stadtbildes sowie eine stärkere Bindung der Bürger an die Stadt und eventuell eine Erhöhung der Zahl der Geburten.