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Corona aktuell

Allgemeine Hygieneregeln und Umgangsverordnung beachten! - Bundeswehrangehörige unterstützen die Arbeit des Gesundheitsamts - Neue Regeln für Kita, Schule und Hort ab 11. August 2020

Das Corona-Virus ist auch in Teltow-Fläming weiterhin aktiv: Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis beträgt 2,4. Dabei handelt es sich um die Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner*innen. In der vergangenen Woche waren vier Neuinfektionen zu verzeichnen, die Zahl der betroffenen Personen stieg damit auf 194.

Aktuell gibt es 33 Verdachtsfälle, 28 Personen stehen unter Quarantäne, darunter keine  Ein- und Rückreisende. 173 Menschen im Landkreis gelten als genesen, die Zahl der Todesfälle ist mit 13 konstant geblieben (alle Zahlen Stand 7. August 2020).

„Noch wissen wir nicht, inwiefern sich die Rückkehr von Urlauber*innen auf die Infektionszahlen auswirken. Auch der Schulstart in der kommenden Woche birgt neue Risiken. Umso mehr appelliere ich an alle, die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) einzuhalten. Die Nachlässigkeit einiger, z. B. in Einzelhandelsgeschäften oder in Supermärkten, kann uns noch teuer zu stehen kommen. Ich sehe hier vor allem die Geschäftsinhaber oder Marktleitungen in der Verantwortung, die Einhaltung der Maskenpflicht durchzusetzen“, so Krisenstabsleiterin Dr. Silke Neuling. Prinzipiell käme es auch darauf an, die Mund-Nasen-Bedeckung korrekt zu tragen – nämlich so, dass sie ihrem Namen gerecht wird – also Mund UND Nase bedeckt.

Allgemeine Hygieneregeln und Umgangsverordnung beachten!

Eigentlich haben sich die meisten Menschen an die allgemeinen Hygieneregeln gewöhnt (Abstand zu anderen, insbesondere erkrankten Menschen, zu halten, Hände gründlich zu waschen, im Krankheitsfall zuhause zu bleiben, Berührungen zu vermeiden, sich nicht ins Gesicht zu fassen, Nies- und Hustenetikette einzuhalten u. a. m.).

Das hat sogar dazu geführt, dass die Zahl der durch Viren übertragenen Erkältungskrankheiten stark zurückgegangen ist, berichten Hausärzte.

Viele Bürger*innen ärgern sich trotzdem darüber, dass einige Menschen mit Vorsatz die Gesundheit anderer gefährden. Sie beschweren sich zu Recht darüber auch beim Gesundheitsamt und melden Verstöße, denen die Verwaltung, sofern es möglich ist, auch nachgeht.

Dabei sind in der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg vom 15. Juni 2020 das Einhalten der Allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und auch die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der Regeln festgeschrieben.

So ist gemäß Paragraph 1 immer noch zwischen Personen im öffentlichen und privaten Bereich grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, sofern sie nicht zu einem Haushalt gehören, Lebenspartner*innen sind oder Kinder und Jugendliche betreuen. Leider sind in der Öffentlichkeit immer größere Menschenansammlungen zu beobachten, bei denen dies und auch die Maskenpflicht nicht eingehalten werden. Dies kann gefährlich werden, sobald ein so genannter Superspreader (also jemand, der eine besonders hohe Zahl von Menschen ansteckt) dabei ist.

Der § 2 Mund-Nasen-Bedeckung legt fest, dass alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben. Dies gilt

  • in Verkaufsstellen im Sinne des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes,
  • in Einrichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen, bei denen ein physischer Kundenkontakt stattfindet,
  • als Besucherin oder Besucher in Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeheimen,
  • bei der Nutzung des Schienenpersonenfernverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich des Verkehrs mit Taxen und vergleichbaren Angeboten, der Schülerbeförderung sowie sonstiger Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs,
  • bei Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren touristischen Angeboten im geschlossenen Innenbereich des Fahrzeugs,
  • in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Gebäuden von Verkehrsflughäfen.

In beiden Paragraphen sind eng gefasste Ausnahmen definiert.

