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Landrätin Kornelia Wehlan (7.v.l.) im Kreise der bestellten Bezirksschornsteinfeger.

Bezirksschornsteinfeger bestellt: Zuständigkeit für Kehrbezirke der Schornsteinfeger nach europaweiter Ausschreibung festgelegt

Bestellt wurden dieser Tage die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Landkreis Teltow-Fläming. 14 Herren und eine Dame erhielten aus den Händen von Landrätin Kornelia Wehlan die entsprechenden Urkunden.

Neue Zuständigkeiten und Regelungen

Für die Ausschreibung der Kehrbezirke ist seit diesem Jahr erstmals die Ordnungsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming zuständig. Neu ist auch, dass die Bestellungszeit auf sieben Jahre begrenzt ist – vorher galt sie auf Lebenszeit. Geregelt wird dies durch das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, das im Jahr 2008 beschlossen wurde.

Kehrbezirke

Im Landkreis Teltow-Fläming gibt es insgesamt 20 Kehrbezirke. Nach den neuen Regelungen waren 15 davon erstmals europaweit öffentlich auszuschreiben. Die übrigen Bezirke sind erst nach dem Inkrafttreten des neuen Schornsteinfegerrechts besetzt worden, für sie ist die 7-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen.

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Text und Foto: Pressestelle Landkreis Teltow-Fläming