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B'90/Grüne TF rufen zur Wahl von Kornelia Wehlan auf

Kreisverband der Grünen Teltow-Fläming unterstützt in der Landratsstichwahl Kornelia Wehlan und ruft zu deren Wahl auf!

"Der Kreisverband Teltow-Fläming von Bündnis 90/ Die Grünen hat in seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung am 5. April 2013 das vom Landratskandidaten Dr. Gerhard Kalinka am 24. März 2013 erzielte Wahlergebnis von 10,3 % der Wählerstimmen als großen Erfolg bewertet. „Es freut uns, dass Dr. Kalinka in seinem Wohnort Blankenfelde-Mahlow die zweitbeste Stimmenanzahl nur knapp hinter Frau Wehlan erzielen konnte. Sein jahrelanges Engagement in der Gemeindevertretung und seine klare Haltung für Lärmschutz und Nachtflugverbot hat sich ausgezahlt,“ sagt Ruth Wagner als Mitvorsitzende des Kreisverbandes. „Wir konnten auch viele Wählerinnen und Wähler im mittleren und südlichen Teil des Landkreises erreichen. Damit hat sich Bündnis 90/Die Grünen in ganz Teltow-Fläming als politische Kraft verankert.“

Der Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen ruft die Bürgerinnen und Bürger in Teltow-Fläming auf, an der Stichwahl am 14. April 2013 teilzunehmen und eine gültige Stimme abzugeben. „Der Wahl des Landrates oder der Landrätin durch die Bevölkerung ist auf jeden Fall einer Wahl mit machtpolitischen Absprachen im Kreistag vozuziehen,“ erklärt Ruth Wagner. „Das entspricht den bündnis-grünen Vorstellungen von Demokratie und Bürgerbeteiligung“.

Der Kreisverband bedauert es sehr, dass die Landratswahl durch die Korruptionsvorwürfe gegen den Kandidaten der SPD, Frank Gerhard, erheblich gelitten hat. Diese führen zu einem weiteren Vertrauensverlust in die Arbeit von Politikerinnen und Politikern. Nachdem bereits die Abwahl des vorherigen Landrates Peer Giesecke wegen ähnlicher Vorwürfe erfolgt war, ist Herr Gerhard aus Sicht des Kreisverbandes in der Stichwahl nicht wählbar. „Das bedeutet keine Abwertung der Person und der deutlich erkennbaren finanz- und personalpolitischen Kompetenzen von Herr Gerhard, die wir im Landkreis dringend neu brauchen “, sagt Ruth Wagner, „sondern ist die konsequente politische Schlussfolgerung aus der von uns nicht gewünschten Situation. Es ist unglaubwürdig und nicht vermittelbar, erst den vorigen Landrat wegen Vorteilsnahme abzuwählen, um dann einen Nachfolger zu installieren, gegen den ein Strafbefehl wegen des gleichen Delikts vorliegt.“ Das Kommunalwahlrecht in Brandenburg schreibt vor, dass der neue Landrat bzw. die neue Landrätin von mindestens 15% der Wahlberechtigten gewählt wird. Die Kandidatin „der Linken“ Kornelia Wehlan hat aus Sicht des Kreisverbandes im Wahlkampf zwar bislang noch keine klaren Vorstellungen für die zwingend erforderlichen strukturellen und personellen Veränderung in der Verwaltungsspitze erkennen lassen. „dennoch favorisieren wir die direkte Wahl von Kornelia Wehlan in der Stichwahl am 14. April 2013. Die Landratswahl ist eine Personenwahl, und es gibt keine Zweifel an der Integrität und politischen Erfahrung von Kornelia Wehlan. Außerdem dürfen Entscheidungen in der Verwaltung und in der Landkreispolitik nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Ein Abwarten bis zur Entscheidung des Kreistages im Herbst ist in jeder Hinsicht schädlich“, sagt Ruth Wagner."

Pressemitteilung von B'90/Grüne vom 6. April 2013