Übrigens: Es gibt einen Bußgeldkatalog: Wird der Mindestabstand nicht eingehalten, können pro Person 50 bis 250 Euro fällig werden; Betreiber von Verkaufsstellen, Gaststätten u. a. sowie Veranstalter kann das bis zu 10.000 Euro kosten.

Hier können Sie alles noch einmal nachlesen:

Umgangsverordnung vom 15. Juni 2020

Allgemeine Hygieneregeln (RKI)

Bundeswehrangehörige unterstützen die Arbeit des Gesundheitsamts

Verstärkung von der Bundeswehr haben die Kreisverwaltung Teltow-Fläming und ihr Gesundheitsamt seit dem 3. August 2020. Fünf Angehörige des Logistikbataillons Beelitz unterstützen die Beschäftigten der Behörde bei der Bewältigung der Corona-Pandemie.

Vizelandrätin Kirsten Gurske (parteilos), Krisenstabsleiterin Dr. Silke Neuling, Amtsarzt Rüdiger Lehmann und Sabine Decker aus dem Gesundheitsamt begrüßten die Helfer sowie Hauptmann Ingolf Denschel vom Kreisverbindungskommando Teltow-Fläming vor dem Kreishaus und wünschten ihnen eine erfolgreiche Zeit in Luckenwalde. „Diese Hilfe ist sehr willkommen, zumal alle Soldaten bereits im Landkreis Potsdam-Mittelmark auf dem gleichen Gebiet tätig waren“, so Krisenstabsleiterin Dr. Silke Neuling.

Die Soldaten unterstützen das Ermittlerteam im Gesundheitsamt insbesondere bei der Nachverfolgung von Kontakten.

Neue Regeln für Kita, Schule und Hort ab 11. August 2020

Am 10. August beginnt das neue Schuljahr. Der Landkreis Teltow-Fläming wünscht allen Schülerinnen und Schülern, insbesondere den Erstklässlern, sowie dem Lehr- und Schulpersonal einen guten Start!

Maskenpflicht

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) haben am 5. August 2020 gemeinsam bekanntgegeben, dass in einigen Bereichen von Schule und Hort das Tragen einer Alltagsmaske zur Pflicht wird. Näheres soll in einer Umgangsverordnung geregelt werden, die voraussichtlich am Dienstag, 11. August 2020, beschlossen wird.

Einzelheiten zur Maskenpflicht finden Sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung von MBJS und MSGIV:

Gemeinsame Pressemitteilung von MBJS und MSGIV vom 5. August 2020

Kinder mit Krankheitssymptomen

Den Kitas und Schulen wurde zudem eine Anleitung dafür an die Hand gegeben, wie sie reagieren sollen, wenn Kinder mit allgemeinen Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion in die Einrichtung kommen. Demnach soll bei leichten Erkältungen der Schul-/Kitabesuch weiterhin möglich sein. Bei einer Verschlechterung des Allgemeinzustands sollte eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Bei typischen COVID-Symptomen (Fieber, trockener Husten, Atembeschwerden, zeitweiliger Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn) ist eine Betreuung in Kita, Schule und Hort nicht möglich. Hier müssen die Kinder unbedingt ärztlich untersucht und getestet werden.

Infektionen oder Verdachtsfälle innerhalb der Familie (des Haushalts) oder andere Kontakte zu an COVID-19 erkrankten Personen führen dazu, dass ein Kind nicht in der Kita betreut werden oder die Schule besuchen darf.

Kinder mit spezifischen Vorerkrankungen können besonders stark durch eine mögliche COVID-19-Erkrankung gefährdet sein. Hier sind u. U. Einzelfallmaßnahmen zu treffen. Dazu müssen Eltern, Schul- oder Kitaleitung sowie die betreuenden Mediziner*innen eng zusammenarbeiten.

Wichtig: Für den Wiederbesuch der Kita oder Schule ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes (z. B. „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ oder Nachweis eines negativen COVID-Tests) nicht erforderlich und kann nicht verlangt werden!

Einzelheiten finden Sie in der Pressemitteilung des MBJS:

Pressemitteilung des MBJS vom 6. August 2020