Bodenreformurteil: Schallende Ohrfeige für Landesregierung
Zum heute bekannt gewordenen Bodenreformurteil des Bundesgerichtshofes erklärt die Sprecherin für Agrarpolitik und ländliche Entwicklung Kornelia Wehlan:
Zum heute bekannt gewordenen Bodenreformurteil des Bundesgerichtshofes erklärt die Sprecherin für Agrarpolitik und ländliche Entwicklung Kornelia Wehlan:
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur unrechtmäßigen Aneignung von Bodenreformland durch die Landesregierung wird diese zumindest bei einem Teil des enteigneten Bodenreformlandes von ihrem harten und kompromisslosen Vorgehen gegen die Bodenreformbegünstigten wieder eingeholt.
Genauso hart und kompromisslos heißt es zum Handeln des Landes im Urteil: "...ist wegen Missbrauchs der verliehenen Vertretungsmacht sittenwidrig und nichtig,..."
Während viele Erben von Bodenreformland in einem bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geführten Verfahren das Nachsehen hatten, können nun Erben von Begünstigten, die erst später über ihr Erbe Kenntnis erlangten und zuteilungsfähig sind, Hoffnung auf Übertragung oder Entschädigung haben. Hier hatte sich das Land offenbar einfach ohne ausreichende Prüfung als Besitzer in die Grundbücher eintragen lassen und später die Herausgabe verweigert.
DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, umgehend alle betreffenden Fälle festzustellen über deren Zahl und Umfang zu informieren und das eigene Handeln zu korrigieren. Betroffene sind zu entschädigen bzw. dasLand zu übertragen. Dazu sollen die Mittel eingesetzt werden, die sich aus den durch den EGMR für rechtens erklärten Enteignungen beim Land befinden.
