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Altanschließer nicht rückwirkend belasten

Anlässlich des heute vorgestellten Gutachtens des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen zu der Altanschließerproblematik, erklärt die Landtagsabgeordnete Kornelia Wehlan:

Anlässlich des heute vorgestellten Gutachtens des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen zu der Altanschließerproblematik, erklärt die Landtagsabgeordnete Kornelia Wehlan:

Das Gutachten des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen zur Altanschließerproblematik bestätigt die Auffassung der LINKEN. Demnach ist eine nachträgliche Erhebung von Beiträgen für Altanschließer an das zentrale Abwassernetz zu DDR-Zeiten nicht zulässig. Der Autor der Studie, Udo Steiner, früherer Richter am Bundesverfassungsgericht, legte in seinem Gutachten dar, dass entsprechende Forderungen inzwischen verjährt seien. Nun ist der Landtag gefordert, schnell für eine entsprechende Gesetzesänderung zu sorgen. Nur so kann die andauernde Rechtsunsicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Versorgungsträger, Wohnungsunternehmen und Kommunen beseitigt werden. Der Gesetzgeber selbst hat für diese Rechtsunsicherheit gesorgt. Es wäre schlimm und nicht zu vermitteln, wenn sich die Betroffenen über einen langen Gerichtsweg durchklagen müssten, weil die Politik nicht handelt.