Befürchtungen bestätigt
Zur heutigen Anhörung „Schlussfolgerungen aus dem Urteil des OVG Berlin – Brandenburg vom 12. Dezember 2007“ des Innenausschusses und des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz erklärt die Landtagsabgeordnete und hiesige Kreisvorsitzende, Kornelia Wehlan:
Zur heutigen Anhörung „Schlussfolgerungen aus dem Urteil des OVG Berlin – Brandenburg vom 12. Dezember 2007“ des Innenausschusses und des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz erklärt die Landtagsabgeordnete und hiesige Kreisvorsitzende, Kornelia Wehlan:
Alle Befürchtungen zum umfassenden Rückgriffsrecht auf Altanschlüsse haben sich mit der heutigen Anhörung im Landtag bestätigt. Betroffen sind Bürger und vor allem Wohnungsunternehmen – eben alle, die über Altanschlüsse verfügen. Da Anschlussbeiträge nicht über die Miete umgelegt werden können sind hier besondere Härten für die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen zu erwarten. Und das gilt auch für die Versorgungsgebiete, die in der Annahme sind, über eine rechtswirksame Satzung zu verfügen, wie die Vertreterin des Gemeinde- und Städtebundes bestätigte. Vom Urteil des OVG ist kein Versorgungsgebiet ausgenommen. Der Grund ist die Änderung des Kommunalen Entlastungsgesetzes von 2003 wo durch die Regierungsmehrheit von SPD und CDU die Verjährungsfrist aufgehoben wurde, ohne eine Stichtagsregelung als Gesetzgeber vorzugeben, um Rückgriffe auf Altanschlüsse vor dem 3.10.1990 – dem Tag der deutschen Einheit - zu verhindern. Das ist völlig unverständlich, wenn man bedenkt, dass die alten DDR-Wasser- und Abwasseranlagen nach der Wende unentgeltlich an die neuen Verbands- bzw. Versorgungsstrukturen übertragen wurden und auch so genannte Altangeschlossene über Zins- und Tilgung für Neuinvestitionen seit 1990 zur Finanzierung der Versorgungsanlagen über ihren Gebührenbescheid herangezogen werden. Notwendig ist deshalb eine landesgesetzliche Regelung die Rechtssicherheit schafft und das sofort.
