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www.teltow-flaeming.de

Corona aktuell

Bilanz - Situation in Gemeinschaftseinrichtungen - Verhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen - Bürger*innentelefon - Infektionsgeschehen im Nachbarkreis

Leicht gesunken ist die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Teltow-Fläming zum Ende der 17. Kalenderwoche. Sie beträgt 102,4 und liegt damit deutlich unter dem deutschlandweiten Durchschnitt. Aktuell gelten 648 Personen als infiziert. Damit wurden seit Beginn der Pandemie im Landkreis 6.403 Menschen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet, davon 845 auf die britische und sieben auf die südafrikanische Virusmutation. Bislang verstarben im Landkreis 195 Menschen an oder im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion.

Situation in Gemeinschaftseinrichtungen

Aktuell liegen in 19 Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen 27 Infektionen vor. Betroffen sind sowohl Kinder und Jugendliche als auch Lehr- und Erziehungskräfte bzw. Personal. In zehn der 19 Einrichtungen mussten Quarantänen angeordnet werden.

In zwei Senior*innen- und Pflegeeinrichtungen sind Ausbrüche zu verzeichnen, betroffen sind in einer Einrichtung nur Beschäftigte, in der anderen nur Bewohner*innen. Weitere fünf Einrichtungen stehen unter Beobachtung des Gesundheitsamtes.

Verhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Bislang gab es im Landkreis mehr als 150 Verfahren gegen Jugendliche und junge Erwachsene, die gegen geltende Corona-Regeln verstoßen haben. Festgestellt wurden am häufigsten:

  • Treffen im öffentlichen Raum mit Personen aus mehr als zwei Haushalten,
  • Nichteinhaltung von Abständen und Maskenpflicht,
  • Maskenverweigerung in und vor Schulen,
  • private Treffen mit mehr als einer haushaltsfremden Person,
  • Nichteinhaltung der Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr.

Sozialdezernentin Kirsten Gurske: „Wir haben Verständnis dafür, wie belastend die Situation für alle ist. Dennoch müssen wir einmal mehr an die Vernunft appellieren und darauf aufmerksam machen, dass die Regeln unbedingt einzuhalten sind. Das ist nicht nur im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, sondern in erster Linie im eigenen Interesse bzw. dem der Familie oder der Freunde. Und nicht zuletzt sollten die jungen Leute bzw. ihre Eltern daran denken, dass Verstöße auch teuer werden können.“

Die Bußgelder liegen für die oben genannten Vergehen zumeist bei 50 bis 250 EUR pro betroffener Person – einschließlich der Verwaltungsgebühren erhält man also eine Minimalforderung von 78,50 EUR. Bei Verstößen im Rahmen privater Feiern können Bußgelder zwischen 250 und 2.500 EUR verhängt werden. Grundsätzlich sind sie von dem oder der Verursachenden zu zahlen, bei Wiederholungstäter*innen wird üblicherweise nicht mehr die geringstmögliche Höhe angesetzt. Aktuelle Zahlungsunfähigkeit führt zu Schulden oder einer Vollstreckung – es ist auch möglich, bei Gericht eine Umwandlung des Bußgeldes in Sozialstunden zu beantragen.

Bürger*innentelefon

Das Corona-Bürger*innentelefon im Landkreis Teltow-Fläming ist an den bevorstehenden Feiertagen (1. und 13. Mai 2021) nicht besetzt.

Infektionsgeschehen im Nachbarkreis

Im Nachbarlandkreis Elbe-Elster muss nach dem 1. Mai 2021 der Präsenzunterricht an Schulen und der Betrieb von Einrichtungen der Kinderbetreuung eingestellt werden. Grund dafür ist eine hohe 7-Tage-Inzidenz, die an mehr als drei Tagen über der kritischen Marke von 165 lag.

Die Regelungen im Landkreis Elbe-Elster können unter Umständen Auswirkungen auf die Anrainerkommunen Niedergörsdorf und des Amtes Dahme/ Mark haben. Zudem ist der Landkreis Teltow-Fläming damit nach wie vor einem Infektionsdruck aus Süden und Norden ausgesetzt, der ernst genommen werden muss. Letztlich bestimmt die Eigenverantwortung jedes Einzelnen über die zukünftige Infektionsentwicklung.