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Zur Sache: Zum erneuten Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14/94 "Zapfholzweg II"

Antrag der Fraktion zur Beschlussvorlage B-5313/2011 zur Sitzung der SVV am 25. Oktober 2011

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Stadt Luckenwalde verkauft keine Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes an Investoren, die eine Biomethangasanlage errichten wollen, um sie zur Herstellung von Gas oder Strom aus Biomasse zu nutzen und das Gas oder Strom in die öffentlichen Verbrauchsnetze eingespeist werden soll. Zur Sicherung dieser Verpflichtung sollen Bauverpflichtungen mit Rückabwicklungsklauseln in die Grundstücksverträge aufgenommen werden.

Erläuterung/Begründung:

Nach der Begründung zum jetzigen Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Zapfholzweg II ist es überwiegender Wille der Stadtverordneten und der Luckenwalder Bürger, im Planungsgebiet keine Biomethangasanlage errichten zu können. Um dies abzusichern ist es notwendig, eine Nutzungsbegrenzung nach § 1 Abs. 9 BauNVO im Bebauungsplan darzustellen.

Die Notwendigkeit der Errichtung einer Biomethangasanlage im Stadtgebiet nicht zuzustimmen, ergibt sich bereits aus dem RUBIRES-Gutachten, wonach die verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen bereits zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend sind, die bereits vorhandenen Biogasanlagen im Umfeld der Stadt mit Biomasse zu versorgen.

Weiterhin soll auf den im Eigentum der Stadt stehenden Flächen ein erfolgreiches Industrieund Gewerbegebiet entwickelt werden, um Arbeitsplätze für die Region durch Ansiedlung von Firmen zu schaffen.
Eine zu errichtende Biogasanlage, die über den Eigenbedarf hinaus Mengen an Energie produziert, ist dafür abträglich. Dies ist umso mehr beachtenswert, als dass eine Biomethangasanlage regelmäßig keine nachhaltigen Arbeitsplätze schafft (vgl. die umliegenden Anlagen mit lediglich 3-5 Arbeitsplätzen).

Darüber hinaus wollen die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung das Signal an die Bürger von Luckenwalde geben, eine Biomethangasanlage, die industriell produziert, nicht zu zulassen.