Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

www.teltow-flaeming.de

Corona aktuell

Allgemeinverfügung des Landkreises erlassen - Anzeigepflicht bei privaten Feierlichkeiten - Umstellung der Meldung der Infektionszahlen - Gemeinschaftseinrichtungen und ähnliches - Halloween und Martinsumzüge

Allgemeinverfügung des Landkreises erlassen

Der Landkreis Teltow-Fläming hat am 23. Oktober 2020 eine Allgemeinverfügung über das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie erlassen. Grundlage dafür ist § 28 Abs. 1 S. 1 Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 14 Abs. 2 SARS-CoV-2UmgV i. V. m. § 3 Abs. 5 S. 1 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes (BbgGDG).

Die Allgemeinverfügung regelt, dass auf folgenden öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht:

  • alle Haltestellen, die vom öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Dies umfasst alle Bushaltestellen, insbesondere die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs, und alle Bahnsteige.
  • alle Plätze, die zu Marktzwecken genutzt werden.

Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Teltow-Fläming als bekanntgegeben.

Amtsblatt 34/2020 des Landkreises Teltow-Fläming: http://www.teltow-flaeming.de/de/dateien/pdf/abl-2020-34.pdf

Anzeigepflicht bei privaten Feierlichkeiten

Mit den neuen Regeln des Landes Brandenburg gibt es auch im Landkreis Teltow-Fläming Beschränkungen und Meldepflichten für Feiern im privaten Wohnraum, in öffentlichen oder angemieteten Räumen. Damit besteht für alle privaten Feiern mit mehr als sechs Personen außerhalb des eigenen Haushaltes, sofern sie nicht untersagt sind, eine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt. Die Meldung hat mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen.

Der Landkreis Teltow-Fläming hat Meldeformulare erstellt, mit denen die Anzeigen einzureichen und bevorzugt per E-Mail an folgende Adresse zu richten sind: Veranstaltungen-Anzeigen@teltow-flaeming.de

Die Meldeformulare sind unter www.teltow-flaeming.de/Corona im Bereich Formulare zu finden.

Meldungen per Post sind zu richten an:
Landkreis Teltow-Fläming
Gesundheitsamt
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Bitte beachten: Im Anzeigeverfahren können keine weiteren Anfragen bearbeitet werden. Wer seinen Antrag per E-Mail einreicht, erhält automatisch eine Eingangsbestätigung des Gesundheitsamtes und Informationen über wichtige Regelungen, die ein Veranstalter/eine Veranstalterin von privaten Feierlichkeiten zu beachten hat. Veranstalter*innen, die ihre Anzeigen per Post einreichen, finden diese Hinweise unter: http://www.teltow-flaeming.de/de/service/gesundheit/corona-virus/fragen-und-antworten.php

Umstellung der Meldung der Infektionszahlen

Der Landkreis Teltow-Fläming stellt die Veröffentlichung der Zahlen zum Infektionsgeschehen im Internetauftritt des Landkreises ab 23. Oktober 2020 um. Sie erscheinen künftig erst dann, wenn sie auch in die Statistik des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) eingeflossen sind.

Der Grund dafür: Die vom LAVG veröffentlichten Zahlen sind, wie das Land Brandenburg am 21. Oktober 2020 regelte, entscheidend für die stufenweise Verschärfung der Corona-Regeln bei Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen.

Die bislang durch den Meldeweg bedingte Abweichung der vom LAVG und vom Landkreis publizierten Zahlen hat, vor allem in den vergangenen beiden Tagen, für Irritation gesorgt. Mit der Umstellung auf einen einheitlichen Zeitpunkt soll das ausgeräumt werden.

Das Land Brandenburg hatte vor dem 21. Oktober 2020 auf die Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts verwiesen. Weil dort die Daten aufgrund des Meldeweges deutlich verzögert dargestellt werden, hat es die vom LAVG veröffentlichten Zahlen als maßgeblich erklärt.
Internetauftritt des LAVG mit Informationen zu den Infektionszahlen: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/

Gemeinschaftseinrichtungen und ähnliches

Kita „Storchennest“ Klein Schulzendorf

Nachdem eine Person positiv getestet worden ist, wurden 24 Kinder und Beschäftigte der Einrichtung unter Quarantäne gestellt und getestet. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Kita „Burg“ Luckenwalde

Eine Infektion mit dem Corona-Virus wurde auch bei einer Person in der Kita "Burg" in Luckenwalde nachgewiesen. Kinder sind nicht betroffen. Weitere Menschen, die Kontakt mit der infizierten Person hatten, wurden bereits getestet. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die Kita wurde bis einschließlich 26. Oktober 2020 geschlossen. Weitere Informationen zum Zeitpunkt der Wiederöffnung gibt es im Internetauftritt des Kita-Trägers (Volkssolidarität Landesverband Brandenburg e. V.) unter https://www.vs-gliederungen.de/vb-flaeming-elster/soziale-angebote/kinder-und-jugendhilfe/kita-luckenwalde-burg/

Zum Infektionsgeschehen rund um einen Pflegedienst gibt es keine neuen Erkenntnisse. Es sind 15 Personen betroffen. Darunter befinden sich Beschäftigte, Patient*innen und Angehörige.

Halloween und Martinsumzüge

Am Bürger*innentelefon des Landkreises taucht dieser Tage vermehrt die Frage nach der Zulässigkeit von Umzügen zu Halloween und zum Martinstag auf. Das Gesundheitsamt Teltow-Fläming weiß um diese traditionellen Bräuche, sieht sie aber in diesem Jahr kritisch und appelliert an die eigene Verantwortung.

„Wer an einer fremden Haustür klingelt und vielleicht noch singt, setzt andere Menschen und sich selbst einem potenziellen Ansteckungsrisiko aus. Deshalb unterlassen oder reduzieren Sie besser alle nicht unbedingt erforderlichen Aktivitäten, bei denen Menschen zusammenkommen“, so Amtsarzt Rüdiger Lehmann. „Jede*r sollte sich darüber im Klaren sein, dass das Infektionsrisiko momentan hoch ist und man alles dafür tun muss, um sich und andere zu schützen.“